Der am 11. September 2026 veröffentlichte Jahresabschluss fällt damit deutlich auffälliger aus als die Abschlüsse mehrerer anderer Windpark-Beteiligungsgesellschaften aus dem Bremer wpd-Umfeld.
Zum 31. Dezember 2025 weist Windpark Grünz eine Bilanzsumme von 148.216,71 Euro aus. Im Vorjahr waren es 142.330,68 Euro.
Verlust hat sich mehr als verdoppelt
Besonders deutlich verschlechterte sich das Jahresergebnis. Bereits 2024 schrieb die Gesellschaft einen Fehlbetrag von 5.001,96 Euro.
2025 erhöhte sich der Jahresfehlbetrag auf 10.212,05 Euro. Damit hat er sich innerhalb eines Jahres mehr als verdoppelt.
Gleichzeitig wuchs der Verlustvortrag von 21.165,86 Euro auf 26.167,82 Euro.
Zusammen übersteigen Verlustvortrag und aktueller Jahresfehlbetrag das gezeichnete Kapital von 25.000 Euro erheblich.
Eigenkapital vollständig aufgezehrt
Die Konsequenz wird in der Bilanz unmittelbar sichtbar: Das ausgewiesene Eigenkapital beträgt 0 Euro.
Bereits Ende 2024 bestand ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag von 1.167,82 Euro. Ende 2025 liegt dieser bei 11.379,87 Euro.
Innerhalb nur eines Jahres hat sich diese Unterdeckung damit nahezu verzehnfacht.
Die Gesellschaft selbst bezeichnet ihre Situation im Anhang ausdrücklich als „bilanzielle Überschuldung“.
Wichtig ist dabei die Unterscheidung zum Insolvenzrecht: Eine bilanzielle Überschuldung bedeutet für sich genommen nicht automatisch, dass ein Unternehmen insolvenzrechtlich überschuldet oder zahlungsunfähig ist.
Rangrücktritt ermöglicht Fortführungsannahme
Genau auf diesen Punkt geht Windpark Grünz im Anhang ein.
Der Jahresabschluss wurde trotz der bilanziellen Überschuldung weiterhin unter der Annahme der Unternehmensfortführung gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB erstellt.
Zur Begründung heißt es, ein Gläubiger habe mit der Gesellschaft eine qualifizierte Rangrücktrittsvereinbarung in ausreichender Höhe seiner Forderung abgeschlossen.
Vereinfacht bedeutet ein solcher Rangrücktritt, dass die betreffende Forderung unter den vereinbarten Voraussetzungen gegenüber anderen Gläubigerforderungen zurücktritt.
Welche konkrete Forderung von der Vereinbarung erfasst wird und welche Detailregelungen gelten, lässt sich den veröffentlichten Angaben allerdings nicht entnehmen.
Fast 147.000 Euro Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Auch die Schuldenseite ist bemerkenswert. Die Verbindlichkeiten stiegen von 140.574,94 Euro auf 146.843,66 Euro.
Nach Angaben des Unternehmens handelt es sich vollständig um Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern.
Sämtliche Verbindlichkeiten haben demnach eine Restlaufzeit von höchstens einem Jahr.
Den knapp 147.000 Euro Verbindlichkeiten stehen liquide Mittel von lediglich 10.461,84 Euro gegenüber. Diese gingen gegenüber dem Vorjahr ebenfalls zurück. Ende 2024 waren noch 14.787,86 Euro vorhanden.
Die Zahlen allein erlauben allerdings keine Aussage darüber, ob kurzfristige Forderungen tatsächlich zur Zahlung fällig gestellt werden oder in welchem Umfang der erwähnte Rangrücktritt wirtschaftlich wirkt.
Finanzanlagen bleiben mit 126.375 Euro stabil
Der größte reale Vermögensposten der Bilanz sind die Finanzanlagen. Sie werden unverändert mit 126.375 Euro angesetzt.
Nach den Bilanzierungsangaben handelt es sich um Anteile an verbundenen Unternehmen. Diese werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten beziehungsweise gegebenenfalls mit einem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.
Damit unterscheidet sich Windpark Grünz deutlich von einigen anderen kleinen Windpark-Beteiligungsgesellschaften: Hier steht ein vergleichsweise hoher Beteiligungswert in der Bilanz.
Kaum finanzieller Puffer in der Gesellschaft
Die Bilanzstruktur macht die besondere Situation deutlich. Auf der einen Seite stehen Finanzanlagen von 126.375 Euro und liquide Mittel von rund 10.462 Euro. Auf der anderen Seite bestehen knapp 146.844 Euro Verbindlichkeiten sowie Rückstellungen von 1.373 Euro.
Die Differenz führt zum nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von 11.379,87 Euro.
Damit verfügt die Gesellschaft bilanziell über keinen Eigenkapitalpuffer mehr.
Teil des wpd-Konzerns
Die Windpark Grünz Beteiligungs GmbH hat ihren Sitz in Bremen und ist beim Amtsgericht Bremen unter HRB 34213 HB eingetragen. Sie wird als kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 HGB geführt.
Nach Angaben im Jahresabschluss wird die Gesellschaft in den Konzernabschluss der wpd GmbH in Bremen einbezogen.
Als Geschäftsführer wird Dr. Gernot Blanke genannt. Der Abschluss wurde am 13. Januar 2026 unterzeichnet und am 20. April 2026 festgestellt.
Der Rangrücktritt wird zum entscheidenden Detail
Der Jahresabschluss 2025 enthält damit mehrere deutliche Warnsignale auf bilanzieller Ebene: Der Verlust hat sich mehr als verdoppelt, das Eigenkapital ist vollständig aufgezehrt, der nicht gedeckte Fehlbetrag ist auf 11.379,87 Euro gestiegen und die Verbindlichkeiten haben 146.843,66 Euro erreicht.
Gleichzeitig ist eine entscheidende Besonderheit zu berücksichtigen: Die Verbindlichkeiten bestehen gegenüber Gesellschaftern, und ein Gläubiger hat nach Angaben des Unternehmens einen qualifizierten Rangrücktritt in ausreichender Höhe erklärt.
Deshalb wäre es zu weitgehend, aus der veröffentlichten Bilanz allein eine insolvenzrechtliche Überschuldung oder gar eine Insolvenz abzuleiten.