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Ampega Investment GmbH Köln – Jahresbericht Value Intelligence ESG Fonds AMI P (a);Value Intelligence ESG Fonds AMI I (a);Value Intelligence ESG Fonds AMI CH (a) DE000A2DJT49; DE000A2DJT31; DE000A3DDXF1

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kalhh (CC0), Pixabay

Ampega Investment GmbH

Köln

Jahresbericht Value Intelligence ESG Fonds AMI

für den Berichtszeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023

ISIN DE000A2DJT31 – Anteilklasse I (a)

ISIN DE000A2DJT49 – Anteilklasse P (a)

ISIN DE000A3DDXF1 – Anteilklasse CH (a)

Tätigkeitsbericht

Anlageziel

Das Anlageziel des Value Intelligence ESG Fonds AMI ist es, durch eine wertorientierte und anhaltende Anlagestrategie in diversen Vermögensklassen einen unter Berücksichtigung des Anlagerisikos angemessenen Wertzuwachs zu erzielen. Langfristig, d. h. über den Zeitraum eines Wirtschaftszyklus, soll eine attraktive, risikoadjustierte Rendite erzielt werden. Die attraktive Rendite soll mit vergleichsweise niedrigem Risiko erzielt werden.

Anlagestrategie und Anlageergebnis

Der Fonds wird aktiv gemanagt und orientiert sich nicht an einer Benchmark.

Die Informationen zum Umgang mit ökologischen und sozialen Merkmalen sind im Anhang enthalten.

Der Value Intelligence ESG Fonds AMI investiert unter Anwendung eines wertorientierten Investmentprozesses weltweit in Wertpapiere aller Art, zu denen unter anderem Aktien, Anleihen, Geldmarktinstrumente, Zertifikate, Zielfonds und Festgelder zählen. Bei der Auswahl geeigneter Anlagen werden Nachhaltigkeits- bzw. ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) berücksichtigt. Im Rahmen der Aktienselektion investiert der Fonds überwiegend in unterbewertete Unternehmen mit einem stabilen Geschäftsmodell, effizienter Kapitalallokation und soliden Bilanzen. Zudem kann der Fonds auch in unterbewertete Unternehmen investieren, die nicht über die anderen Merkmale verfügen. Bei der Portfoliokonstruktion werden neben der qualitativen Analyse auch empirische und makroökonomische Faktoren berücksichtigt. Im Mittelpunkt der Anlagestrategie des Fonds steht kurzfristig immer die Stabilität des Portfolios. Der Fonds kann sowohl zu Absicherungs- als auch Anlagezwecken Finanzderivate einsetzen.

Der Wert des Anteilscheins des Value Intelligence ESG Fonds AMI hatte im Berichtszeitraum eine positive Entwicklung. Die Wertentwicklung des Fonds lag bei 5,86 % in der Anteilklasse I (a) und 5,33 % in der Anteilklasse P (a). Die am 10. Juli 2023 neu aufgelegte Anteilklasse CH (a) erzielte bis zum Ende des Berichtszeitraums eine Wertentwicklung von 0,29 %. Die Jahresvolatilität lag bei 6,58 % in der Anteilklasse I (a) und 6,59 % in der Anteilklasse P (a). Für die neu aufgelegte Anteilklasse CH (a) lag die Volatilität bei 7,26 %.

Die Aktienquote des Value Intelligence ESG Fonds AMI lag zum Ende des Berichtsjahres 2023 bei knapp 49 %. Angesichts des schwierigen Anlageumfelds war die Aktienquote im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert. Im Zweifelsfall hält der Fonds traditionell lieber Liquidität als überbewertete Aktien. Eine Ausnahme bildeten wie bereits im Vorjahr japanische Unternehmen. Ihr Anteil stieg innerhalb des Berichtszeitraums von 11,5 % auf 16,29 %. Die für den Fonds in Japan erworbenen Unternehmen sollten in den nächsten Jahren von mehreren Faktoren profitieren, u. a. von einer verbesserten Kapitalallokation oder einem Nachholbedarf bei Investitionen in IT-Systeme.In Kombination mit den günstigen Bewertungen japanischer Unternehmen könnten sich ausgewählte japanische Unternehmen auch unabhängig von der Gesamtstimmung an den internationalen Aktienmärkten positiv entwickeln.

