Unter dem Aktenzeichen 8 IN 725/25 hat das Amtsgericht Stuttgart am 26. Juni 2025 um 12:00 Uhr eine weitreichende Verfügung erlassen, um eine drohende Verschlechterung der Vermögenslage der Borgward Trademark Holdings GmbH i.L zu verhindern. Die Gesellschaft mit Sitz in der Daimlerstraße 127 in 70372 Stuttgart ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer HRB 770182 eingetragen und wird durch den Liquidator Herrn Matthias Schröder vertreten.
Die traditionsreiche Marke Borgward, die einst für automobile Ingenieurskunst stand, befindet sich nun in Liquidation. Angesichts der angespannten finanziellen Situation sah sich das Insolvenzgericht veranlasst, Sicherungsmaßnahmen zum Schutz der Gläubigerinteressen zu ergreifen.
Mit sofortiger Wirkung wurde Rechtsanwalt Dr. Axel Kulas aus Stuttgart, Gänsheidestraße 43, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Seine zentrale Aufgabe besteht darin, das Vermögen der Gesellschaft zu überwachen, zu sichern und den aktuellen Bestand zu bewahren. Um dies zu gewährleisten, dürfen Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen.
Darüber hinaus sind alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich Arrest und einstweiliger Verfügungen, untersagt, soweit sie nicht unbewegliches Vermögen betreffen. Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen wurden bis auf Weiteres eingestellt, um eine unkontrollierte Zerschlagung der Masse zu verhindern.
Dem Liquidator ist es ausdrücklich untersagt, über die Bankkonten sowie über Außenstände der Gesellschaft zu verfügen. Diese Befugnisse liegen nun allein beim vorläufigen Insolvenzverwalter, der auch die Berechtigung erhalten hat, eingehende Gelder zu verwalten, Forderungen einzuziehen sowie erforderlichenfalls Sonderkonten zu eröffnen. Damit sollen die Mittel der Gesellschaft in geordneten Bahnen gesichert und transparent verwaltet werden.
Alle Schuldner der Borgward Trademark Holdings GmbH i.L wurden aufgefordert, künftige Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Dr. Kulas ist zudem verpflichtet, die Zustellung des Beschlusses an alle Drittschuldner zu übernehmen und die ordnungsgemäße Zustellung nachzuweisen.
Darüber hinaus ist der vorläufige Insolvenzverwalter befugt, die Geschäftsräume sowie alle betrieblichen Einrichtungen der Gesellschaft zu betreten, um Einsicht in Bücher und Geschäftsunterlagen zu nehmen. Die Schuldnerin ist verpflichtet, ihm sämtliche Auskünfte zu erteilen, die für die Sicherung der Insolvenzmasse und die Aufklärung der wirtschaftlichen Lage erforderlich sind.
Im Rahmen seiner Tätigkeit wird Dr. Axel Kulas als Sachverständiger prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorliegen und ob eine Fortführung des Unternehmens überhaupt Aussicht auf Erfolg hätte.
Die Bekanntmachung dieser Entscheidung erfolgt auch elektronisch und bleibt dort mindestens so lange gespeichert, wie die Anordnungen wirksam sind. Im Falle einer Verfahrenseröffnung oder -aufhebung gelten die gesetzlichen Fristen zur Löschung der Daten.
Gegen diese Entscheidung besteht die Möglichkeit, binnen zwei Wochen Beschwerde einzulegen. Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erfolgen und ist bei dem Amtsgericht Stuttgart einzureichen.
Mit dieser Anordnung ist ein entscheidender Schritt zur Klärung der weiteren Zukunft der Borgward Trademark Holdings GmbH i.L getan. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob ein tragfähiger Weg für eine mögliche Sanierung oder eine geordnete Abwicklung gefunden werden kann.
Amtsgericht Stuttgart, 26. Juni 2025
Aktenzeichen: 8 IN 725/25