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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die cura vite UG (haftungsbeschränkt) angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Az.: 504 IN 62/25

Das Amtsgericht Düsseldorf – Insolvenzgericht hat am 05. Mai 2025 um 15:12 Uhr im Verfahren über das Vermögen der cura vite UG (haftungsbeschränkt) Häusliche Betreuungsgesellschaft für ältere und behinderte Menschen, Richardstraße 142, 40231 Düsseldorf, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter der Nummer HRB 108375 eingetragen und wird gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Simona Dankler.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Frank Graaf, Willstätterstraße 62, 40549 Düsseldorf, bestellt.

Angeordnete Maßnahmen nach §§ 21, 22 InsO:

  • Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 InsO).

  • Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, sowohl Bankguthaben als auch sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.

  • Drittschuldnern – also Kunden oder Geschäftspartnern mit Zahlungspflichten gegenüber der Schuldnerin – ist es untersagt, weiterhin an die Schuldnerin selbst zu zahlen.
    Sie sind aufgefordert, ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Zweck der Maßnahmen

Mit dieser Entscheidung soll das vorhandene Vermögen der Schuldnerin gesichert und vor möglichen nachteiligen Veränderungen geschützt werden. Die angeordneten Beschränkungen sind ein übliches Instrument im frühen Stadium eines Insolvenzverfahrens, um unkontrollierte Liquiditätsabflüsse zu verhindern. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat nun die Aufgabe, den tatsächlichen Zustand der Vermögensverhältnisse zu prüfen und die Grundlagen für eine Entscheidung über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens zu schaffen.

Amtsgericht Düsseldorf – Insolvenzgericht, 05. Mai 2025

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