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Vorläufige Verfügungssperre über das Vermögen der Roither Berg Grundstücksentwicklungs GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 2 IN 164/25

Regensburg, 15. April 2025 – Das Amtsgericht Regensburg hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Roither Berg Grundstücksentwicklungs GmbH mit Sitz Am Berg 1, 93194 Walderbach, eine bedeutende Entscheidung getroffen: Zur Sicherung des Vermögens der Gesellschaft wurde am 15. April 2025 eine vorläufige Verfügungsbeschränkung angeordnet.

Die im Handelsregister des Amtsgerichts Regensburg unter HRB 14368 eingetragene Gesellschaft wird von Geschäftsführer Herrn Richard Renner geleitet.

Zweck der Maßnahme

Das Gericht hat gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO entschieden, dass Verfügungen der Schuldnerin – also zum Beispiel Überweisungen, Verkäufe oder Vertragsabschlüsse – ab sofort nur noch mit Zustimmung eines vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam sind.

Von dieser Maßnahme erfasst ist auch die Einziehung von Außenständen, also das Einziehen von noch offenen Forderungen gegenüber Kunden oder Geschäftspartnern.

Ziel der Anordnung

Mit dieser Entscheidung soll verhindert werden, dass das Vermögen der Roither Berg Grundstücksentwicklungs GmbH in der Übergangszeit bis zur Entscheidung über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens unkontrolliert abfließt oder Gläubiger benachteiligt werden.

Der vorläufige Insolvenzverwalter soll das vorhandene Vermögen sichern, erhalten und die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft prüfen.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin sowie den Gläubigern das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde offen. Diese ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen beim:

Amtsgericht Regensburg
Augustenstraße 3
93049 Regensburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit Verkündung oder Zustellung der Entscheidung oder, sofern eine öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, zwei Tage nach deren Veröffentlichung.

Bedeutung für Gläubiger und Geschäftspartner

Für Gläubiger und Geschäftspartner der Roither Berg Grundstücksentwicklungs GmbH bedeutet diese Entscheidung, dass sie ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters Zahlungen an die Schuldnerin leisten oder Verträge mit ihr abschließen sollten.

Verstöße gegen diese Regelung könnten dazu führen, dass Leistungen oder Zahlungen keine schuldbefreiende Wirkung haben.

Ausblick

Das weitere Verfahren bleibt abzuwarten. In den kommenden Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter die Vermögens- und Finanzlage der Roither Berg Grundstücksentwicklungs GmbH analysieren. Erst danach wird das Gericht entscheiden, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird.

Bis dahin bleiben die Verfügungsbeschränkungen bestehen und das Verfahren wird beim Amtsgericht Regensburg unter dem Aktenzeichen 2 IN 164/25 weitergeführt.

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