Unter dem Aktenzeichen IN 171/25 hat das Amtsgericht Passau am 7. Juli 2025 um 11:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der MaWi Eyewear Germany GmbH angeordnet. Das in Passau ansässige Unternehmen mit Geschäftssitz in der Max-Emanuel-Straße 1, 94036 Passau, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Passau unter der Nummer HRB 10077 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Herrn Erwin Wieser vertreten.
Die Anordnung verfolgt das Ziel, das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen zu schützen und die geordnete Abwicklung der wirtschaftlichen Angelegenheiten sicherzustellen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Markus Stoppelkamp bestellt, dessen Kanzlei in der Bahnhofstraße 57, 94469 Deggendorf ansässig ist. Er wird dafür Sorge tragen, dass sämtliche finanziellen Mittel der Gesellschaft im Sinne der Gläubigerinteressen gesichert werden.
Ab sofort sind alle Verfügungen der MaWi Eyewear Germany GmbH über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Regelung erstreckt sich ausdrücklich auch auf die Einziehung von Außenständen. Somit ist gewährleistet, dass keine Gelder ohne die Zustimmung des Verwalters vereinnahmt oder weitergeleitet werden, um die Insolvenzmasse vollständig zu bewahren.
Die Beteiligten wurden darüber hinaus darüber belehrt, dass gegen diese Entscheidung die sofortige Beschwerde zulässig ist. Diese muss innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Passau eingereicht werden. Der Fristlauf beginnt mit Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt. Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts erklärt werden, wobei für die Einhaltung der Frist der rechtzeitige Eingang beim Amtsgericht Passau entscheidend ist.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass Rechtsbehelfe in elektronischer Form eingereicht werden können, dabei jedoch strenge Anforderungen an die qualifizierte elektronische Signatur und den sicheren Übermittlungsweg zu beachten sind. Näheres regeln die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften sowie die entsprechenden Verordnungen zum elektronischen Rechtsverkehr.
Mit dieser Entscheidung stellt das Amtsgericht Passau sicher, dass die MaWi Eyewear Germany GmbH unter geordneter Aufsicht ihre finanziellen Verhältnisse klärt und eine geordnete Durchführung des Insolvenzverfahrens gewährleistet ist.
IN 171/25
Amtsgericht Passau, 7. Juli 2025