Aktenzeichen: 43 IN 80/25
Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter der Nummer HRB 30750 geführten Bentrup Beteiligungs-GmbH, mit Sitz in der Spinnereistraße 17, 33607 Bielefeld, ist eine endgültige Entscheidung gefallen. Die Gesellschaft, gesetzlich vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Hans-Jürgen Bentrup, hatte am 30. Januar 2025 einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen gestellt.
Die Bentrup Beteiligungs-GmbH, deren Geschäftszweig sich auf die Ausführung von Bedachungsarbeiten, Fassadenverkleidungen, Betonabdichtungen und ähnliche Bauleistungen erstreckt, sah sich angesichts finanzieller Schwierigkeiten gezwungen, diesen Schritt zu gehen. Doch nun hat das Amtsgericht Bielefeld mit Beschluss vom 23. April 2025 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen.
Die Entscheidung bedeutet, dass die vorhandenen Vermögenswerte der Schuldnerin nicht ausreichen, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Infolgedessen wird kein Insolvenzverfahren eröffnet, und eine Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister ist wahrscheinlich. Für die Gläubiger bleibt dies eine bittere Nachricht, da ihre Forderungen ohne die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens kaum noch durchsetzbar sein werden.
Ausgestellt vom Amtsgericht Bielefeld am 23. April 2025.