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SG Beteiligungsgesellschaft mbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung – Landshuter Gericht sichert Unternehmensvermögen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen IN 420/25

Landshut, 11. Juli 2025 – Das Amtsgericht Landshut hat in dem Verfahren über den Insolvenzantrag der SG Beteiligungsgesellschaft mbH, mit Sitz in der Alten Regensburger Straße 26, 84030 Ergolding, den Schutz des Unternehmensvermögens durch die Anordnung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung beschlossen. Die Schuldnerin ist im Handelsregister unter der Nummer HRB 12362 beim Amtsgericht Landshut eingetragen und wird mittelbar durch die bk Group AG, vertreten durch deren Vorstand Wolfarth Gerold, geführt. Die rechtliche Vertretung erfolgt durch die Kanzlei GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Stuttgart.

Mit Wirkung zum 11. Juli 2025 um 11:00 Uhr ordnete das Insolvenzgericht auf Grundlage der §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) vorläufige Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin an.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl, Innere Regensburger Straße 3, 84034 Landshut, bestellt. Er ist telefonisch unter +49 (871) 660199-0 sowie per Fax unter +49 (871) 660199-10 erreichbar.

Wesentliche Inhalte des gerichtlichen Beschlusses:

  • Verfügungsbeschränkung: Die SG Beteiligungsgesellschaft mbH darf über ihr Vermögen – einschließlich des Einzugs offener Forderungen – nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 InsO).

  • Die Maßnahme soll nachteilige Veränderungen der Vermögensverhältnisse verhindern und eine kontrollierte Prüfung und Sicherung der Insolvenzmasse ermöglichen.

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nunmehr damit beauftragt, sich einen Überblick über die Vermögens- und Liquiditätslage des Unternehmens zu verschaffen. Ziel ist es, festzustellen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Hauptverfahrens vorliegen – insbesondere, ob eine ausreichende Masse zur Deckung der Verfahrenskosten vorhanden ist.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Zuständig ist das
Amtsgericht Landshut, Maximilianstraße 22, 84028 Landshut.
Die Frist beginnt mit Verkündung, Zustellung oder wirksamer öffentlicher Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de – maßgeblich ist das jeweils früheste Ereignis.

Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle einzulegen. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht zwingend vorgeschrieben. Für elektronische Einreichungen gelten die Anforderungen des § 130a ZPO sowie die Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV). Eine einfache E-Mail ist nicht ausreichend.

Mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung befindet sich die SG Beteiligungsgesellschaft mbH nun unter gerichtlicher Aufsicht – ein entscheidender Schritt zur Klärung der wirtschaftlichen Zukunft des Unternehmens.

Amtsgericht Landshut – Insolvenzgericht
Landshut, 11. Juli 2025

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