Unter dem Aktenzeichen 257 IN 87/25 hat das Amtsgericht Dortmund am 4. Juli 2025 um 09:36 Uhr die Anordnung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung über das Vermögen der SCI:Q Living GmbH & Co. KG erlassen. Die Gesellschaft mit Sitz im Paracelsuspark 3 in 59063 Hamm ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRA 3865 eingetragen und wird durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die ParacelsusApartments Verwaltungs GmbH, vertreten. Diese wiederum ist im Handelsregister Hamm unter HRB 7698 verzeichnet und wird durch Herrn Frank Michael Degener sowie Frau Dr. Ulrike Hesse geführt.
Die SCI:Q Living GmbH & Co. KG ist in der Immobilien- und Wohnungswirtschaft tätig und steht für innovative Wohnkonzepte, die modernes Wohnen mit nachhaltigen und flexiblen Serviceleistungen verbinden. Ziel war es stets, hochwertige Wohnräume zu schaffen und gleichzeitig individuelle Wohnbedürfnisse auf zeitgemäße Art zu erfüllen.
Angesichts wirtschaftlicher Schwierigkeiten sah sich das Gericht nun veranlasst, zum Schutz der Gläubigerinteressen eine vorläufige Verwaltung anzuordnen. Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger mit Kanzlei am Königswall 21 in 44137 Dortmund wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Von nun an dürfen Verfügungen der SCI:Q Living GmbH & Co. KG über ihr Vermögen nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden. Dieses Zustimmungserfordernis dient dem Zweck, das verbleibende Vermögen der Gesellschaft zu sichern und eine unkontrollierte Verwertung oder Abfluss von Werten zu verhindern.
Darüber hinaus ist es sämtlichen Schuldnern der Gesellschaft strikt untersagt, Zahlungen direkt an die SCI:Q Living GmbH & Co. KG zu leisten. Stattdessen ist ausschließlich der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Gesellschaft einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Drittschuldner wurden ausdrücklich aufgefordert, ihre Zahlungen ausschließlich unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten.
Ebenso hat das Gericht alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin untersagt, soweit nicht unbewegliche Vermögenswerte betroffen sind. Bereits begonnene Zwangsvollstreckungen werden bis auf Weiteres eingestellt, um eine geordnete Abwicklung zu ermöglichen.
Mit dieser Anordnung ist ein wichtiger Schritt unternommen, um die wirtschaftliche Lage der SCI:Q Living GmbH & Co. KG aufzuklären und über eine mögliche Fortführung oder geordnete Abwicklung zu entscheiden. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob es gelingt, eine nachhaltige Lösung für die Gesellschaft und ihre Gläubiger zu erarbeiten.
Amtsgericht Dortmund, 04. Juli 2025
Aktenzeichen: 257 IN 87/25