Zu den größten Aktienpositionen zählten zum Jahresende 2023 der amerikanische Anbieter von Umzugs-LKWs und Self-Storage U-Haul, Singapore Telecom, die mit rund 50 % an dem indischen Mobilfunkunternehmen Bharti Airtel beteiligt sind,sowie das südkoreanische Telekomunternehmen KT Corp.

Neben Anteilen an börsennotierten Unternehmen hielt der Fonds zum Ende des Berichtszeitraumes Liquidität in Fremdwährungen und ETCs (Exchange-traded commodities = börsengehandelte Schuldverschreibungen, die an die Wertentwicklung eines oder mehrerer Rohstoffpreise gekoppelt sind) auf Gold. Ziel dieser Anlagen ist es, auch im Rahmen des Liquiditätsmanagements zu diversifizieren und dabei die Chancen für den realen Werterhalt des Vermögens zu verbessern. Zu den im Rahmen der Liquiditätssteuerung bevorzugten Fremdwährungen zählen der Singapur-Dollar und der japanische Yen. Gold und Silber werden vom Fondsberater als zeitgemäße Absicherungen gegen Extremrisiken und nicht beliebig reproduzierbare Hartwährungen interpretiert.

Die sonstige Liquidität des Fonds wurde auf Euro-Tagesgeldkonten bzw. Fremdwährungskonten gehalten.

Wesentliche Risiken des Sondervermögens im Berichtszeitraum

Marktpreisrisiken

Aktienrisiken

Durch die Investition in Aktien ist der Fonds den Risiken der internationalen Aktienmärkte (allgemeine und spezifische Marktrisiken) ausgesetzt. Der Fonds schützt sich gegen die Gefahr eines dauerhaften Kapitalverlustes bei Anlagen in börsennotierte Unternehmen durch Anwendung des wichtigsten Grundprinzips des Value Investments: Gekauft wird ein Unternehmen nur dann, wenn eine signifikante Differenz zwischen Wert und Preis vorliegt und die Aktie mit einem deutlichen Abschlag vom intrinsischen Wert erworben werden kann (Prinzip der Sicherheitsmarge). Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien sensibilisiert den Fondsberater zudem für zusätzliche Risiken, die ansonsten häufig wenig Beachtung finden. Die allgemeinen Aktienmarktrisiken werden durch einen strukturierten Investmentprozess bei der Aktienauswahl gesteuert. Die spezifischen Aktienrisiken werden durch eine breite Diversifikation in unterschiedliche Regionen und Sektoren begrenzt. Zum Berichtsstichtag war keine der Aktienpositionen größer als 5 % des Fondsvermögens.

Zinsänderungsrisiken

Das Sondervermögen ist Zinsänderungsrisiken über Investments in Unternehmensanleihen und Bundesanleihen ausgesetzt. Bei der Auswahl der Anleihen wird die Duration berücksichtigt. Durch die kurze durchschnittliche Restlaufzeit sind das Marktzinsänderungsrisiko und das Spreadrisiko gering.

Währungsrisiken

US-Dollar-Anlagen hatten im Berichtszeitraum den höchsten Anteil, der zum Berichtsstichtag bei etwa 35 % des Fondsvermögens lag. Der Euro-Anteil des Sondervermögens inklusive Bankguthaben lag zum Ende des Berichtsjahres bei etwa 21 %. Da der reale Werterhalt des Vermögens ein wichtiges Nebenziel des Fonds darstellt, ist auch die Währungsdiversifikation ein grundlegender langfristiger Bestandteil der Fondsstrategie. Zu den weiteren nicht abgesicherten Anlagewährungen zählen im Wesentlichen kanadischer Dollar, Singapur-Dollar und japanischer Yen.

In Fremdwährung denominierte Anlagen unterliegen Währungsrisiken. Aus diesem Grunde trägt der Investor die Chancen und Risiken von Währungsentwicklungen der verschiedenen Währungsräume gegenüber dem Euro.

Sonstige Risiken

Aufgrund der Investments in Silber- und Gold-ETCs ist das Sondervermögen auch den speziellen Risiken dieser Anlage in geringem Umfang ausgesetzt. Die Rendite solcher Investments resultiert alleine aus der zugrundeliegenden Preisentwicklung des Edelmetalls und ist vom Angebot und von der Nachfrage an den jeweiligen Edelmetallmärkten abhängig. Darüber hinaus kann diese Assetklasse einer erhöhten Volatilität unterliegen.

