Aktenzeichen: 51 IN 13/25
Am 4. Juni 2025 um 11:00 Uhr hat das Amtsgericht Leipzig im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Green Immobiliengesellschaft Komplementär-GmbH eine weitreichende Entscheidung getroffen. Die Schuldnerin ist im Handelsregister Leipzig unter HRB 44125 eingetragen und hat ihren Geschäftssitz c/o Greenmarck in der Widenmayerstraße 16, 80538 München. Als Geschäftsführer fungiert Martin Schoebe. Die rechtliche Vertretung erfolgt durch die LINTILIA LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Frankfurt am Main.
Mit dem Ziel, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern und Gläubigerinteressen zu wahren, wurde gemäß §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Rüdiger Wienberg bestellt. Seine Kanzlei befindet sich in der Volksgartenstraße 39, 04347 Leipzig. Er ist fortan damit beauftragt, die Unternehmensführung zu überwachen, das Vermögen zu sichern und dieses bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag zu erhalten.
Im Einzelnen wurden folgende Maßnahmen getroffen:
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Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen – etwa der Zugriff auf Bankkonten oder die Veräußerung von Vermögenswerten – sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig. Dieser Zustimmungsvorbehalt verhindert eigenmächtige Handlungen, die die Insolvenzmasse schmälern könnten.
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Zahlungen an die Schuldnerin dürfen ab sofort nur noch mit Zustimmung oder direkt an den Insolvenzverwalter geleistet werden. Alle Drittschuldner, also Kunden oder Vertragspartner mit bestehenden Forderungen, wurden entsprechend angewiesen.
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Der Insolvenzverwalter wurde ferner ermächtigt, Forderungen und Bankguthaben einzuziehen sowie ein eigenes Sonderkonto zur Verwaltung der Masse einzurichten. Er kann das insolvenzbetroffene Vermögen in Besitz nehmen, ohne dabei die Rechte Dritter zu verletzen.
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Zur Aufklärung der wirtschaftlichen Lage darf er behördliche Register einsehen sowie Informationen von Banken, Sozialversicherungsträgern, Steuerberatern und weiteren Institutionen einholen. Dies geschieht im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben, insbesondere zur Einschätzung der Masseverhältnisse.
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Die Schuldnerin ist verpflichtet, dem Verwalter Einblick in ihre Geschäftsbücher und Unterlagen zu gewähren und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Zudem darf der Verwalter die Geschäftsräume betreten und dort Nachforschungen anstellen.
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Zwangsvollstreckungen gegen das Unternehmen sind mit sofortiger Wirkung eingestellt – mit Ausnahme solcher, die sich auf unbewegliches Vermögen beziehen oder auf die Erteilung der Vermögensauskunft gerichtet sind. Neue Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sind ebenfalls unzulässig, solange die Sicherungsmaßnahme wirksam ist.
Diese Anordnung dient ausschließlich dem Schutz der Insolvenzmasse und ist bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens befristet.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen ab dem Zeitpunkt der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de – je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.
Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen. Sie kann auch bei jedem anderen Amtsgericht zur Niederschrift erklärt werden, muss jedoch fristgerecht in Leipzig eingehen. Die Beschwerde ist vom Einreicher oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen und muss den angefochtenen Beschluss sowie die Absicht der Anfechtung benennen.
Für bestimmte Einreicher – insbesondere Rechtsanwälte, Behörden oder juristische Personen des öffentlichen Rechts – ist die Einreichung als elektronisches Dokument verpflichtend. Dabei ist zu beachten, dass eine einfache E-Mail nicht ausreicht. Elektronische Dokumente müssen den Anforderungen der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) entsprechen und entweder qualifiziert signiert oder über gesicherte Übermittlungswege eingereicht werden.
Detaillierte Informationen zur elektronischen Einreichung bietet das Justizportal unter: https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php
Amtsgericht Leipzig – Insolvenzgericht, 04. Juni 2025