Aktenzeichen: wird vom Gericht unter 16.05.2025 geführt
Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Other Guys GmbH, mit Geschäftssitz in der Lutherstraße 5, 99084 Erfurt, hat das Amtsgericht Erfurt – Insolvenzgericht am 16. Mai 2025 um 12:00 Uhr eine entscheidende Maßnahme zur Sicherung der Unternehmenswerte angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB 512270 eingetragen und wird gesetzlich vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Benjamin Trommler. Der Insolvenzantrag wurde durch Rechtsanwalt Dr. Mario Nawroth aus Erfurt als Verfahrensbevollmächtigtem eingereicht.
Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
Rechtsanwalt Christian Stunz
Gorkistraße 14, 99084 Erfurt
Telefon: 0361 554704 20
Telefax: 0361 554704 22
E-Mail: erfurt@justask.eu
Wesentliche Inhalte des gerichtlichen Beschlusses (§§ 21, 22 InsO):
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Verfügungsbeschränkung (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO):
Die Other Guys GmbH darf ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über Vermögenswerte verfügen. Dies betrifft insbesondere die Einziehung von Außenständen, wodurch die Kontrolle über Geldeingänge dem Verwalter obliegt. -
Sicherungszweck:
Die Maßnahme dient der Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen, bis das Gericht über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens entscheidet. -
Einziehungsbefugnis:
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist zur Überwachung der wirtschaftlichen Tätigkeiten der Schuldnerin ermächtigt und überwacht insbesondere Zahlungseingänge, Geschäftskonten sowie Forderungsmanagement.
Ziel der Maßnahme:
Mit der Anordnung soll das Unternehmensvermögen geschützt und für die Gläubigergesamtheit erhalten bleiben. Der vorläufige Insolvenzverwalter prüft zudem, ob eine ausreichende Insolvenzmasse vorhanden ist, um die Kosten des Verfahrens zu decken, und ob Aussichten auf eine Sanierung oder geordnete Abwicklung bestehen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde zulässig.
Einzureichen bei:
Amtsgericht Erfurt
Rudolfstraße 46
99092 Erfurt
Frist:
Zwei Wochen ab dem frühesten Eintritt von Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Die Bekanntmachung gilt zwei Tage nach Veröffentlichung als zugestellt (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Form:
Schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle. Auch bei einem anderen Amtsgericht kann die Erklärung erfolgen, aber fristwahrend ist nur der rechtzeitige Eingang beim Amtsgericht Erfurt.
Inhalt:
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Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
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Erklärung, dass Beschwerde eingelegt wird
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Unterschrift des Beschwerdeführers oder Bevollmächtigten
Hinweise zur elektronischen Einreichung:
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Eine einfache E-Mail ist unzulässig.
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Rechtsanwälte, Notare, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts müssen Rechtsmittel elektronisch einreichen.
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Dies muss entweder mit qualifizierter elektronischer Signatur oder über einen sicheren Übermittlungsweg erfolgen (z. B. über EGVP).
Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation finden Sie unter:
www.justiz.de
Amtsgericht Erfurt – Insolvenzgericht, 16. Mai 2025