Adressenausfallrisiken

Adressenausfallrisiken entstehen im Wesentlichen aus einzelnen Renten-Investments, bei denen es zu einem Ausfall der Zins- und Tilgungszahlungen kommen kann. Da der Fonds im Berichtsjahr ausschließlich in kurzlaufende Anleihen von sehr hoher Bonität investierte, waren die Adressenausfallrisiken relativ gering. Adressenausfallrisiken ergeben sich zudem durch die Anlage liquider Mittel bei Banken.

Liquiditätsrisiken

Aufgrund der breiten Streuung über eine Vielzahl von Investments ist davon auszugehen, dass ein hoher Prozentsatz der Wertpapiere des Fonds jederzeit zu einem angemessenen Verkaufserlös veräußert werden kann. Aktien wurden grundsätzlich über regulierte Börsen erworben.

Operationelle Risiken

Für die Überwachung und Steuerung der operationellen Risiken des Sondervermögens sind entsprechende Maßnahmen getroffen worden.

Nachhaltigkeitsrisiken

Für die Gesellschaft ist eine systematische Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen ein wesentlicher Teil der strategischen Ausrichtung. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation der Investitionsempfänger haben können. Nachhaltigkeitsrisiken wirken sich grundsätzlich auf alle bestehenden Risikoarten und somit auf die Renditeerwartungen einer Investition aus.

Die Gesellschaft hat einen grundsätzlichen Filterkatalog entwickelt, welcher auf alle getätigten Investitionen angewendet wird und der damit auch negative Wertentwicklungen, die auf Nachhaltigkeitsrisiken zurückzuführen sind, mindern soll. Dieser beinhaltet den Ausschluss kontroverser Waffenhersteller und die Berücksichtigung der UN Global Compact Kriterien. Durch diesen Filterkatalog wurden Titel im Rahmen der Investitionsentscheidung in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken bewertet und damit in der Allokationsentscheidung berücksichtigt.

Risiken infolge exogener Faktoren

Für das kommende Geschäftsjahr sind Belastungen durch volatile Marktverhältnisse und exogene Faktoren (z. B. Russland/​Ukraine-Krieg, Corona-Pandemie, Inflation, Zinsanstieg, Energieverteuerung und -verknappung, Lieferkettenprobleme, geopolitische Unsicherheit) und damit Auswirkungen unterschiedlicher Intensität auf die Wertentwicklung des Fonds nicht auszuschließen.

Ergänzende Angaben nach ARUGII

Das Anlageziel des Fonds ist es, durch eine wertorientierte und anhaltende Anlagestrategie in diversen Vermögensklassen einen unter Berücksichtigung des Anlagerisikos angemessenen Wertzuwachs zu erzielen. Der Fonds investiert unter Anwendung eines wertorientierten Investmentprozesses weltweit in Wertpapiere aller Art, zu denen unter anderem Aktien, Anleihen, Geldmarktinstrumente, Zertifikate, andere Fonds und Festgelder zählen. Bei der Auswahl geeigneter Anlagen werden Nachhaltigkeits- bzw. ESG-Kriterien (Ecological, Social, Governance) berücksichtigt. Im Rahmen der Aktienselektion investiert der Fonds überwiegend in unterbewertete Unternehmen mit einem stabilen Geschäftsmodell, effizienter Kapitalallokation und soliden Bilanzen.

Zudem kann der Fonds auch in unterbewertete Unternehmen investieren, die nicht über die anderen Merkmale verfügen. Die Aktienquote ist flexibel. Der Fonds kann sowohl zu Absicherungs- als auch Anlagezwecken Finanzderivate einsetzen.

Aus den für das Sondervermögen erworbenen Aktien erwachsen Abstimmungsrechte in den Hauptversammlungen der Portfoliogesellschaften (Emittenten) und teilweise andere Mitwirkungsrechte. Die Engagement Policy der Ampega Investment GmbH enthält allgemeine Informationen über die verantwortungsvolle Ausübung dieser Rechte, auch zum Umgang mit Interessenkonflikten im Rahmen der Mitwirkung in den Portfoliogesellschaften.

