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Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Q & D Services und Handels GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 23 IN 323/24

Im Verfahren über den Antrag der Techniker Krankenkasse, Fachzentrum Forderungsrealisierung, Habichtstraße 28, 22305 Hamburg (Gz.: B5620357381) auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Q & D Services und Handels GmbH, Sankt-Peter-Straße 5, 72760 Reutlingen, hat das Amtsgericht Tübingen am 23. April 2025 eine entscheidende Verfügung getroffen.

Die Schuldnerin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer HRB 354238, wird gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Gzim Ramadani.

Im Rahmen des am 11. Februar 2025 eingeleiteten Insolvenzverfahrens hatte das Insolvenzgericht zunächst Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 InsO angeordnet, um das Vermögen der Schuldnerin bis zur Entscheidung über die Verfahrenseröffnung zu sichern und etwaige Nachteile für die Gläubiger zu verhindern.

Am 25. April 2025 erklärte jedoch die antragstellende Gläubigerin die Hauptsache für erledigt. Damit entfiel der ursprüngliche Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Infolge dieser Erledigung hob das Insolvenzgericht Tübingen die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen mit Beschluss vom 23. April 2025 auf.

Mit dieser Entscheidung endet das vorläufige Insolvenzverfahren ohne Eröffnung eines Hauptverfahrens. Die Q & D Services und Handels GmbH unterliegt somit nicht mehr den insolvenzrechtlichen Beschränkungen und kann ihre wirtschaftlichen Aktivitäten wieder eigenständig fortsetzen.

Amtsgericht Tübingen – Insolvenzgericht –, 23. April 2025

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