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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Steinhäuser GmbH & Co. KG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Unter dem Aktenzeichen IN 216/25 hat das Amtsgericht Bamberg am 4. Juli 2025 um 08:50 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Steinhäuser GmbH & Co. KG angeordnet. Das in Bischberg ansässige Unternehmen mit Sitz in der Industriestraße 10a ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bamberg unter der Nummer HRA 10002 eingetragen und wird durch den geschäftsführenden Gesellschafter Herrn Harry Steinhäuser vertreten. Als Verfahrensbevollmächtigte stehen der Schuldnerin die Rechtsanwälte Windfelder aus Haßfurt zur Seite.

Die Steinhäuser GmbH & Co. KG, die sich seit vielen Jahren in der regionalen Industrie etabliert hat, steht nun vor der Herausforderung, ihre wirtschaftliche Zukunft unter Aufsicht der Justiz zu ordnen. Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wird sichergestellt, dass keine unkontrollierten Veränderungen am Vermögen der Gesellschaft erfolgen und alle finanziellen Belange geordnet geprüft werden.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Robert Wartenberg bestellt, der seine Kanzlei in der Friedrichstraße 15, 96047 Bamberg betreibt. Ihm wurden weitreichende Befugnisse eingeräumt: Er darf die Geschäftsräume der Schuldnerin betreten, Nachforschungen anstellen und Einsicht in alle Bücher und Geschäftspapiere nehmen. Die Schuldnerin ist verpflichtet, ihm sämtliche notwendigen Auskünfte zu erteilen.

Darüber hinaus ist der vorläufige Insolvenzverwalter befugt, die Kassenführung zu übernehmen sowie Bankguthaben und sonstige Forderungen der Gesellschaft einzuziehen. Die Gläubiger dürfen eingehende Zahlungen nicht mit eigenen Forderungen aufrechnen oder verrechnen, um die Insolvenzmasse nicht zu schmälern.

Zur Sicherung der Vermögenswerte wurde außerdem jegliche Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin untersagt und bereits begonnene Maßnahmen sind, soweit sie keine unbeweglichen Gegenstände betreffen, einstweilen eingestellt. Alle Zustellungen im Verfahren obliegen dem vorläufigen Insolvenzverwalter, ausgenommen gerichtliche Entscheidungen an die Schuldnerin selbst, die weiterhin direkt vom Insolvenzgericht versandt werden. Die öffentlichen Bekanntmachungen erfolgen ebenfalls durch das Gericht.

Gegen diese Entscheidung kann die Steinhäuser GmbH & Co. KG oder jeder andere Berechtigte innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Bamberg Beschwerde einlegen. Die Frist beginnt mit Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung und kann nur gewahrt werden, wenn die Beschwerde rechtzeitig eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht zwingend erforderlich, die Beschwerde muss jedoch schriftlich eingereicht oder zu Protokoll gegeben und unterzeichnet werden.

Auch die elektronische Einreichung ist möglich, sofern die gesetzlichen Vorgaben zur qualifizierten Signatur und zu sicheren Übermittlungswegen eingehalten werden.

Mit dieser umfassenden Anordnung hat das Amtsgericht Bamberg die Grundlage geschaffen, um das Vermögen der Steinhäuser GmbH & Co. KG zu sichern und den Fortgang des Verfahrens geordnet zu gestalten.

IN 216/25
Amtsgericht Bamberg, 4. Juli 2025

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