Aktenzeichen IN 140/24
Mühlhausen, 19. Mai 2025 – Im Verfahren zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Projektgesellschaft Energiesysteme mbH, mit Sitz in Hölzchenweg 2, 99734 Nordhausen-Hesserode, hat das Amtsgericht Mühlhausen eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter der Nummer HRB 404159 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer vertreten.
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen wurde auf Grundlage des § 21 Abs. 1 und 2 der Insolvenzordnung (InsO) am 19. Mai 2025 die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters beschlossen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Peter Staufenbiel, Lindenbühl 24, 99974 Mühlhausen, ernannt. Er ist telefonisch unter 03601 81840 sowie per Fax 03601 818419 und per E-Mail an info@staufenbiel-rae.de erreichbar.
Zentrale Regelungen des Beschlusses:
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Verfügungsbeschränkung: Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen – insbesondere auch die Einziehung von Außenständen – sind nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO).
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Diese Maßnahme soll verhindern, dass noch vorhandenes Vermögen unkontrolliert abfließt oder gefährdet wird, bevor über die endgültige Eröffnung eines Insolvenzverfahrens entschieden ist.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.
Die Beschwerde ist beim
Amtsgericht Mühlhausen, Untermarkt 17, 99974 Mühlhausen/Thüringen
einzureichen – schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht zwingend vorgeschrieben.
Auch die elektronische Einreichung ist zulässig, sofern sie über qualifizierte elektronische Signatur oder sichere Übermittlungswege erfolgt. Eine einfache E-Mail ist hierfür nicht ausreichend. Nähere Informationen hierzu finden sich auf der Internetseite der Justiz unter www.justiz.de.
Mit diesem Schritt tritt die Projektgesellschaft Energiesysteme mbH unter gerichtliche Aufsicht, um die noch vorhandene wirtschaftliche Substanz zu sichern und die Voraussetzungen für eine mögliche Verfahrenseröffnung zu schaffen.
Amtsgericht Mühlhausen – Insolvenzgericht
Mühlhausen, 19. Mai 2025