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Berichtigung des Beschlusses im Insolvenzantragsverfahren der PITIN GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 90 IN 50/25

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der PITIN GmbH, mit Sitz in der Frankenallee 20, 65779 Kelkheim (Taunus), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Königstein unter HRB 10804 und gesetzlich vertreten durch Geschäftsführer Dr. Thorsten Weber, Sendelbacher Weg 32a, 65779 Kelkheim (Taunus), hat das Amtsgericht Königstein/Taunus mit Beschluss vom 16. Mai 2025 eine Berichtigung des ursprünglich am 12. Mai 2025 erlassenen Beschlusses vorgenommen.

Diese Korrektur betrifft mehrere gesetzliche Verweise, die im ursprünglichen Beschluss irrtümlich genannt wurden und nun durch die zutreffenden Normen der Insolvenzordnung (InsO) ersetzt worden sind. Die Berichtigung dient der rechtlichen Klarstellung im Rahmen des Verfahrens, das offenbar in einer besonderen Verfahrensart der Eigenverwaltung geführt wurde.

Inhalt der Berichtigung:

  1. Ziffer 1:
    Der Verweis auf § 270b Abs. 1 InsO wird durch § 270d Abs. 1 InsO ersetzt.

  2. Ziffer 2:
    Die Verweise auf §§ 270a Abs. 1, 270b Abs. 2 InsO werden ersetzt durch §§ 270b Abs. 1, 270d Abs. 2 InsO.

  3. Ziffer 3:
    Die Verweise auf §§ 270b Abs. 2 Satz 3, 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 InsO werden ersetzt durch §§ 270d Abs. 3, 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 InsO.

  4. Ziffer 7:
    Der Verweis auf § 270 Abs. 4 Satz 1 InsO wird durch § 270d Abs. 4 Satz 1 InsO ersetzt.

  5. Ziffer 8:
    Der Halbsatz
    „Die Antragstellerin wird gemäß § 270b Abs. 4 InsO darauf hingewiesen, dass die Gewährung der Frist zur Vorlage eines Insolvenzplans aufgehoben wird“
    wird ersetzt durch:
    „Die Antragstellerin wird darauf hingewiesen, dass die vorläufige Eigenverwaltung gemäß § 270e InsO aufgehoben wird.“

Hinweis zur Einsichtnahme:

Der vollständige und berichtigte Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Königstein einsehbar. Darüber hinaus weist das Gericht darauf hin, dass sämtliche Entscheidungen im Verfahren über die Angabe des Aktenzeichens (90 IN 50/25) über die einschlägigen Bekanntmachungsportale oder bei der Geschäftsstelle zugänglich sind.

Amtsgericht Königstein im Taunus, 16. Mai 2025

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