Liegen der Talanx Investment Group keine unternehmensspezifischen Informationen vor, die eine Teilnahme an der Hauptversammlung notwendig machen, so nimmt die Talanx Investment Group in aller Regel Abstand von der persönlichen Teilnahme durch Vertretungsberechtigte. Die Talanx Investment Group unterhält ein hausinternes Komitee zur Prüfung und Entscheidungsfindung zur Stimmrechtsausübung in allen signifikanten Portfolio-Gesellschaften. Das sogenannte Proxy-Voting-Komitee folgt bei der Stimmrechtsausübung maßgeblich den in der Anlagestrategie festgelegten Zielen und berücksichtigt bei der Analyse von Beschlussvorschlägen für Hauptversammlungen diverse Faktoren.

Die Talanx Investment Group hat den externen Dienstleister ISS-ESG mit der Analyse der Hauptversammlungs-Unterlagen sowie der Umsetzung des Abstimmungsverhaltens gemäß den „Continental Europe Proxy Voting Guidelines” beauftragt. Vorschläge für das Abstimmungsverhalten auf Basis der Analysen werden in angemessenem Umfang überprüft, insbesondere ob im konkreten Fall für die Hauptversammlung ergänzende oder von der Stimmrechtspolitik der Talanx Investment Group abweichende Vorgaben erteilt werden sollten. Soweit dies in Ergänzung oder Abweichung von der Stimmrechtspolitik notwendig ist, erteilt die Talanx Investment Group konkrete Weisungen zu einzelnen Tagesordnungspunkten.

Um das Risiko des Entstehens von Interessenkonflikten zu reduzieren und gleichzeitig ihrer treuhänderischen Vermögensverwaltung neutral nachkommen zu können, unterhält die Talanx Investment Group in aller Regel keine Dienstleistungsbeziehungen mit Portfolio-Gesellschaften. Unabhängig davon hat die Talanx Investment Group etablierte Prozesse zur Identifizierung, Meldung sowie zum Umgang mit Interessenskonflikten eingerichtet. Alle potenziellen und tatsächlichen Interessenskonflikte sind in einem Register erfasst und werden kontinuierlich überprüft. Teil der Überprüfung ist dabei auch die Einschätzung hinsichtlich der Angemessenheit der eingeführten Maßnahmen zur Vermeidung von negativen Auswirkungen aus den identifizierten Interessenkonflikten.

Insbesondere die Struktur des Vergütungssystems und die damit verbundenen variablen Bestandteile sind langfristig orientiert und stärken so eine dauerhafte und langfristig erfolgreiche Anlagestrategie im Sinne der Investoren.

Für Fonds- und Vermögensverwaltung in Aktien erfolgt die Vergütung der Talanx Investment Group nicht performanceabhängig, sondern aufwandsbezogen und marktgerecht in Basispunkten vom jeweils verwalteten Vermögen.

Wesentliche Grundlagen des realisierten Ergebnisses

Die Gewinne stammen im Wesentlichen aus der Veräußerung von Aktienpositionen. Die realisierten Verluste wurden bei Geschäften mit Aktien und Rentenpapieren erzielt.

Struktur des Sondervermögens

Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.

Wichtige Ereignisse im Berichtszeitraum

Zum 10. Juli 2023 wurde die Anteilklasse CH (a) neu aufgelegt.

Vermögensübersicht zum 31.12.2023

Kurswert
in EUR
% des
Fonds-
vermögens
1) Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
Vermögensgegenstände
Aktien 124.188.838,88 49,45
Belgien 1.544.250,00 0,61
Deutschland 7.682.637,60 3,06
Finnland 4.116.681,72 1,64
Japan 40.918.973,22 16,29
Kanada 16.000.348,59 6,37
Mexiko 7.643.616,06 3,04
Singapur 8.364.874,85 3,33
Südkorea 15.742.085,04 6,27
USA (Vereinigte Staaten von Amerika) 22.175.371,80 8,83
Verzinsliche Wertpapiere 84.639.802,49 33,70
Australien 7.222.437,38 2,88
Deutschland 28.234.393,00 11,24
Großbritannien 3.818.079,42 1,52
Norwegen 12.466.155,66 4,96
USA (Vereinigte Staaten von Amerika) 32.898.737,03 13,10
Zertifikate 21.988.492,69 8,76
Deutschland 4.450.353,71 1,77
Großbritannien 5.460.214,91 2,17
Jersey 12.077.924,07 4,81
Bankguthaben 19.982.869,78 7,96
Sonstige Vermögensgegenstände 599.899,91 0,24
Verbindlichkeiten -262.600,61 -0,10
Fondsvermögen 251.137.303,14 100,00 1)

