Aktenzeichen: 66 IN 192/24
Im Zuge des Insolvenzantragsverfahrens der Autumnus Immobilien GmbH, mit Sitz in der Hamburger Straße 5, 24558 Henstedt-Ulzburg, hat das Amtsgericht Norderstedt – Insolvenzgericht am 27. Mai 2025 eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel unter HRB 6938 KI eingetragen und wird durch Geschäftsführer Heiko Herbst vertreten. Als anwaltliche Verfahrensbevollmächtigte treten die Rechtsanwälte Take, Maracke & Partner auf.
Ziel dieser Maßnahme ist es, nachteilige Veränderungen der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag zu verhindern. Grundlage der Entscheidung ist § 21 Abs. 1 und 2 InsO.
Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Römermann,
Ballindamm 38, 20095 Hamburg
Telefon: 040 8222873-0
Telefax: 040 8222873-29
Mit sofortiger Wirkung dürfen Verfügungen über Vermögenswerte der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden. Dies umfasst ausdrücklich auch die Einziehung offener Forderungen. Damit unterliegt das Unternehmen in dieser Übergangsphase einer engen gerichtlichen Kontrolle, die vor allem dem Gläubigerschutz dient.
Die nun eingeleitete vorläufige Verwaltung stellt eine wichtige Weichenstellung im weiteren Verlauf des Verfahrens dar. Je nach Prüfung durch den vorläufigen Verwalter kann das Gericht entweder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beschließen oder – bei fehlender Masse – dieses abweisen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss kann sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder – falls öffentlich bekannt gemacht – zwei Tage nach der Veröffentlichung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Die Beschwerde ist einzureichen beim:
Amtsgericht Norderstedt – Insolvenzgericht
Rathausallee 80
22846 Norderstedt
Alternativ kann sie zu Protokoll der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts gegeben werden. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der rechtzeitige Eingang beim Amtsgericht Norderstedt. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht zwingend erforderlich. Die Beschwerdeschrift muss die Entscheidung bezeichnen und die Beschwerdeabsicht eindeutig erklären.
Elektronische Einreichung:
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) übermittelt werden. Eine einfache E-Mail genügt nicht. Das Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein oder über einen sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Weitere Informationen hierzu bietet die Website www.justiz.de sowie die ERVV (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung) in ihrer aktuellen Fassung.
Amtsgericht Norderstedt – Insolvenzgericht, 27. Mai 2025