Dark Mode Light Mode

Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der HSI Maritime Beteiligungen GmbH & Co. KG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 509 IN 7/25

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der HSI Maritime Beteiligungen GmbH & Co. KG mit Sitz Am Seedeich 34 in 27472 Cuxhaven (eingetragen beim Amtsgericht Tostedt unter HRA 203047) wurde ein bedeutsamer Schritt unternommen. Die Gesellschaft, vertreten durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die 1. Finanzpartner Verwaltungs GmbH, wiederum vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Martin Harren und Brigitta Harren, sieht sich mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung ihres Vermögens konfrontiert.

Am 16. April 2025 um 11:15 Uhr hat das Amtsgericht Bremen beschlossen, die vorläufige Insolvenzverwaltung anzuordnen. Ab diesem Zeitpunkt sind Verfügungen der Antragstellerin nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der erfahrene Rechtsanwalt Dr. Malte Köster aus der Kanzlei Willmer Köster, Katharinenstraße 5, 28195 Bremen, bestellt. Für Rückfragen und weitere Informationen steht dieser unter der Telefonnummer 0421 / 32 27 39 0 sowie per Fax unter 0421 / 32 27 39 200 zur Verfügung. Ergänzende Informationen können zudem über die Internetseite www.willmerkoester.de abgerufen werden.

Die Schuldner der HSI Maritime Beteiligungen GmbH & Co. KG wurden angewiesen, künftig nur noch unter Beachtung der getroffenen gerichtlichen Anordnung zu leisten, wie es § 23 Abs. 1 Satz 3 der Insolvenzordnung vorsieht.

Der vollständige Beschluss kann während der regulären Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Hinsichtlich der Rechtsmittel wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung durch die Antragstellerin mittels sofortiger Beschwerde angefochten werden kann. Ebenso steht es jedem Gläubiger frei, eine sofortige Beschwerde einzulegen, sofern das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll. Diese Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Bremen, Ostertorstraße 25–31, 28195 Bremen, einzulegen. Auch eine Einreichung über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (govello-1133344563234-000000050) ist möglich.

Die Frist für die Einlegung der Beschwerde beginnt mit der Zustellung beziehungsweise der Verkündung der Entscheidung. Erfolgt die Bekanntmachung öffentlich, beginnt die Frist nach Ablauf von zwei weiteren Tagen nach der Veröffentlichung. Sollte sowohl eine öffentliche Bekanntmachung als auch eine persönliche Zustellung erfolgt sein, ist das frühere Ereignis für den Fristbeginn maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts zu erklären. Entscheidend für die Wahrung der Frist ist der Eingang der Beschwerde beim Amtsgericht Bremen. Die Beschwerde muss von dem Beschwerdeführer oder seinem bevollmächtigten Vertreter unterschrieben sein und den angefochtenen Beschluss sowie die Erklärung, gegen diesen Beschluss Beschwerde einzulegen, eindeutig bezeichnen. Im Falle einer teilweisen Anfechtung ist der genaue Umfang anzugeben. Eine Begründung der Beschwerde wird empfohlen, um das Verfahren zu unterstützen.

Ausgestellt vom Amtsgericht Bremen am 16. April 2025.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Insolvenzantrag der Gussek-Haus Franz Gussek Beteiligungsgesellschaft mbH abgewiesen

Next Post

Insolvenzantrag der AJ Equity Beteiligungsgesellschaft UG mangels Masse abgewiesen