Vermögensaufstellung zum 31.12.2023

Gattungsbezeichnung ISIN Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg. in 1.000
Bestand 31.12.2023 Käufe /​
Zugänge
Verkäufe /​
Abgänge
Kurs Kurswert
in EUR
% des
Fonds-
vermögens
im Berichtszeitraum
1) Noch nicht abgeführte Verwaltungsvergütung, Prüfungsgebühren und Verwahrstellenvergütung
2) Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
Vermögensgegenstände
Börsengehandelte Wertpapiere EUR 211.983.069,55 84,41
Aktien EUR 124.188.838,88 49,45
Belgien EUR 1.544.250,00 0,61
D‘Ieteren SA BE0974259880 STK 8.700 0 0 EUR 177,5000 1.544.250,00 0,61
Deutschland EUR 7.682.637,60 3,06
Draegerwerk AG St. DE0005550602 STK 51.987 14.058 0 EUR 44,0000 2.287.428,00 0,91
Draegerwerk AG Vz. DE0005550636 STK 17.292 0 0 EUR 51,8000 895.725,60 0,36
Knorr-Bremse AG DE000KBX1006 STK 76.600 18.600 11.321 EUR 58,7400 4.499.484,00 1,79
Finnland EUR 4.116.681,72 1,64
TietoEVRY Oyj FI0009000277 STK 191.118 191.118 0 EUR 21,5400 4.116.681,72 1,64
Japan EUR 40.918.973,22 16,29
Bunka Shutter Co Ltd JP3831600006 STK 113.600 113.600 0 JPY 1.380,0000 1.002.288,86 0,40
DTS Corp JP3548500002 STK 208.300 125.100 0 JPY 3.520,0000 4.687.782,11 1,87
Daito Trust Construction Co Ltd. JP3486800000 STK 38.800 38.800 0 JPY 16.305,0000 4.044.715,81 1,61
Mediceo Paltac Holdings Co Ltd. JP3268950007 STK 253.500 117.000 0 JPY 2.281,0000 3.696.908,77 1,47
Nagaileben Co. Ltd. JP3647000003 STK 53.500 53.500 0 JPY 2.466,0000 843.494,66 0,34
Secom Co. Ltd. JP3421800008 STK 90.600 8.800 12.300 JPY 10.180,0000 5.896.732,95 2,35
Suzuken Co Ltd. JP3398000004 STK 115.100 13.000 24.400 JPY 4.699,0000 3.457.930,44 1,38
T Hasegawa Co Ltd. JP3768500005 STK 248.500 29.700 0 JPY 3.105,0000 4.933.140,46 1,96
Tokai Corp JP3552250007 STK 110.300 110.300 0 JPY 2.089,0000 1.473.158,37 0,59
Toyo Seikan Group Holdings Ltd. JP3613400005 STK 417.000 203.700 0 JPY 2.279,5000 6.077.306,44 2,42
Trend Micro Inc. JP3637300009 STK 32.900 116.600 83.700 JPY 7.592,0000 1.596.936,26 0,64
Yamazen Corp JP3936800006 STK 133.900 165.900 32.000 JPY 1.188,0000 1.017.027,04 0,40
Yuasa Trading Co Ltd JP3945200008 STK 72.700 11.600 0 JPY 4.715,0000 2.191.551,05 0,87
Kanada EUR 16.000.348,59 6,37
Agnico-Eagle Mines Ltd. CA0084741085 STK 114.500 6.500 0 CAD 72,6900 5.683.443,39 2,26
NovaGold Resources Inc. CA66987E2069 STK 1.026.199 726.199 0 USD 3,7700 3.483.495,61 1,39
Wheaton Precious Metals CA9628791027 STK 152.500 16.900 0 CAD 65,6200 6.833.409,59 2,72
Mexiko EUR 7.643.616,06 3,04
Fomento Economico Mexicano SAB de CV ADR US3444191064 STK 65.000 0 43.358 USD 130,6000 7.643.616,06 3,04
Singapur EUR 8.364.874,85 3,33
Singapore Telecommunications Ltd. SG1T75931496 STK 4.972.000 1.487.000 0 SGD 2,4600 8.364.874,85 3,33
Südkorea EUR 15.742.085,04 6,27
KT Corporation ADR US48268K1016 STK 720.000 284.300 0 USD 13,5700 8.797.406,81 3,50
