Aktenzeichen: 1501 IN 11902/24
München, 11. April 2025 – Das Amtsgericht München hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der SoHo business office UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in der Friedenheimer Straße 134, 80686 München, eine endgültige Entscheidung getroffen: Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde mangels Masse abgewiesen.
Die im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 211359 B eingetragene Gesellschaft wurde von ihrer Geschäftsführerin Frau Aljisa Museljic vertreten.
Hintergrund der Entscheidung
Nach eingehender Prüfung stellte das Amtsgericht München fest, dass das noch vorhandene Vermögen der Schuldnerin nicht einmal ausreicht, um die notwendigen Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.
Gemäß § 26 Absatz 1 der Insolvenzordnung (InsO) ist in einem solchen Fall der Insolvenzantrag mangels Masse abzuweisen. Damit endet das Verfahren, bevor es zu einer Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommen konnte.
Auswirkungen auf Gläubiger
Für die Gläubiger der SoHo business office UG bedeutet diese Entscheidung:
- Es wird kein Insolvenzverfahren durchgeführt.
- Gläubiger können ihre Forderungen nicht im Rahmen eines Insolvenzverfahrens anmelden.
- Sie müssen versuchen, ihre Ansprüche außerhalb eines Insolvenzverfahrens geltend zu machen – etwa durch Einzelvollstreckung, sofern noch pfändbares Vermögen vorhanden ist.
In der Praxis stehen die Chancen dafür jedoch erfahrungsgemäß schlecht, wenn bereits die Gerichtskosten nicht mehr gedeckt werden konnten.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann die Schuldnerin oder ein Gläubiger, der sich durch diese Entscheidung benachteiligt sieht, innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim:
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einlegen.
Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abzugeben. Eine anwaltliche Vertretung ist hierfür nicht zwingend erforderlich.
Fazit
Mit der Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse ist das Verfahren über das Vermögen der SoHo business office UG (haftungsbeschränkt) vorerst beendet.
Das Unternehmen steht damit wirtschaftlich vor dem endgültigen Aus. Üblicherweise folgt auf eine solche Entscheidung zeitnah die Löschung der Gesellschaft im Handelsregister – es sei denn, es werden noch unerwartete Vermögenswerte entdeckt oder Rechtsmittel erfolgreich eingelegt.
Für Gläubiger stellt diese Entscheidung in aller Regel einen Totalverlust ihrer Forderungen dar.