Aktenzeichen: 3614 IN 3627/25
Im Zuge des amtsgerichtlichen Verfahrens zur Prüfung eines Insolvenzantrags über das Vermögen der Accord Estates GmbH, mit Sitz in der Königsmarckstraße 1, 14193 Berlin, hat das Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht am 28. Mai 2025 um 08:00 Uhr weitreichende Sicherungsmaßnahmen zum Schutz des verbliebenen Vermögens der Schuldnerin angeordnet.
Die Accord Estates GmbH, im Handelsregister unter HRB 134708 geführt und vertreten durch Geschäftsführerin Luiza Vohl, sah sich gezwungen, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen zu stellen. Das Unternehmen befindet sich nun in einer Phase der vorläufigen gerichtlichen Überwachung, in der das Ziel besteht, nachteilige Veränderungen der Vermögenslage zu verhindern, bis eine Entscheidung über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens getroffen ist.
Zur Absicherung dieser Zielsetzung wurden folgende Maßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO angeordnet:
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, einschließlich der Vollziehung von Arrestbefehlen oder einstweiligen Verfügungen, werden – mit Ausnahme von Maßnahmen, die unbewegliches Vermögen betreffen – untersagt. Bereits eingeleitete Vollstreckungen sind vorerst eingestellt.
- Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner, mit Kanzleisitz am Hausvogteiplatz 11, 10117 Berlin, wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.Ab diesem Zeitpunkt sind Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters rechtlich wirksam. Dies stellt sicher, dass keine unkontrollierten Vermögensabflüsse oder Gläubigerbenachteiligungen erfolgen.
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die Veröffentlichung dieser Anordnung in einem elektronischen Informationssystem gemäß § 3 InsOBekV erfolgt. Die dort gespeicherte Bekanntmachung bleibt im Falle der Verfahrenseröffnung bis zu sechs Monate nach Aufhebung oder rechtskräftiger Einstellung des Verfahrens abrufbar; bei Nichteröffnung wird sie spätestens sechs Monate nach Aufhebung der Sicherungsmaßnahme gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde eingelegt werden. Diese ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen bei folgendem Gericht einzureichen:
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
Maßgeblich für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis: Verkündung, Zustellung oder öffentliche Bekanntmachung. Die Beschwerde muss schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erfolgen und fristgerecht eingehen. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht erforderlich.
Die Beschwerde ist von der beschwerdeführenden Partei oder einem Bevollmächtigten zu unterzeichnen und muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung der Anfechtung enthalten.
Darüber hinaus können Gläubiger oder die Schuldnerin gemäß Artikel 5 Absatz 1 der EU-Verordnung 2015/848 auch dann Beschwerde einlegen, wenn sie die internationale Zuständigkeit des Gerichts anfechten möchten.
Hinweis zur elektronischen Einreichung von Rechtsbehelfen:
Einfache E-Mails sind unzulässig. Elektronische Dokumente müssen entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder auf einem sicheren Übermittlungsweg übermittelt werden (z. B. EGVP). Nähere Informationen hierzu finden sich auf www.justiz.de sowie in der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV).
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht, 28. Mai 2025