Aktenzeichen: 3603 IN 1882/25
Im laufenden Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der CK Müller Bau GmbH, mit Sitz in der Lankwitzer Straße 19, 12107 Berlin, hat das Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht am 28. Mai 2025 um 12:30 Uhr umfassende Sicherungsmaßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister unter der Nummer HRB 224082 eingetragen und wird durch Geschäftsführerin Draginja Vukovic vertreten.
Ziel der Maßnahmen
Die angeordnete vorläufige Insolvenzverwaltung dient dem Zweck, das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen zu schützen, bis über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden worden ist.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Niklas Lütcke
Lennéstraße 7
10785 Berlin
Die wichtigsten Anordnungen im Überblick:
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Zwangsvollstreckungen gegen die Schuldnerin, einschließlich Arrest oder einstweiliger Verfügungen, werden untersagt – ausgenommen unbewegliches Vermögen. Bereits begonnene Maßnahmen werden ausgesetzt.
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Verfügungen über das schuldnerische Vermögen, insbesondere über Bankkonten oder Forderungen, dürfen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen.
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Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über Bankkonten und Außenstände geht vollständig auf den Insolvenzverwalter über.
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Der vorläufige Verwalter ist ermächtigt,
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Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen,
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eingehende Gelder entgegenzunehmen,
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sowie ein Sonderkonto zur Sicherung der Insolvenzmasse einzurichten.
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Kreditinstitute werden zur Auskunftserteilung verpflichtet.
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Drittschuldnern – also Personen oder Unternehmen, die der CK Müller Bau GmbH noch Geld schulden – ist es untersagt, an die Schuldnerin zu zahlen. Zahlungen dürfen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter geleistet werden (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
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Der vorläufige Verwalter wurde mit der Zustellung dieses Beschlusses an die Drittschuldner beauftragt (§ 23 Abs. 1 Satz 2 InsO).
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Zur Sicherung der Insolvenzmasse und Aufklärung der Vermögensverhältnisse ist der Insolvenzverwalter befugt,
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die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten,
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Bücher und Unterlagen einzusehen,
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Nachforschungen anzustellen,
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und sämtliche dafür erforderlichen Auskünfte einzuholen.
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Die Schuldnerin ist verpflichtet, dem Verwalter Einsicht in ihre Geschäftsunterlagen zu gewähren und diese auf Verlangen herauszugeben.
Hinweis zur Veröffentlichung:
Die Maßnahme wird im elektronischen Informationssystem der Justiz veröffentlicht. Die Bekanntmachung bleibt bis zur Aufhebung oder Entscheidung über die Verfahrenseröffnung online einsehbar und wird spätestens sechs Monate nach Beendigung gelöscht (§ 3 InsOBekV).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Notfrist beträgt zwei Wochen ab dem frühesten der folgenden Ereignisse:
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Verkündung,
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Zustellung, oder
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öffentliche Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de (§ 9 InsO).
Die Beschwerde ist zu richten an:
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
Sie kann schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts eingelegt werden, wobei für die Fristwahrung der rechtzeitige Eingang in Charlottenburg entscheidend ist. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht zwingend erforderlich.
Die Beschwerde muss vom Beschwerdeführer oder Bevollmächtigten unterzeichnet sein und die angefochtene Entscheidung eindeutig benennen.
Auch Schuldner oder Gläubiger können Beschwerde einlegen, wenn sie die internationale Zuständigkeit des Gerichts gemäß Artikel 5 Abs. 1 der EU-Verordnung 2015/848 rügen möchten.
Elektronische Einreichung von Rechtsbehelfen:
Eine einfache E-Mail ist nicht zulässig. Die elektronische Einreichung muss entweder über:
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eine qualifizierte elektronische Signatur oder
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einen sicheren Übermittlungsweg wie das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) erfolgen.
Nähere Informationen hierzu bietet die Seite www.justiz.de sowie die ERVV (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung) in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht, 28. Mai 2025