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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Elbrus UG (haftungsbeschränkt) eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Unter dem Aktenzeichen 8 IN 6/25 hat das Amtsgericht Reinbek am 4. Juli 2025 um 10:20 Uhr den Erlass einer vorläufigen Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Elbrus UG (haftungsbeschränkt) angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz in der Dorfstraße 10 in 22113 Oststeinbek ist im Handelsregister des Amtsgerichts Lübeck unter der Nummer HRB 21117 HL eingetragen und wird von ihrer Geschäftsführerin Frau Ekatarina Olegovna Baturrina vertreten.

Mit diesem Beschluss soll das Vermögen der Gesellschaft gesichert und vor nachteiligen Veränderungen bewahrt werden. Angesichts der bestehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten wurde Rechtsanwalt Nicolas F. Grimm, Johnsallee 7, 20148 Hamburg, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Er ist unter der Telefonnummer 040 2533355-0 erreichbar.

Von diesem Moment an dürfen Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden. Diese Regelung schließt ausdrücklich auch die Einziehung von Außenständen ein. Alle Schuldner der Gesellschaft wurden aufgefordert, ihre Zahlungen ausschließlich unter Beachtung dieser neuen Anordnung zu leisten, um ihre eigenen Verpflichtungen rechtswirksam zu erfüllen.

Mit dieser Entscheidung stellt das Insolvenzgericht sicher, dass das noch vorhandene Vermögen der Elbrus UG (haftungsbeschränkt) bewahrt bleibt, während geprüft wird, ob die Voraussetzungen für eine Verfahrenseröffnung tatsächlich vorliegen und ob eine geordnete Abwicklung oder gar eine Sanierung in Betracht kommt.

Zugleich enthält der Beschluss eine ausführliche Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann binnen zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden, schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Reinbek. Die Frist beginnt mit der Verkündung oder, falls diese nicht erfolgt, mit der Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Auch eine Einreichung als elektronisches Dokument ist möglich, wobei eine einfache E-Mail nicht ausreicht.

Mit dieser Anordnung wurde ein wichtiger Schritt unternommen, um eine geordnete Klärung der finanziellen Lage der Elbrus UG (haftungsbeschränkt) herbeizuführen und die Gläubigerinteressen zu schützen. Die nächsten Wochen werden zeigen, welche Perspektiven sich für das Unternehmen ergeben.

Amtsgericht Reinbek, 04. Juli 2025
Aktenzeichen: 8 IN 6/25

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