LG H&H Co Ltd -Pref.- KR7051901007 STK 28.628 28.628 0 KRW 158.100 3.162.574,45 1,26
LG Household & Health Care Ltd. KR7051900009 STK 3.000 3.000 0 KRW 355.000 744.162,00 0,30
S-1 Corp KR7012750006 STK 72.462 23.502 0 KRW 60.000 3.037.941,78 1,21
USA (Vereinigte Staaten von Amerika) EUR 22.175.371,80 8,83
Advance Auto Parts Inc. US00751Y1064 STK 36.000 36.000 0 USD 61,4900 1.993.192,87 0,79
Amerco Ser.N. O.N. US0235865062 STK 152.000 41.200 15.900 USD 70,4900 9.647.469,84 3,84
Healthcare Services Group Inc US4219061086 STK 208.100 208.100 0 USD 10,3700 1.943.091,12 0,77
Newmont Corp CDI AU0000297962 STK 49.450 49.450 0 AUD 62,3500 1.904.448,87 0,76
Newmont Corp. US6516391066 STK 178.100 26.200 0 USD 41,7000 6.687.169,10 2,66
Verzinsliche Wertpapiere EUR 65.805.737,98 26,20
0,2500 % Australia S.159 2019/​2024 AU0000083768 AUD 5.600 5.600 0 % 96,8000 3.348.343,06 1,33
2,7500 % Australia S.137 2012/​2024 AU3TB0000143 AUD 6.300 6.300 0 % 99,5550 3.874.094,32 1,54
2,5130 % Apple MC 2017/​2024 CA037833CY47 CAD 8.500 2.000 0 % 98,4200 5.712.598,08 2,27
0,0000 % Bundesobligation 2023/​2024 DE000BU0E014 EUR 3.800 3.800 0 % 99,8520 3.794.376,00 1,51
0,0000 % Bundesobligation 2023/​2024 DE000BU0E030 EUR 3.000 3.000 0 % 99,2320 2.976.960,00 1,19
0,0000 % Bundesobligation 2023/​2024 DE000BU0E048 EUR 3.300 3.300 0 % 98,9530 3.265.449,00 1,30
0,0000 % Bundesobligation S.364D 2023/​2024 DE000BU0E055 EUR 3.700 3.700 0 % 98,6920 3.651.604,00 1,45
0,0000 % Norway S.64 2023/​2024 NO0013008110 NOK 30.000 30.000 0 % 97,0050 2.583.928,97 1,03
1,5000 % Norway S.478 2016/​2026 NO0010757925 NOK 30.000 30.000 0 % 95,7630 2.550.845,73 1,02
1,7500 % Norway 2015/​2025 NO0010732555 NOK 36.600 36.600 0 % 97,5830 3.171.176,74 1,26
3,0000 % Norway S.476 2014/​2024 NO0010705536 NOK 47.000 0 0 % 99,6900 4.160.204,22 1,66
0,6250 % salesforce.com MC 2021/​2024 US79466LAG95 USD 5.400 5.400 0 % 97,4950 4.740.437,60 1,89
0,7500 % Merck & Co. MC 2020/​2026 US58933YAY14 USD 3.600 3.600 0 % 92,7180 3.005.445,71 1,20
1,9000 % Adobe Systems MC 2020/​2025 US00724PAB58 USD 5.800 5.800 0 % 96,9560 5.063.432,38 2,02
2,7000 % Microsoft MC 2015/​2025 US594918BB90 USD 3.300 3.300 0 % 97,8550 2.907.631,01 1,16
2,7500 % Eli Lilly & Co. MC 2015/​2025 US532457BH00 USD 3.135 3.135 0 % 97,3740 2.748.671,80 1,09
2,7500 % Reckitt Benckiser Treas. Serv. MC 2017/​2024 US75625QAD16 USD 4.300 1.500 0 % 98,6130 3.818.079,42 1,52
3,1250 % Microsoft MC 2015/​2025 US594918BJ27 USD 3.000 3.000 0 % 97,6190 2.636.925,99 1,05
3,6250 % Cisco Systems 2014/​2024 US17275RAN26 USD 2.000 0 0 % 99,7060 1.795.533,95 0,71
Zertifikate EUR 21.988.492,69 8,76
Deutsche Börse XETRA Gold ETC DE000A0S9GB0 STK 73.963 0 0 EUR 60,1700 4.450.353,71 1,77
ETFS Physical Gold JE00B1VS3770 STK 38.300 5.656 0 USD 194,4850 6.706.983,16 2,67
