Aktenzeichen: 55 IN 59/24
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Wert-Investition APH13 GmbH, mit Sitz in der Käthe-Paulus-Straße 2a, 31157 Sarstedt, hat das Amtsgericht Hildesheim am 10. Juni 2025 eine abschließende Entscheidung getroffen.
Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hildesheim unter HRB 207313 eingetragen und wird gesetzlich vertreten durch ihren Geschäftsführer Werner Ströer, wohnhaft in der Gerhart-Hauptmann-Straße 10, 31137 Hildesheim.
Nach eingehender Prüfung der Vermögensverhältnisse der Gesellschaft hat das Insolvenzgericht den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 26 Abs. 1 Insolvenzordnung (InsO) mangels Masse abgewiesen.
Die Abweisung bedeutet, dass die zur Verfügung stehenden Mittel der Schuldnerin nicht ausreichen, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Mangels Kostendeckung kann das Insolvenzverfahren daher nicht eröffnet werden und das Verfahren endet mit dieser Entscheidung.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung steht sowohl der Antragstellerin als auch der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde offen. Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen einzulegen bei:
Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstraße 60, 31134 Hildesheim
Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.
Weitere Einzelheiten zu Fristbeginn, Form, Einreichung und Begründungspflichten sind in der ausführlichen Rechtsmittelbelehrung geregelt.
Gegenstandswert-Beschwerde:
Auch gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann innerhalb von sechs Monaten Beschwerde eingelegt werden, sofern der Wert des Beschwerdegegenstands 200 EUR übersteigt.
Datenschutzhinweis:
Informationen zum Datenschutz gemäß Art. 13 DSGVO finden Sie auf der Internetseite des Amtsgerichts Hildesheim unter:
https://www.amtsgericht-hildesheim.niedersachsen.de/startseite/informationen/datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung-nach-dsgvo-des-amtsgerichts-hildesheim-164834.html.
Auf Wunsch wird die Datenschutzerklärung auch in Papierform zur Verfügung gestellt.
Mit diesem Beschluss ist das Insolvenzantragsverfahren vor dem Amtsgericht Hildesheim beendet.
Amtsgericht Hildesheim, 10. Juni 2025