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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die Point 8 Automaten GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 14 IN 111/25
Amtsgericht Montabaur

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Point 8 Automaten GmbH, mit zuletzt eingetragener Adresse in der Langenbacher Straße 21, 56470 Bad Marienberg, derzeit mit Geschäftsanschrift in der Konrad-Adenauer-Straße 172, 57572 Niedefischbach, hat das Amtsgericht Montabaur am 4. Juni 2025 um 13:15 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Montabaur unter HRB 28049 verzeichnet und wird gesetzlich vertreten durch ihre Geschäftsführerin Tanja Rink-Voß, wohnhaft in Bad Marienberg.

Im Rahmen dieser Maßnahme wurde der Rechtsanwalt Dr. Markus Rödder, Molzbergstraße 1, 57518 Betzdorf, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Seine Bestellung soll sicherstellen, dass das Vermögen der Antragstellerin während des laufenden Verfahrens unter Aufsicht steht und nicht zulasten der Gläubiger verändert wird.

Ab diesem Zeitpunkt sind Verfügungen durch die Antragstellerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters gültig. Ebenso sind alle Schuldner der Gesellschaft angehalten, nur noch unter Berücksichtigung dieser gerichtlichen Anordnung zu leisten. Dies betrifft insbesondere Zahlungen, die nun ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen dürfen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Ziel der Maßnahme ist es, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern und einen strukturierten Ablauf für die Prüfung der Insolvenzgründe und der finanziellen Lage zu gewährleisten.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Montabaur eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde zulässig. Diese kann sowohl von der Antragstellerin als auch von jedem Gläubiger eingelegt werden, sofern sie sich etwa auf die internationale Zuständigkeit nach Artikel 5 Absatz 1 der EU-Verordnung 2015/848 bezieht.

Die Notfrist zur Einlegung der Beschwerde beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung. Wird beides durchgeführt, ist das frühere Ereignis entscheidend.

Die Beschwerde ist schriftlich beim
Amtsgericht Montabaur – Insolvenzgericht – Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur
einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle abzugeben.

Sie kann auch bei jedem anderen Amtsgericht erklärt werden – allerdings ist für die fristgerechte Einreichung maßgeblich, dass sie rechtzeitig beim Amtsgericht Montabaur eingeht. Die Beschwerde ist zu unterschreiben und muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie eine ausdrückliche Erklärung über die Anfechtung enthalten.

Datenschutzhinweis:
Informationen zum Datenschutz gemäß DSGVO sowie weiterer relevanter Rechtsvorschriften finden Sie auf der Internetseite des Amtsgerichts Montabaur. Auf Wunsch werden diese auch in Papierform zur Verfügung gestellt.

Amtsgericht Montabaur, 4. Juni 2025

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