Royal Mint Physical Gold ETC Securities XS2115336336 STK 294.768 14.636 0 USD 20,5725 5.460.214,91 2,17
db Gold Bullion Securities GB00B00FHZ82 STK 19.783 3.000 0 USD 191,5000 3.411.169,19 1,36
db Physical Silver ETC (EUR) DE000A1E0HS6 STK 9.519 0 0 EUR 205,8800 1.959.771,72 0,78
An organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere EUR 14.546.004,00 5,79
Verzinsliche Wertpapiere EUR 14.546.004,00 5,79
0,0000 % Bundesobligation 2023/​2024 DE000BU0E063 EUR 1.500 1.500 0 % 98,3720 1.475.580,00 0,59
0,0000 % Bundesobligation S.364D 2023/​2024 DE000BU0E071 EUR 1.500 1.500 0 % 98,1550 1.472.325,00 0,59
0,0000 % Bundesobligation S.364D 2023/​2024 DE000BU0E097 EUR 3.900 3.900 0 % 97,6210 3.807.219,00 1,52
0,0000 % Bundesobligation S.364D 2023/​2024 DE000BU0E105 EUR 4.500 4.500 0 % 97,4910 4.387.095,00 1,75
0,0000 % Bundesobligation S.364D 2023/​2024 DE000BU0E113 EUR 3.500 3.500 0 % 97,2510 3.403.785,00 1,36
Nicht notierte Wertpapiere EUR 4.288.060,51 1,71
Verzinsliche Wertpapiere EUR 4.288.060,51 1,71
0,4500 % Roche Holdings S.144A MC 2021/​2024 US771196BQ41 USD 4.800 4.800 0 % 99,2150 4.288.060,51 1,71
Summe Wertpapiervermögen 230.817.134,06 91,91
Bankguthaben, nicht verbriefte Geldmarktinstrumente und Geldmarktfonds EUR 19.982.869,78 7,96
Bankguthaben EUR 19.982.869,78 7,96
EUR – Guthaben bei EUR 3.859.127,44 1,54
Verwahrstelle EUR 3.833.883,15 3.833.883,15 1,53
Kreissparkasse Köln EUR 521,70 521,70 0,00
Landesbank Baden-Württemberg EUR 24.722,59 24.722,59 0,01
Guthaben in sonstigen EU/​EWR-Währungen EUR 639.785,26 0,25
Verwahrstelle DKK 16.493,07 2.212,74 0,00
Verwahrstelle GBP 747,61 859,52 0,00
Verwahrstelle NOK 7.170.980,12 636.713,00 0,25
Guthaben in Nicht-EU/​EWR-Währungen EUR 15.483.957,08 6,17
Verwahrstelle JPY 612.606.342,00 3.916.669,92 1,56
Verwahrstelle CHF 169.305,85 182.257,04 0,07
Verwahrstelle USD 2.497.801,13 2.249.055,58 0,90
Verwahrstelle SGD 13.285.104,09 9.085.695,59 3,62
Verwahrstelle AUD 36.764,10 22.708,61 0,01
Verwahrstelle CAD 40.374,83 27.570,34 0,01
Sonstige Vermögensgegenstände EUR 599.899,91 0,24
Dividendenansprüche EUR 194.434,66 0,08
Forderung CSDR Penalty EUR 1.536,70 0,00
Quellensteuerrückerstattungsansprüche EUR 7.393,50 0,00
Zinsansprüche EUR 396.535,05 0,16
Sonstige Verbindlichkeiten 1) EUR -262.600,61 -0,10
Fondsvermögen EUR 251.137.303,14 100,00 2)
Anteilwert Klasse I (a) EUR 137,84
Anteilwert Klasse P (a) EUR 133,38
Anteilwert Klasse CH (a) CHF 100,29
Umlaufende Anteile Klasse I (a) STK 1.041.827,504
Umlaufende Anteile Klasse P (a) STK 806.181,973
Umlaufende Anteile Klasse CH (a) STK 10
Fondsvermögen Anteilklasse I (a) EUR 143.604.993,48
Fondsvermögen Anteilklasse P (a) EUR 107.531.230,06
Fondsvermögen Anteilklasse CH (a) CHF 1.002,88
Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in %) 91,91
Bestand der Derivate am Fondsvermögen (in %) 0,00

