Dark Mode Light Mode

Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der ARCON-Tech Elektrotechnik GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 10 IN 30/25

Wilhelmshaven, 14. April 2025 – Das Amtsgericht Wilhelmshaven hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ARCON-Tech Elektrotechnik GmbH, mit Sitz in der Peterstraße 170, 26382 Wilhelmshaven, einschneidende Maßnahmen beschlossen, um das Vermögen der Gesellschaft zu sichern.

Die im Handelsregister des Amtsgerichts Oldenburg unter HRB 213881 eingetragene Gesellschaft wird von Geschäftsführer Alexander Ripinskas vertreten.

Erlass eines allgemeinen Verfügungsverbots

Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wurde am 14. April 2025 um 19:25 Uhr durch das Insolvenzgericht ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen.

Das bedeutet konkret, dass sämtliche Verfügungen der ARCON-Tech Elektrotechnik GmbH über ihr Vermögen – also zum Beispiel Überweisungen, Zahlungen oder der Verkauf von Vermögenswerten – nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin rechtswirksam sind.

Bestellung der vorläufigen Insolvenzverwalterin

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Birte Seydlitz bestellt.

Kontakt:
Rechtsanwältin Birte Seydlitz
Hans-Schütte-Str. 8
26316 Varel
Telefon: 04451/913880
Fax: 04451/913839
E-Mail: info@sp-inso.de

Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens

Folgende Sicherungsmaßnahmen wurden angeordnet:

  • Verfügungen der ARCON-Tech Elektrotechnik GmbH sind ab sofort nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

  • Forderungen und Bankguthaben dürfen ausschließlich von der vorläufigen Insolvenzverwalterin eingezogen werden.

  • Schuldner der ARCON-Tech Elektrotechnik GmbH (Drittschuldner) wurden ausdrücklich aufgefordert, ab sofort nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Ziel der Maßnahmen

Das Ziel dieser Maßnahmen ist es, das noch vorhandene Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen zu schützen, den Überblick über die wirtschaftliche Lage zu gewinnen und die Interessen der Gläubiger zu sichern.

Einsicht und Rechtsmittel

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wilhelmshaven eingesehen werden.

Gegen diese Entscheidung kann die Schuldnerin oder jeder Gläubiger innerhalb einer Frist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim:

Amtsgericht Wilhelmshaven – Insolvenzgericht –
Marktstraße 15-17
26382 Wilhelmshaven

einlegen.

Ausblick

Das Verfahren wird beim Amtsgericht Wilhelmshaven unter dem Aktenzeichen 10 IN 30/25 geführt.

In den nächsten Wochen wird die vorläufige Insolvenzverwalterin die wirtschaftliche Lage der ARCON-Tech Elektrotechnik GmbH eingehend prüfen und das Insolvenzgericht entsprechend unterrichten. Danach entscheidet das Gericht über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eine mögliche Abweisung des Antrags.

Bis dahin gilt für alle Geschäftspartner und Gläubiger: Zahlungen und Korrespondenz sind ausschließlich über die vorläufige Insolvenzverwalterin abzuwickeln.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der ASL - Alles Saubere Leistung - GmbH angeordnet

Next Post

Vorsicht Urlaubsbetrug – Wenn der Traumurlaub zur Falle wird