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Vorläufige Insolvenzverwaltung für DFT Leyer GmbH & Co. KG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 82 IN 35/25

Am 28. Mai 2025 um 10:08 Uhr hat das Amtsgericht Münster – Insolvenzgericht im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der DFT Leyer GmbH & Co. KG einschneidende Sicherungsmaßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO getroffen. Ziel ist der Schutz des noch vorhandenen Vermögens der Schuldnerin bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Die Schuldnerin, ansässig in Halene Kampen 62, 59227 Ahlen, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRA 6146 eingetragen. Sie wird gesetzlich vertreten durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die Leyer Verwaltungs GmbH (HRB 8011), deren Geschäftsführung Frau Gabriele Leyer innehat.

Als vorläufige Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Nada Nasser, Wittener Straße 55 A, 44149 Dortmund, eingesetzt. Ab sofort gilt:

  • Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.
  • Drittschuldnern – also Schuldnern der DFT Leyer GmbH & Co. KG – wird jede Zahlung an die Schuldnerin untersagt.
  • Gleichzeitig wird die vorläufige Verwalterin ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Zahlungen entgegenzunehmen.

Diese Maßnahmen dienen dem Schutz der Gläubigerinteressen und sollen sicherstellen, dass keine Vermögenswerte mehr entzogen oder ohne Kontrolle veräußert werden können. Auch alle Außenstände der Schuldnerin dürfen nun nur noch unter Beachtung der Anordnung erfüllt werden – Gläubiger riskieren sonst die Nichtanerkennung ihrer Leistung (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Münster eingesehen werden.

Amtsgericht Münster, 28. Mai 2025

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