Aktenzeichen: Ue 42 IN 515/24
Konstanz, 15. April 2025 – Das Amtsgericht Konstanz hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Braun Immobilien GmbH mit Sitz in der Christophstraße 11, 88662 Überlingen, eine endgültige Entscheidung getroffen. Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde mangels Masse abgewiesen.
Die im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg unter HRB 714184 eingetragene Gesellschaft wurde durch ihren Geschäftsführer Herrn Stefan Braun vertreten.
Hintergrund der Entscheidung
Die Braun Immobilien GmbH hatte selbst die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen beantragt. Nach eingehender Prüfung stellte das Insolvenzgericht jedoch fest, dass das noch vorhandene Vermögen der Gesellschaft nicht einmal zur Deckung der Verfahrenskosten ausreicht.
In solchen Fällen schreibt § 26 Abs. 1 Insolvenzordnung (InsO) die Abweisung des Insolvenzantrags zwingend vor.
Konsequenzen für Gläubiger
Für die Gläubiger der Braun Immobilien GmbH bedeutet dieser Beschluss:
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Das Insolvenzverfahren wird nicht eröffnet.
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Forderungen können nicht im Rahmen eines Insolvenzverfahrens geltend gemacht werden.
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Die Gläubiger sind auf die Durchsetzung ihrer Ansprüche im Wege der Einzelvollstreckung angewiesen — sofern überhaupt noch Vermögenswerte der Schuldnerin vorhanden sind.
Praktisch gesehen gehen die Gläubiger in solchen Fällen meist leer aus, da schon die Verfahrenskosten nicht gedeckt werden konnten.
Einsicht in den Beschluss und Rechtsmittel
Der vollständige Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Konstanz zur Einsicht für die Beteiligten bereit.
Gegen diese Entscheidung steht der Schuldnerin und auch den Gläubigern die Möglichkeit der sofortigen Beschwerde offen. Diese ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim:
Amtsgericht Konstanz
Untere Laube 12
78462 Konstanz
schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle zu erklären.
Fazit
Mit der Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse ist das Verfahren über das Vermögen der Braun Immobilien GmbH unter dem Aktenzeichen Ue 42 IN 515/24 formal beendet – es sei denn, es wird fristgerecht Beschwerde eingelegt.
Für die Braun Immobilien GmbH bedeutet dieser Beschluss das wirtschaftliche Aus. In der Regel folgt auf eine solche Entscheidung die Löschung der Gesellschaft im Handelsregister.
Für Gläubiger ist dieser Ausgang besonders bitter – ihre Chancen auf eine Realisierung der offenen Forderungen stehen äußerst schlecht.