Start Verbraucherschutz Wann muss man Verkäufe auf Ebay in der Steuererklärung angeben?

Wann muss man Verkäufe auf Ebay in der Steuererklärung angeben?

105
27707 (CC0), Pixabay

Ebay-Verkäufe im privaten Bereich können durchaus profitabel sein. Insbesondere hochaktive Anbieter müssen jedoch damit rechnen, dass ihre Aktivitäten den Finanzbehörden gemeldet werden. Die Stiftung Warentest informiert darüber, wer sich auf mögliche steuerliche Konsequenzen vorbereiten sollte.

Von einem Le Corbusier-Sessel für 2.350 Euro über eine Luxusuhr für 7.550 Euro bis hin zu einem nahezu neuen iPhone für 700 Euro – durch den Verkauf auf Ebay lässt sich schnell eine beachtliche Summe erzielen. Viele private Verkäufer nutzen diese Gelegenheit, um einen beträchtlichen Nebenverdienst zu erzielen. Häufig wird jedoch nicht darüber nachgedacht, ob die erzielten Gewinne in der Steuererklärung angegeben werden müssen. Insbesondere durch ein seit 2023 geltendes Gesetz haben die Finanzbehörden nun mehr Einblick darüber, welche Anbieter häufig und in großem Umfang verkaufen. Plattformbetreiber wie Ebay, Amazon, Mobile.de, Viagogo und Vinted müssen bis Ende Januar 2024 dem Bundeszentralamt für Steuern alle Umsätze von besonders aktiven Anbietern aus dem Vorjahr melden.

Allerdings führt allein diese Meldung nicht zwangsläufig zu Steuerpflicht, da viele private Verkäufe weiterhin steuerfrei bleiben. Die Stiftung Warentest erläutert die wichtigsten Regeln, weist auf mögliche steuerliche Fallstricke hin und klärt darüber auf, welche Verkäufe in der kommenden Steuererklärung gegenüber dem Finanzamt angegeben werden müssen und welche nicht.

Mehr finden Sie hier hinter einer Paywall: https://www.test.de/Privatverkauf-und-Steuern-Wann-das-Finanzamt-bei-Ebay-Verkaeufern-nachhakt-4802200-0/

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein