Aktenzeichen: 12 IN 23/25
Amtsgericht Cuxhaven, 24. April 2025
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Zimmerei Harms UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch die Geschäftsführerin Denise Harms, mit Sitz am Padingbütteler Altendeich 26, 27639 Wurster Nordseeküste, wurde am 24. April 2025 um 12:30 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Reinhold Horn aus Bremen bestellt.
Kerninhalte des Beschlusses:
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Verfügungsbeschränkung:
Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters möglich (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). -
Einziehungsbefugnis:
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. -
Zahlungsverbot für Drittschuldner:
Die Schuldner der Zimmerei Harms UG dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). -
Sicherung der Insolvenzmasse:
Ziel der Maßnahmen ist es, das Vermögen der Schuldnerin bis zur Entscheidung über die Insolvenzeröffnung zu sichern und so die Gläubigerinteressen zu schützen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss kann die Schuldnerin sofortige Beschwerde einlegen. Auch Gläubiger können Beschwerde einreichen, wenn sie das Fehlen der internationalen Zuständigkeit nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 rügen wollen.
Die Beschwerde ist binnen zwei Wochen beim Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven, einzulegen.
Die Frist beginnt entweder mit der Zustellung, der Verkündung oder – bei öffentlicher Bekanntmachung – zwei Tage nach Veröffentlichung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Die Beschwerde muss schriftlich eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden und die angefochtene Entscheidung genau bezeichnen.
Ausblick:
In den kommenden Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter die wirtschaftlichen Verhältnisse der Zimmerei Harms UG prüfen. Davon hängt ab, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet oder gegebenenfalls eine Sanierung möglich wird.
Amtsgericht Cuxhaven, 24. April 2025