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Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der ASL – Alles Saubere Leistung – GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 403 IN 518/25

Leipzig, 14. April 2025 – Das Amtsgericht Leipzig hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der ASL – Alles Saubere Leistung – GmbH mit Sitz in der Prager Straße 61, 04317 Leipzig, einen umfassenden Sicherungsbeschluss gefasst.

Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HRB 23919, wird von Geschäftsführer Keysar Burhan Salmanian vertreten. Das Unternehmen ist in der Reinigungs- und Dienstleistungsbranche tätig.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Tobias Hohmann von der Kanzlei Feigl & Rothamel Rechtsanwälte & Steuerberater bestellt.

Kontakt:
Jacobstraße 25, 04105 Leipzig
Telefon: 0341 3928555 0
Telefax: 0341 3928555 9
E-Mail: leipzig@feigl.biz

Umfang der angeordneten Maßnahmen

Zur Sicherung des Schuldnervermögens wurden weitreichende Maßnahmen getroffen:

  • Verfügungen der ASL – Alles Saubere Leistung – GmbH sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

  • Forderungen und Bankguthaben der Schuldnerin dürfen ausschließlich vom vorläufigen Insolvenzverwalter eingezogen werden.

  • Zahlungen an die Schuldnerin dürfen nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters erfolgen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

  • Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume zu betreten und Einsicht in sämtliche geschäftlichen Unterlagen zu nehmen.

  • Er ist außerdem berechtigt, Auskünfte von Behörden, Banken, Kreditinstituten und weiteren relevanten Stellen einzuholen.

Schutz vor Zwangsvollstreckungen

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung – einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung – gegen die ASL – Alles Saubere Leistung – GmbH werden bis auf Weiteres eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Neue Zwangsvollstreckungen sind untersagt, soweit es sich nicht um unbewegliches Vermögen handelt. Ausgenommen hiervon sind lediglich Verfahren zur Abgabe der Vermögensauskunft.

Ziel der Maßnahme

Das Hauptziel der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist es, das Vermögen der ASL – Alles Saubere Leistung – GmbH zu sichern, den Geschäftsbetrieb zu stabilisieren und eine gleichmäßige Gläubigerbefriedigung zu ermöglichen.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Entscheidung steht der Schuldnerin sowie den Gläubigern die sofortige Beschwerde offen. Sie ist binnen zwei Wochen beim Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig, einzulegen.

Die Beschwerde muss schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle erfolgen und von dem Beschwerdeführer oder dessen Bevollmächtigten unterschrieben sein.

Fazit

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung steht die ASL – Alles Saubere Leistung – GmbH unter strenger Kontrolle des vorläufigen Insolvenzverwalters.

Das weitere Vorgehen hängt von der Prüfung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens ab. Nach Abschluss dieser Prüfung entscheidet das Insolvenzgericht, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ob weitere Maßnahmen erforderlich sind.

Das Verfahren wird beim Amtsgericht Leipzig unter dem Aktenzeichen 403 IN 518/25 geführt. Gläubiger und Geschäftspartner haben sich ab sofort ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu wenden.

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