Aktenzeichen: 67g IN 182/25
Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der presenter’s corporate media gmbh, mit Sitz in der Heymannstraße 7, 20253 Hamburg, hat das Amtsgericht Hamburg am 11. Juni 2025 um 09:51 Uhr umfassende Sicherungsmaßnahmen angeordnet.
Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Registernummer HRB 75670 eingetragen und wird gesetzlich vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Ludwig Marby.
Der Geschäftszweig der Gesellschaft umfasst Werbeagenturgeschäfte aller Art, insbesondere die Konzeption und Produktion von audiovisuellen Medien, Computerprogrammen und Multimediaprogrammen.
Zur Sicherung des noch vorhandenen Vermögens bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurden folgende Maßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO durch das Insolvenzgericht getroffen:
1. Bestellung der vorläufigen Insolvenzverwalterin:
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Frau Rechtsanwältin Prof. Dr. Susanne Riedemann, Neuer Wall 25, 20354 Hamburg, bestellt.
2. Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
Die Schuldnerin darf ab sofort nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin über ihr Vermögen verfügen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
3. Zahlungsverbote gegenüber Drittschuldnern:
Den Schuldnern der presenter’s corporate media gmbh (Drittschuldnern) wird verboten, weiterhin Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Alle Leistungen sind ausschließlich an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
4. Sicherung von Bankguthaben und Forderungen:
Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist befugt, sämtliche Bankguthaben und sonstigen Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
5. Schutz vor Zwangsvollstreckungen:
Sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich Arrest und einstweiliger Verfügungen gegen die Schuldnerin, werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen sind einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Mit diesen Sicherungsmaßnahmen wird der Erhalt des Vermögens der presenter’s corporate media gmbh gewährleistet, um eine geordnete Prüfung der Insolvenzvoraussetzungen sowie eine mögliche Sanierung oder geregelte Abwicklung des Unternehmens zu ermöglichen.
Amtsgericht Hamburg, 11. Juni 2025