Aktenzeichen 61 IN 35/25
Saarbrücken, 11. Juli 2025 – In einem weiteren Schritt zur Sicherung wirtschaftlicher Ordnung hat das Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, am 11. Juli 2025 um 15:09 Uhr im Verfahren zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Call & Talk Marketing GmbH eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz in der Dudweiler Landstraße 7, 66123 Saarbrücken, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 102813 eingetragen.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt JR Günter Staab, Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken, bestellt. Er übernimmt ab sofort die Verantwortung für die Verwaltung und Sicherung des gesamten schuldnerischen Vermögens.
Im Mittelpunkt der gerichtlichen Anordnung steht ein allgemeines Verfügungsverbot gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO. Dies bedeutet, dass der Geschäftsführung der Schuldnerin sämtliche Verfügungsbefugnisse entzogen wurden. Ab sofort liegt die volle Kontrolle über das Vermögen einschließlich des Einzugs von Bankguthaben und Forderungen bei dem vorläufigen Insolvenzverwalter.
Gleichzeitig wurden auch die Drittschuldner – also jene, die gegenüber der Call & Talk Marketing GmbH zur Leistung verpflichtet sind – zur Beachtung dieser Maßnahme aufgefordert: Zahlungen dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Damit wird sichergestellt, dass keine Mittel unkontrolliert abfließen und die Insolvenzmasse vollständig gesichert bleibt.
Diese Maßnahme markiert einen bedeutenden Wendepunkt für das Unternehmen. Sie dient der Stabilisierung und ermöglicht dem vorläufigen Insolvenzverwalter, die wirtschaftlichen Verhältnisse eingehend zu prüfen und die Grundlage für eine mögliche Sanierung oder geordnete Abwicklung zu schaffen.
Amtsgericht Saarbrücken – Insolvenzgericht, Außenstelle Sulzbach
Saarbrücken, 11. Juli 2025