Unter dem Aktenzeichen 25 IN 138/25 hat das Amtsgericht Siegen am 7. Juli 2025 um 13:53 Uhr die vorläufige Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der K+K Verkaufsfahrzeuge GmbH & Co. KG angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRA 8552 eingetragen und hat ihren Sitz in der Essener Straße 12, 57234 Wilnsdorf. Gesetzlich vertreten wird die Schuldnerin durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die Klötzing Verwaltungs-GmbH, eingetragen im Handelsregister unter HRB 9346, die wiederum durch ihren Geschäftsführer Herrn Bernd Klötzing aus Siegen vertreten wird.
Die K+K Verkaufsfahrzeuge GmbH & Co. KG ist im Handel mit Verkaufsfahrzeugen, Pavillons, Kiosken, Ersatzteilen sowie Gebrauchsfahrzeugen tätig und bietet darüber hinaus Serviceleistungen und Veredelungsarbeiten an. Nun jedoch sieht sich das Unternehmen mit finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert, die eine gerichtliche Regelung erforderlich machen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Robert Schiller bestellt, dessen Kanzlei in der Lahnstraße 1, 35398 Gießen ansässig ist. Von diesem Zeitpunkt an dürfen Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen. Damit wird gewährleistet, dass keine unkontrollierten Abflüsse von Vermögenswerten stattfinden, die die Gläubigerinteressen gefährden könnten.
Ferner wurden sämtliche Schuldner der K+K Verkaufsfahrzeuge GmbH & Co. KG – die sogenannten Drittschuldner – angewiesen, keine Zahlungen mehr direkt an die Gesellschaft zu leisten. Stattdessen ist der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, alle Bankguthaben und sonstigen Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder in Empfang zu nehmen.
Zum Schutz der Insolvenzmasse hat das Gericht darüber hinaus jegliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, untersagt, soweit diese nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen werden vorerst eingestellt, um einen geordneten Ablauf des Verfahrens sicherzustellen.
Mit diesen Maßnahmen soll ein strukturierter Fortgang des Insolvenzverfahrens ermöglicht werden, um den Geschäftsbetrieb soweit möglich zu stabilisieren und eine gerechte Verteilung der vorhandenen Vermögenswerte im Interesse aller Gläubiger sicherzustellen.
25 IN 138/25
Amtsgericht Siegen, 7. Juli 2025