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WP Investment and Trading GmbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgelehnt

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 36w IN 1005/24

Berlin, 11. Juli 2025 – Das Amtsgericht Charlottenburg hat den Antrag eines Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der WP Investment and Trading GmbH mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft war zuletzt mit Sitz in der Steinstraße 35, 39418 Staßfurt gemeldet und ist im Handelsregister unter der Nummer HRB 212067 eingetragen. Als Geschäftsführer firmiert Van Minh Doan.

Die WP Investment and Trading GmbH war im Bereich des Groß- und Einzelhandels tätig. Offenbar ist die wirtschaftliche Situation des Unternehmens jedoch so angespannt, dass selbst die minimalen Mittel zur Deckung der Verfahrenskosten fehlen. Mit der Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse stellt das Gericht fest, dass keine verwertbare Insolvenzmasse mehr vorhanden ist – ein Befund, der insbesondere für die Gläubiger einer endgültigen wirtschaftlichen Niederlage gleichkommt.

Mit dieser Entscheidung ist ein geregeltes Insolvenzverfahren, das darauf abzielt, offene Forderungen durch die Verwertung von Unternehmenswerten zumindest anteilig zu befriedigen, nicht mehr möglich. Die juristische Existenz der WP Investment and Trading GmbH befindet sich damit in einem finalen Stadium des wirtschaftlichen Zusammenbruchs.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde eingelegt werden. Diese ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, einzureichen. Die Frist beginnt mit Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung der Entscheidung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de – maßgeblich ist das zuerst eingetretene Ereignis.

Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle zu erklären. Auch eine elektronische Einreichung ist zulässig, sofern sie den Anforderungen an qualifizierte elektronische Signaturen und sichere Übermittlungswege genügt (§ 130a ZPO, ERVV). Eine einfache E-Mail reicht dafür nicht aus.

Diese Abweisung dokumentiert ein Ende ohne Abwicklung, ein wirtschaftlicher Stillstand ohne rechtlich strukturierte Lösung – ein Zustand, der für die betroffenen Gläubiger oft besonders bitter ist.

Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht
Berlin, 11. Juli 2025

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