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Vorläufige Insolvenzverwaltung bei der INTERHOMES Aktiengesellschaft eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Unter dem Aktenzeichen 510 IN 2/25 hat das Amtsgericht Bremen am 8. Juli 2025 um 9:20 Uhr die vorläufige Verwaltung über das Vermögen der INTERHOMES Aktiengesellschaft angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz in der Haferwende 36A, 28357 Bremen, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bremen unter HRB 21189 HB eingetragen und wird durch die Vorstände Frank Vierkötter und Frank Voßhardt vertreten.

Mit diesem Beschluss reagiert das Gericht auf den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen der Gesellschaft. Um den Erhalt der Vermögenswerte sicherzustellen, wurde entschieden, dass Verfügungen der INTERHOMES AG ab sofort nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Auf diese Weise sollen unkontrollierte Abflüsse von Geldern oder Vermögensverschiebungen verhindert werden.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der erfahrene Rechtsanwalt Dr. Malte Köster bestellt, dessen Kanzlei ihren Sitz in der Katharinenstraße 5, 28195 Bremen hat. Er wird die Aufgabe übernehmen, die wirtschaftliche Lage der INTERHOMES Aktiengesellschaft zu überwachen, zu prüfen und durch geeignete Maßnahmen zu stabilisieren.

Die Schuldner der INTERHOMES AG – sogenannte Drittschuldner – wurden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie Zahlungen oder sonstige Leistungen ab sofort nur noch unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung zu erbringen haben. Damit wird sichergestellt, dass eingehende Gelder nicht an der vorläufigen Insolvenzverwaltung vorbeifließen.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Das Amtsgericht Bremen weist zudem darauf hin, dass gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde möglich ist. Diese kann von der Antragstellerin selbst oder von jedem Gläubiger eingelegt werden, der das Fehlen der internationalen Zuständigkeit rügen möchte. Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen schriftlich beim Amtsgericht Bremen einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts zu erklären. Maßgeblich für die Frist ist der Eingang bei dem genannten Gericht.

Mit dieser Anordnung schafft das Amtsgericht Bremen die Grundlage für eine geordnete Sicherung des Vermögens der INTERHOMES Aktiengesellschaft und ermöglicht zugleich eine sorgfältige Prüfung aller Möglichkeiten zur Fortführung oder Abwicklung des Unternehmens.

510 IN 2/25
Amtsgericht Bremen, 8. Juli 2025

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