Aktenzeichen: 1500 IN 12070/24 und 1500 IN 12071/24
Das Amtsgericht München hat in zwei parallel geführten Verfahren am 1. und 3. Juni 2025 über die Insolvenzanträge der Roto Real GmbH sowie ihrer verbundenen Gesellschaft Roto Real Projekt GmbH & Co. KG entschieden.
Die Roto Real GmbH, mit Sitz in der Jörg-Tömlinger-Straße 27, 82152 Planegg, ist im Handelsregister unter HRB 200495 eingetragen und wird vertreten durch ihren Geschäftsführer Held Hans-Martin. Sie ist im Bereich der Grundstücksverwaltung, Projektentwicklung, Hausverwaltung, Baubetreuung und Beratungsdienstleistungen tätig.
Ebenso wurde über das Vermögen der Roto Real Projekt GmbH & Co. KG, die dieselbe Geschäftsadresse nutzt, ein eigenständiges Verfahren geführt. Persönlich haftende Gesellschafterin der KG ist die Roto Real GmbH, ebenfalls vertreten durch Herrn Held Hans-Martin. Diese Gesellschaft ist im Handelsregister unter HRA 104479 eingetragen.
In beiden Verfahren hat das Insolvenzgericht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt. Dies bedeutet, dass bei beiden Gesellschaften kein verwertbares Vermögen mehr vorhanden ist, um selbst die Mindestkosten für ein Insolvenzverfahren – wie Gerichtsgebühren oder eine mögliche Verwaltervergütung – zu decken. Somit bleibt den Gläubigern der betroffenen Unternehmen keine Möglichkeit zur Verfahrensbeteiligung im Rahmen eines regulären Insolvenzverfahrens.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die jeweiligen Entscheidungen kann sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beträgt zwei Wochen ab dem frühesten Eintritt folgender Ereignisse: Verkündung der Entscheidung, Zustellung oder öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Bei öffentlicher Bekanntmachung beginnt die Frist zwei Tage nach Veröffentlichung.
Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle des
Amtsgerichts München, Pacellistraße 5, 80333 München
einzureichen. Sie kann auch bei jedem anderen Amtsgericht erklärt werden, wobei jedoch der rechtzeitige Eingang in München maßgeblich ist.
Eine anwaltliche Vertretung ist nicht erforderlich. Die Beschwerdeschrift muss die angefochtene Entscheidung genau bezeichnen und ausdrücklich erklären, dass Beschwerde eingelegt wird. Sie ist vom Beschwerdeführer oder dessen Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Hinweise zur elektronischen Einreichung:
Rechtsbehelfe dürfen auch elektronisch eingereicht werden. Eine einfache E-Mail ist dabei nicht ausreichend. Dokumente von Rechtsanwälten, Notaren, Behörden oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts sind verpflichtend als elektronisches Dokument einzureichen. Dieses muss entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein oder über einen sicheren Übermittlungsweg (wie beA oder EGVP) eingereicht werden.
Amtsgericht München – Insolvenzgericht,
01. Juni 2025 (Roto Real Projekt GmbH & Co. KG)
03. Juni 2025 (Roto Real GmbH)