Aktenzeichen: 7 IN 69/24
Amtsgericht Nordhorn, 14. April 2025
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Gussek-Haus Franz Gussek Beteiligungsgesellschaft mbH, mit Sitz in der Euregiostraße 7, 48527 Nordhorn, hat das Amtsgericht Nordhorn am 14. April 2025 entschieden:
Der Insolvenzantrag wird mangels Masse abgewiesen.
Das Unternehmen, das im Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück unter HRB 130148 eingetragen ist, war auf den Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme persönlicher Haftungen spezialisiert.
Die Gesellschaft wurde vertreten durch die Geschäftsführer Michael Wüller (Marl), Sven Kosel (Gronau) und Günter Gitzen (Nordhorn).
Hintergrund der Entscheidung:
-
Verfügungsbeschränkungen und vorläufige Verwaltung, die seit dem 11. September 2024 angeordnet waren, sind aufgehoben worden.
-
Der Insolvenzantrag wurde mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Insolvenzmasse abgewiesen.
-
Damit endet das Verfahren ohne die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
Was bedeutet „Abweisung mangels Masse“?
Wird ein Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen, bedeutet dies:
-
Das Unternehmen besitzt kein ausreichendes Vermögen, um selbst die Kosten des Insolvenzverfahrens (Gerichts- und Verwalterkosten) zu decken.
-
Ein geordnetes Insolvenzverfahren findet deshalb nicht statt.
-
Die Gesellschaft wird in der Regel von Amts wegen gelöscht, falls sie nicht noch privat Vermögensquellen erschließt oder ein neuer Insolvenzantrag erfolgreich gestellt wird.
Weitere Hinweise:
-
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Nordhorn eingesehen werden.
-
Hinweise zu Datenschutz und den Rechten der Beteiligten sind in der Datenschutzerklärung des Amtsgerichts Nordhorn veröffentlicht.
Amtsgericht Nordhorn, 14. April 2025