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Insolvenzantrag der ab Holding GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Unter dem Aktenzeichen 1501 IN 1004/25 hat das Amtsgericht München am 3. Juni 2025 den Antrag der ab Holding GmbH auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgewiesen. Die Gesellschaft mit Sitz in der Wolfratshauser Straße 96 b in 81379 München ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer HRB 252263 eingetragen und wird von Herrn Alexander Anbinder als Geschäftsführer vertreten.

Die ab Holding GmbH hatte den Antrag gestellt, um eine geordnete Abwicklung ihrer finanziellen Verbindlichkeiten zu ermöglichen. Das Insolvenzgericht sah sich jedoch gezwungen, den Antrag mangels Masse abzulehnen. Damit steht fest, dass das vorhandene Vermögen der Gesellschaft nicht ausreicht, um selbst die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.

Die Abweisung nach § 26 Absatz 1 InsO bedeutet für die Gläubiger, dass keine geordnete Verteilung des noch vorhandenen Vermögens mehr möglich ist. Stattdessen bleibt nur der Weg der Einzelzwangsvollstreckung, die in solchen Fällen jedoch häufig ohne Erfolg bleibt, da keine ausreichenden Mittel mehr vorhanden sind.

Die ab Holding GmbH ist nach diesem Beschluss wieder allein handlungsbefugt, jedoch ohne die Sicherheit und Struktur eines laufenden Insolvenzverfahrens. Für viele Gläubiger ist diese Situation besonders belastend, da ihre offenen Forderungen nur schwer durchgesetzt werden können.

Gegen die Entscheidung steht der Gesellschaft oder anderen Betroffenen das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde offen. Diese ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen schriftlich beim Amtsgericht München einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung. Auch eine elektronische Einreichung ist möglich, allerdings müssen dabei die strengen Anforderungen des elektronischen Rechtsverkehrs beachtet werden.

Die Abweisung eines Insolvenzantrags mangels Masse markiert oft den Schlusspunkt für ein Unternehmen, das seine Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen kann. Ob sich für die ab Holding GmbH noch andere Sanierungsmöglichkeiten außerhalb eines Insolvenzverfahrens finden lassen, bleibt abzuwarten.

Amtsgericht München, 03. Juni 2025
Aktenzeichen: 1501 IN 1004/25

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