Unter dem Aktenzeichen 620 IN 470/25 hat das Amtsgericht Duisburg am 4. Juli 2025 entschieden, den Antrag der E-MOBILE GmbH auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abzuweisen. Die Gesellschaft mit Sitz in der Baustraße 38 in 47137 Duisburg ist im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter der Nummer HRB 37193 eingetragen und wird von ihrem Geschäftsführer Herrn Himmet Duyar vertreten, der seinen Wohnsitz in der Roonstraße 69 in 46049 Oberhausen hat.
Die E-MOBILE GmbH hatte am 5. März 2025 die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen beantragt, nachdem sich ihre wirtschaftliche Lage offenbar so verschlechtert hatte, dass eine reguläre Fortführung des Geschäftsbetriebs nicht mehr möglich war.
Doch mit dem nun vorliegenden Beschluss stellte das Amtsgericht fest, dass das vorhandene Vermögen der Gesellschaft nicht einmal mehr ausreicht, um die Kosten eines ordentlichen Insolvenzverfahrens zu tragen. Nach § 26 Absatz 1 InsO musste der Antrag daher mangels Masse abgewiesen werden.
Für die Gläubiger bedeutet diese Entscheidung, dass es keine geordnete Insolvenzmasse gibt, aus der ihre Forderungen befriedigt werden könnten. Sie sind nun auf die oft aussichtslose Einzelzwangsvollstreckung angewiesen – in der Praxis bleibt damit meist nur die bittere Erkenntnis eines uneinbringlichen Forderungsausfalls.
Die E-MOBILE GmbH selbst ist nach der Abweisung wieder grundsätzlich handlungsfähig, verfügt jedoch nicht über ausreichende Mittel, um ihre Verbindlichkeiten zu begleichen. Ob noch ein Weg gefunden werden kann, das Unternehmen außerhalb eines förmlichen Insolvenzverfahrens zu restrukturieren, ist fraglich.
Mit dieser Entscheidung hat das Gericht einen Schlussstrich unter ein Verfahren gezogen, das mit dem Ziel einer geordneten Abwicklung begonnen hatte, letztlich jedoch mangels finanzieller Mittel keine Fortsetzung finden konnte.
Amtsgericht Duisburg, 04. Juli 2025
Aktenzeichen: 620 IN 470/25