Aktenzeichen: 92 IN 82/24 – Amtsgericht Aachen
Mit Beschluss vom 15. Mai 2025 hat das Amtsgericht Aachen den Insolvenzantrag über das Vermögen der Living Immovation Ingenieurbau GmbH & Co. KG, mit Sitz in Würselen, mangels Masse abgewiesen. Der Antrag wurde am 24. April 2024 durch eine Gläubigerin gestellt.
Das Unternehmen war im Handelsregister unter HRA 9612 eingetragen. Gesetzlich vertreten wurde die Gesellschaft durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die Living Immovation GmbH (HRB 23016), vertreten durch Geschäftsführer Sezai Hizoglu.
Was bedeutet „Abweisung mangels Masse“?
Die Abweisung eines Insolvenzantrags gemäß § 26 Abs. 1 InsO erfolgt dann, wenn das Gericht feststellt, dass das Unternehmen nicht über ausreichend verwertbares Vermögen verfügt, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken – insbesondere für den Insolvenzverwalter, Gerichtskosten und notwendige Veröffentlichungen.
Im Klartext: Nicht einmal das Verfahren selbst kann finanziert werden.
Folgen für das Unternehmen:
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Die Gesellschaft gilt faktisch als wirtschaftlich abgewickelt.
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Es wird kein Insolvenzverwalter bestellt, keine Gläubigerversammlung einberufen, keine Verwertung von Vermögenswerten vorgenommen.
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Eine Löschung im Handelsregister kann folgen, ist aber ein getrennter Vorgang und erfolgt ggf. durch gesonderte Registeranträge.
Auswirkungen für Gläubiger:
Für Gläubiger ist dies die denkbar ungünstigste Entwicklung:
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Sie können ihre Forderungen im Rahmen eines regulären Verfahrens nicht mehr anmelden.
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Eine Quotenbefriedigung durch Insolvenzmasse findet nicht statt.
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Die Chance, noch offene Forderungen zu realisieren, ist extrem gering.
Hinweis an Gläubiger:
Trotz der Abweisung mangels Masse besteht unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, zivilrechtliche Ansprüche gegen die Geschäftsführung oder Gesellschafter zu prüfen – etwa wegen:
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Verletzung der Insolvenzantragspflicht (§ 15a InsO)
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Haftung aus Delikt (z. B. wegen Insolvenzverschleppung oder betrügerischer Handlungen)
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Ansprüche gegen die Komplementärin (Living Immovation GmbH)
Eine rechtliche Beratung wird dringend empfohlen, insbesondere wenn konkrete Anhaltspunkte für Pflichtverletzungen vorliegen.
Fazit:
Die Abweisung des Insolvenzantrags der Living Immovation Ingenieurbau GmbH & Co. KG markiert das Ende eines wirtschaftlich gescheiterten Unternehmens – ohne Möglichkeit für Gläubiger, sich im Rahmen eines Verfahrens zu befriedigen. Es ist ein drastischer, aber rechtlich klar geregelter Schritt, der betont, wie bedeutend eine rechtzeitige Insolvenzbeantragung und saubere Geschäftsführung auch in Krisenzeiten ist.
Quelle:
Amtsgericht Aachen, Beschluss vom 15.05.2025, Az. 92 IN 82/24