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Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der SH Hoch- und Tiefbau GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Geschäfts-Nr.: 9 IN 406/25

Am 30. Mai 2025 um 15:00 Uhr hat das Amtsgericht Darmstadt im Rahmen eines Insolvenzantragsverfahrens die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der SH Hoch- und Tiefbau GmbH angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz in der Gerauer Straße 56A, 64546 Mörfelden-Walldorf, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt unter HRB 90979 eingetragen. Gesetzlicher Vertreter der Schuldnerin ist der Geschäftsführer Herr Safet Husovic, wohnhaft in Dietzenbach.

Die SH Hoch- und Tiefbau GmbH ist schwerpunktmäßig im Bereich Bauleistungen tätig und gehört somit zu einem für die Infrastrukturentwicklung essenziellen Wirtschaftssektor. Aufgrund drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung wurde der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt, woraufhin das Gericht unverzüglich Sicherungsmaßnahmen ergriffen hat, um das vorhandene Vermögen vor einer ungeregelten Auflösung oder Gläubigerbenachteiligung zu bewahren.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Frau Rechtsanwältin Fatma Kreft bestellt, tätig bei der Kanzlei Schmidt Insolvenzverwalter Rechtsanwälte Part mbB mit Sitz in der Hahnstraße 68–70, 60528 Frankfurt am Main. Sie übernimmt ab sofort zentrale Funktionen im Rahmen der Vermögenssicherung und wirtschaftlichen Analyse.

Gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 Insolvenzordnung (InsO) dürfen Verfügungen der SH Hoch- und Tiefbau GmbH ab sofort nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin vorgenommen werden. Diese Maßnahme stellt sicher, dass keine eigenmächtigen wirtschaftlichen Handlungen mehr zulasten der Insolvenzmasse erfolgen.

Darüber hinaus ist es sämtlichen Schuldnern der SH Hoch- und Tiefbau GmbH – den sogenannten Drittschuldnern – verboten, Zahlungen direkt an das Unternehmen zu leisten. Stattdessen ist ausschließlich die vorläufige Insolvenzverwalterin zur Entgegennahme eingehender Gelder befugt. Sie wurde zugleich ermächtigt, sämtliche Bankguthaben sowie sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen. Zur transparenten Verwaltung der Mittel wurde Frau Kreft zusätzlich zur Einrichtung eines insolvenzrechtlich abgesicherten Sonderkontos ermächtigt. Dieses Konto muss den Vorgaben des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 07.02.2019 (Az.: IX ZR 47/18) entsprechen und dient ausschließlich der Verwaltung der späteren Insolvenzmasse.

Auch die Zusammenarbeit mit den Finanzbehörden, Banken, Sparkassen, sonstigen Kreditinstituten sowie dem Kraftfahrt-Bundesamt wurde rechtlich verbindlich geregelt. Diese Institutionen sind verpflichtet, alle Auskünfte über die Geschäftsbeziehungen zur Schuldnerin der vorläufigen Insolvenzverwalterin zu erteilen – inklusive der Anfertigung erforderlicher Abschriften. Die Auskunftspflicht umfasst sämtliche Informationen, die auch gegenüber der Schuldnerin selbst zu erteilen wären.

Mit diesen Maßnahmen stellt das Insolvenzgericht sicher, dass eine geordnete und rechtssichere Prüfung der finanziellen Situation der SH Hoch- und Tiefbau GmbH erfolgen kann. Die Bestellung der vorläufigen Insolvenzverwalterin und die getroffenen Sicherungsanordnungen bilden die Grundlage für die künftige Entscheidung über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens.

Amtsgericht Darmstadt – Insolvenzgericht
Darmstadt, den 30. Mai 2025

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