Aktenzeichen: 500 IN 110/25
Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Ivory Properties 2 S.à r.l., einer nach luxemburgischem Recht gegründeten Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Luxemburg und Geschäftsanschrift in der Rue de l’Industrie 11, L-8399 Windhof (Koerich), Luxemburg, hat das Amtsgericht Düsseldorf am 19. August 2025 um 15:42 Uhr vorläufige Sicherungsmaßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO angeordnet. Die Gesellschaft ist im Registre de Commerce et des Sociétés unter der Nummer B274179 eingetragen und wird vertreten durch ihren alleinigen und vertretungsbefugten Geschäftsführer Birger Dehne.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Andres mit Kanzleisitz am Bennigsen-Platz 1, 40474 Düsseldorf, bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Gleichzeitig wurde den Drittschuldnern der Ivory Properties 2 S.à r.l. untersagt, weiterhin Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen sind sie aufgefordert, sämtliche Leistungen ausschließlich unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung direkt an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben sowie sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Zudem wurden sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin – einschließlich Arrest und einstweiliger Verfügung – untersagt, soweit sie sich nicht auf unbewegliche Gegenstände beziehen. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden bis auf Weiteres eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Mit diesen Maßnahmen verfolgt das Gericht das Ziel, die künftige Insolvenzmasse zu sichern und eine geordnete Prüfung der Eröffnungsvoraussetzungen zu ermöglichen. Der weitere Verlauf des Verfahrens hängt nun von der Prüfung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter und der Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ab.