Aktenzeichen: 280 IN 46/25
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der 112it GmbH, mit Sitz in der Großen Bleiche 15, 55116 Mainz, hat das Amtsgericht Mainz am 15. Mai 2025 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mainz unter HRB 53107 eingetragen und wurde vertreten durch die Geschäftsführer Johann Belau und Stefanie Belau, beide wohnhaft in Kehlweg 37, 55124 Mainz.
Rechtsgrundlage der Entscheidung:
Die Entscheidung stützt sich auf § 26 Abs. 1 Insolvenzordnung (InsO). Danach ist der Insolvenzantrag abzuweisen, wenn das vorhandene Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um zumindest die Kosten des Verfahrens zu decken. Eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt in solchen Fällen nicht zustande, da weder eine geordnete Gläubigerbefriedigung noch die Kostendeckung durch die Masse gewährleistet ist.
Folgen der Abweisung:
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Die 112it GmbH bleibt als juristische Person bestehen, ist jedoch faktisch handlungsunfähig.
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Gläubiger können jetzt ggf. versuchen, die Zwangsauflösung der Gesellschaft einzuleiten oder auf anderem Wege ihre Ansprüche durchzusetzen.
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In bestimmten Fällen kann eine solche Abweisung zur persönlichen Haftung der Geschäftsführer führen – etwa dann, wenn eine Insolvenzantragspflicht verletzt wurde (§ 15a InsO).
Amtsgericht Mainz, 15. Mai 2025