Az.: 59 IN 161/25
Im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der European Work Solutions GmbH, mit Sitz am Proitzer Platz 4, 06184 Kabelsketal, hat das Amtsgericht Halle (Saale) am 02. Mai 2025 um 11:15 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Die im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter der Nummer HRB 33964 eingetragene Gesellschaft wird vertreten durch ihren Geschäftsführer Sky Uwe Böhme, ebenfalls wohnhaft in 06184 Kabelsketal.
Zur Sicherung der Insolvenzmasse und zur Vermeidung nachteiliger Veränderungen wurde verfügt, dass Verfügungen der Antragsgegnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam sind.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Reinhardt Rothe aus der Kanzlei Luppe & Rothe, Hansering 9/10, 06108 Halle (Saale), bestellt. Er ist erreichbar unter
Tel.: 0345 / 614070,
Fax: 0345 / 6140710,
E-Mail: kanzlei@luppe-rothe.de,
Website: www.luppe-rothe.de.
Darüber hinaus wurden alle Schuldner der European Work Solutions GmbH ausdrücklich aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten, andernfalls riskieren sie, nicht schuldbefreiend zu zahlen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Entscheidung kann sofortige Beschwerde eingelegt werden – sowohl durch die Antragsgegnerin als auch, unter bestimmten Voraussetzungen, durch Gläubiger (z. B. bei Rüge der internationalen Zuständigkeit gemäß Art. 5 Abs. 1 EU-Verordnung 2015/848).
Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim
Amtsgericht Halle (Saale),
Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale)
einzureichen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung, Verkündung oder öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses – maßgeblich ist das jeweils früheste Ereignis. Bei öffentlicher Bekanntmachung beginnt die Frist zwei Tage nach Veröffentlichung.
Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift bei einem Amtsgericht einzulegen, muss jedoch rechtzeitig beim Amtsgericht Halle (Saale) eingehen. Sie ist zu unterzeichnen und muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung über die Einlegung der Beschwerde enthalten. Eine Begründung wird empfohlen, ist aber nicht zwingend erforderlich.