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Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Procertus Umwelttechnik GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 65 IN 19/25

Oldenburg, 15. April 2025 – Das Amtsgericht Oldenburg hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Procertus Umwelttechnik GmbH, mit Sitz in der Gerhard-Stalling-Straße 41, 26135 Oldenburg, eine bedeutende Sicherungsmaßnahme beschlossen: Zur Sicherung des noch vorhandenen Vermögens wurde am 15. April 2025 um 11:01 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Die im Handelsregister des Amtsgerichts Oldenburg unter HRB 220658 eingetragene Gesellschaft wird von Geschäftsführer Matthias Janßen geleitet.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christian Hanken aus Oldenburg bestellt.

Kanzleisitz:
Ammerländer Heerstraße 243
26129 Oldenburg
Telefon: 0441 950 1868
Fax: 0441 950 1869
E-Mail: christian.hanken@rechtsanwaelte-hanken.de

Maßnahmen zur Sicherung des Schuldnervermögens

Durch den gerichtlichen Beschluss wurden folgende Maßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO angeordnet:

  • Verfügungen der Procertus Umwelttechnik GmbH über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
  • Dazu zählt auch das Einziehen von Außenständen.
  • Alle Schuldner der Procertus Umwelttechnik GmbH – insbesondere Kunden und Geschäftspartner – sind verpflichtet, Zahlungen nur noch unter Beachtung des Beschlusses und ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Ziel der Maßnahmen

Mit diesen Anordnungen will das Gericht verhindern, dass das Vermögen der Gesellschaft in der Zeit bis zur Entscheidung über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens weiter geschmälert wird. Der vorläufige Insolvenzverwalter soll das Vermögen sichern, verwalten und prüfen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegeben sind.

Einsicht und Rechtsmittel

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Oldenburg eingesehen werden.

Gegen diese Entscheidung kann die Procertus Umwelttechnik GmbH binnen einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim:

Amtsgericht Oldenburg (Oldb)
Elisabethstraße 8
26135 Oldenburg

einlegen.

Darüber hinaus haben auch Gläubiger das Recht zur Beschwerde, insbesondere wenn die internationale Zuständigkeit bestritten wird.

Ausblick

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Procertus Umwelttechnik GmbH wird beim Amtsgericht Oldenburg unter dem Aktenzeichen 65 IN 19/25 geführt.

In den kommenden Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft detailliert prüfen. Anschließend entscheidet das Gericht über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder über eine mögliche Abweisung des Antrags.

Bis dahin bleibt die Procertus Umwelttechnik GmbH in ihren Verfügungen stark eingeschränkt, und Gläubiger haben sich ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu wenden.

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