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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die Solarexperten Bayern GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Unter dem Aktenzeichen 1509 IN 2051/25 hat das Amtsgericht München am 17. Juni 2025 um 11 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Solarexperten Bayern GmbH angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz in der Feringastraße 6, 85774 Unterföhring, ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer HRB 296203 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Herrn Manfred Michael Schwärzer vertreten.

Die Solarexperten Bayern GmbH, ein Unternehmen mit Schwerpunkt auf zukunftsweisender Solartechnik und erneuerbaren Energielösungen, sieht sich derzeit finanziellen Schwierigkeiten gegenüber, die eine gerichtliche Sicherung ihres Vermögens erforderlich machen. Das Gericht hat mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung den ersten Schritt unternommen, um das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen zu schützen und eine geordnete Klärung der Vermögensverhältnisse zu gewährleisten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Maximilian Breitling bestellt, dessen Kanzlei in der Rottmannstraße 11 a, 80333 München ansässig ist. Ihm obliegt es nun, die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft zu sichten, Außenstände zu sichern und die Einhaltung der gesetzlichen Auflagen zu überwachen.

Das Gericht weist ausdrücklich darauf hin, dass gegen diese Entscheidung die sofortige Beschwerde zulässig ist. Diese ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht München einzureichen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, sollte diese nicht verkündet werden, mit deren Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Maßgeblich ist dabei das zuerst eintretende Ereignis.

Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts erklärt werden, wobei der fristgerechte Eingang beim Amtsgericht München entscheidend ist. Die Mitwirkung eines Anwalts ist dabei nicht zwingend erforderlich. Rechtsbehelfe können auch in elektronischer Form eingereicht werden, müssen dabei jedoch strengen Anforderungen an Signatur und Übermittlungswege genügen.

Mit dieser Entscheidung schafft das Amtsgericht München die Grundlage für einen geordneten Ablauf des Insolvenzverfahrens und gibt allen Beteiligten Sicherheit über den weiteren Fortgang der Angelegenheit.

1509 IN 2051/25
Amtsgericht München, 17. Juni 2025

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