Aktenzeichen: 58 IN 568/24
Im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der INNOOVA GmbH, ansässig in der Werkstraße 11–13, 79426 Buggingen, vertreten durch den Geschäftsführer Vladimir Suppes, hat das Amtsgericht Freiburg im Breisgau eine Entscheidung getroffen, die das weitere Schicksal der Gesellschaft maßgeblich beeinflusst.
Die im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg unter der Nummer HRB 722678 eingetragene Gesellschaft sah sich mit einem Antrag eines Gläubigers konfrontiert, der die Eröffnung des Insolvenzverfahrens begehrte. Doch am 25. April 2025 entschied das Insolvenzgericht, dass diesem Antrag nicht stattgegeben wird. Der Grund: Es fehlt an der notwendigen Masse, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. In Anwendung von § 26 Abs. 1 der Insolvenzordnung (InsO) wurde der Antrag somit abgewiesen.
Für die Gläubiger der INNOOVA GmbH ist diese Entscheidung von erheblicher Tragweite, denn ohne Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sind ihre Chancen auf eine Realisierung offener Forderungen stark eingeschränkt. Auch für die Gesellschaft selbst bedeutet die Abweisung des Antrags ein weiteres Signal für die endgültige Abwicklung ihrer Geschäfte.
Gegen diese Entscheidung besteht die Möglichkeit, innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde einzulegen. Die Beschwerde muss schriftlich beim Amtsgericht Freiburg im Breisgau, Kaiser-Joseph-Straße 257a, 79098 Freiburg, eingereicht werden. Alternativ kann die Beschwerde auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts erklärt werden, wobei die rechtzeitige Übermittlung an das zuständige Gericht entscheidend ist. Zudem können Rechtsbehelfe elektronisch eingereicht werden, wobei eine einfache E-Mail ausdrücklich nicht zulässig ist. Weitere Informationen hierzu stellt die Justiz Baden-Württemberg unter www.ejustice-bw.de bereit.
Die Frist zur Einlegung der Beschwerde beginnt entweder mit der Verkündung der Entscheidung, mit deren Zustellung oder – bei öffentlicher Bekanntmachung – nach Ablauf von zwei Tagen nach der Veröffentlichung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de. Maßgeblich ist jeweils das früheste dieser Ereignisse.
Ausgestellt vom Amtsgericht Freiburg im Breisgau am 25. April 2025.