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Doppelter Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen – BH Bau & Service GmbH endgültig zahlungsunfähig

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 1507 IN 1262/25 und 1507 IN 10828/24

München, 27. Mai 2025 – Das Amtsgericht München hat in gleich zwei Insolvenzverfahren gegen die BH Bau & Service GmbH, Benzstraße 13, 82178 Puchheim, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Sowohl der Antrag einer Gläubigerin (AZ: 1507 IN 1262/25) als auch der Eigenantrag der Schuldnerin selbst (AZ: 1507 IN 10828/24) wurden zurückgewiesen.

Die im Handelsregister unter HRB 263239 eingetragene Gesellschaft wurde durch ihren Geschäftsführer Ramulj Ahmet vertreten. Laut Eintragung betrieb die BH Bau & Service GmbH ein Ingenieurbüro und erbrachte Dienst- und Serviceleistungen im baunahen Bereich.

Obwohl zwei separate Anträge zur Insolvenz gestellt wurden, konnte das Insolvenzgericht in beiden Fällen keine ausreichende Insolvenzmasse feststellen, um auch nur die Mindestkosten eines Verfahrens – wie die Bestellung eines Insolvenzverwalters – zu decken. Eine ordnungsgemäße Abwicklung war somit rechtlich und praktisch nicht durchführbar.

Bedeutung der doppelten Abweisung:

  • Die BH Bau & Service GmbH verfügt nicht über verwertbares Vermögen zur Deckung der Verfahrenskosten.

  • Weder das Unternehmen selbst noch Dritte (Gläubiger) konnten oder wollten einen Kostenvorschuss leisten.

  • Es wird kein Insolvenzverwalter bestellt, keine Gläubigerliste erstellt, keine Prüfung der wirtschaftlichen Lage vorgenommen.

  • Die Gesellschaft ist faktisch wirtschaftlich erledigt, sofern kein erneuter Antrag mit Kostenvorschuss eingeht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen beide Beschlüsse kann sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beträgt jeweils zwei Wochen und beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de. Maßgeblich ist das jeweils früheste dieser Ereignisse.

Die Beschwerden sind beim:

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzureichen – entweder schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle. Auch vor jedem anderen Amtsgericht kann die Erklärung abgegeben werden, jedoch muss das Protokoll rechtzeitig beim Amtsgericht München eingehen, um fristwahrend zu sein.

Eine anwaltliche Vertretung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde muss eigenhändig unterzeichnet und klar erkennbar als solche formuliert sein.

Elektronische Einreichung:

Für Rechtsanwälte, Behörden, Notare oder juristische Personen des öffentlichen Rechts gilt die Pflicht zur elektronischen Übermittlung.
Zulässig sind ausschließlich:

  • Übermittlung mit qualifizierter elektronischer Signatur, oder

  • Einreichung über einen sicheren Übermittlungsweg wie das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) oder EGVP.

Eine einfache E-Mail ist unzulässig. Weitere Informationen hierzu finden sich auf www.justiz.de oder in der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV).

Mit der doppelten Ablehnung endet die rechtliche Auseinandersetzung um die BH Bau & Service GmbH zunächst. Die Gesellschaft ist weder sanierbar noch abwickelbar im Rahmen eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens – ein deutlicher Hinweis auf eine vollständige wirtschaftliche Erschöpfung.

Amtsgericht München – Insolvenzgericht –
Datum: 27. Mai 2025

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