Aktenzeichen: 67c IN 207/25
Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Mastering Academy GmbH, mit Sitz in der Großmannstraße 213, 20539 Hamburg, hat das Amtsgericht Hamburg am 11. Juni 2025 um 14:08 Uhr umfassende Sicherungsmaßnahmen getroffen.
Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Registernummer HRB 152229 eingetragen und wird gesetzlich vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Friedemann Tischmeyer.
Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von Einzel- und Gruppenseminaren, Bildungsprogrammen, Podcasts, Webinaren und ähnlichen Bildungsangeboten.
Zur Sicherung des Unternehmensvermögens bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurden gemäß §§ 21, 22 Insolvenzordnung (InsO) folgende Maßnahmen angeordnet:
1. Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Peter Volkmann, Rathausstraße 2, 20095 Hamburg, bestellt.
2. Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO). Damit soll verhindert werden, dass Vermögenswerte ohne gerichtliche Kontrolle verschoben oder verwertet werden.
3. Zahlungsverbote gegenüber Drittschuldnern:
Den Schuldnern der Mastering Academy GmbH (Drittschuldnern) wird untersagt, weitere Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Sämtliche Leistungen sind ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
4. Sicherung von Bankguthaben und Forderungen:
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sämtliche Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
5. Schutz vor Zwangsvollstreckungen:
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, einschließlich Arrest und einstweilige Verfügungen gegen die Schuldnerin, werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen sind vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Mit diesen Maßnahmen wird das noch vorhandene Vermögen der Mastering Academy GmbH unter gerichtlichen Schutz gestellt, um die weitere Entwicklung des Insolvenzverfahrens geordnet und transparent prüfen zu können.
Amtsgericht Hamburg, 11. Juni 2025