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Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der RH Zeitpersonal GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Az.: IN 157/25

Das Amtsgericht Amberg – Insolvenzgericht hat im Verfahren über den Insolvenzantrag der RH Zeitpersonal GmbH, Johann-Michael-Fischer-Straße 18, 93133 Burglengenfeld, am 05. Mai 2025 um 12:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Amberg unter der Nummer HRB 7545 eingetragen und wird vertreten durch die Geschäftsführer Martina Gisela Hilbig, geb. Bauer, und Albert Rötzer. Das Unternehmen ist im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung und Personalvermittlung tätig.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Jochen Zaremba, Kurfürstenring 4, 92224 Amberg, bestellt. Er ist erreichbar unter Telefon +49 (9621) 9110-0, Fax +49 (9621) 9110-1200 oder per E-Mail an jochen.zaremba@sri.de.

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen wurden gemäß § 21 Abs. 1 und 2 InsO folgende Maßnahmen angeordnet:

  • Verfügungen der Schuldnerin bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters (§ 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO).

  • Dies betrifft ausdrücklich auch die Einziehung von Außenständen – also Forderungen gegenüber Dritten, die künftig nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters eingezogen werden dürfen.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Diese ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen bei folgendem Gericht einzureichen:

Amtsgericht Amberg
Paulanerplatz 4
92224 Amberg

Die Frist beginnt mit dem frühesten der folgenden Ereignisse:

  • Verkündung,

  • Zustellung oder

  • öffentliche Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Die Beschwerde kann schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts erklärt werden. Für die Fristwahrung ist der rechtzeitige Eingang beim Amtsgericht Amberg maßgeblich. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht zwingend erforderlich, die Beschwerde muss jedoch unterzeichnet und mit der Erklärung versehen sein, dass sie sich gegen diesen Beschluss richtet. Soll nur ein Teil der Entscheidung angefochten werden, ist dies konkret zu benennen.

Hinweis zur elektronischen Einreichung

Für bestimmte Einreicher (z. B. Rechtsanwälte, Notare, Behörden) ist die elektronische Form zwingend. Eine einfache E-Mail genügt nicht. Zulässig ist die Übermittlung über einen sicheren Übermittlungsweg wie das EGVP oder mittels einer qualifizierten elektronischen Signatur. Weitere Informationen finden sich unter www.justiz.de sowie in der ERVV (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung).

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung soll der Geschäftsbetrieb der RH Zeitpersonal GmbH zunächst unter Aufsicht stabilisiert und eine unkontrollierte Vermögensverschiebung verhindert werden – ein entscheidender Schritt auf dem Weg zur möglichen Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens.

Amtsgericht Amberg – Insolvenzgericht, 05. Mai 2025

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