Devisenkurse (in Mengennotiz) per 28.12.2023

Australien, Dollar (AUD) 1,61895 = 1 (EUR)
Kanada, Dollar (CAD) 1,46443 = 1 (EUR)
Schweiz, Franken (CHF) 0,92894 = 1 (EUR)
Dänemark, Kronen (DKK) 7,45370 = 1 (EUR)
Vereinigtes Königreich, Pfund (GBP) 0,86980 = 1 (EUR)
Japan, Yen (JPY) 156,41000 = 1 (EUR)
Südkorea, Won (KRW) 1.431,14000 = 1 (EUR)
Norwegen, Kronen (NOK) 11,26250 = 1 (EUR)
Singapur, Dollar (SGD) 1,46220 = 1 (EUR)
Vereinigte Staaten, Dollar (USD) 1,11060 = 1 (EUR)

Wertpapierkurse bzw. Marktsätze

Die Vermögensgegenstände sind auf der Grundlage nachstehender Kurse/​Marktsätze bewertet:

Alle Vermögenswerte per 28.12.2023 oder letztbekannte

Während des Berichtszeitraums abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen

Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag)
Gattungsbezeichnung ISIN Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg. in 1.000
Käufe /​
Zugänge
Verkäufe /​
Abgänge
Börsengehandelte Wertpapiere
Aktien
Australien
Newcrest Mining Ltd. AU000000NCM7 STK 0 256.000
Großbritannien
Berkeley Group Holdings Or GB00BLJNXL82 STK 0 6.000
Japan
Oracle Corp. Japan JP3689500001 STK 0 49.900
Pasona Group Inc JP3781490002 STK 39.200 146.645
Kanada
Wheaton Precious Metals (in USD) CA9628791027 STK 0 5.000
Schweiz
APG SGA SA CH0019107025 STK 0 2.997
Swisscom AG CH0008742519 STK 0 3.500
Südkorea
AmorePacific Corp. -Pref.- KR7002791002 STK 14.719 47.383
LG Chem Ltd -Pref.- KR7051911006 STK 7.300 7.300
USA (Vereinigte Staaten von Amerika)
A-Mark Precious Metals Inc US00181T1079 STK 15.300 15.300
Adobe Systems Inc. US00724F1012 STK 3.500 6.600
Ally Financial Inc. US02005N1000 STK 54.000 54.000
Amerco US0235861004 STK 0 13.500
Ball Corp. US0584981064 STK 0 11.600
Bunge Ltd. BMG169621056 STK 3.500 3.500
Disney (Walt) Co. US2546871060 STK 0 4.500
Flowserve Corp. US34354P1057 STK 0 146.600
HP Inc US40434L1052 STK 0 79.400
Kroger Co. US5010441013 STK 0 93.000
Oracle Corp. US68389X1054 STK 0 24.800
Verzinsliche Wertpapiere
0,0000 % Bundesobligation 2023/​2023 DE000BU0E006 EUR 3.300 3.300
0,0000 % Norway S.59 2022/​2023 NO0012539073 NOK 30.000 30.000
0,0000 % Norway S.60 2022/​2023 NO0012697723 NOK 0 35.000
0,0000 % Norway S.61 2022/​2023 NO0012779471 NOK 30.000 30.000
2,0000 % Norway 2012/​2023 NO0010646813 NOK 0 36.300
1,7500 % Coca-Cola MC 2019/​2024 US191216CL26 USD 0 4.300
1,9500 % Colgate-Palmolive 2012/​2023 US19416QEA40 USD 0 2.060
2,4000 % Apple 2013/​2023 US037833AK68 USD 0 3.520
2,4000 % Oracle MC 2016/​2023 US68389XBL82 USD 0 3.000
2,5000 % Oracle MC 2020/​2025 US68389XBT19 USD 2.000 2.000
2,6000 % Cisco Systems 2016/​2023 US17275RBE18 USD 0 1.800
2,6250 % Oracle MC 2017/​2023 US68389XBR52 USD 0 3.100
2,8500 % Apple MC 2016/​2023 US037833BU32 USD 0 2.290
3,6250 % Microsoft MC 2013/​2023 US594918AW47 USD 2.500 6.700
3,8500 % Kroger Co. MC 2013/​2023 US501044CS84 USD 0 3.300
An organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere
Verzinsliche Wertpapiere
0,0000 % Norway S.58 2022/​2023 NO0012460023 NOK 0 26.300
Nicht notierte Wertpapiere
Verzinsliche Wertpapiere
2,1500 % PepsiCo MC 2017/​2024 CA713448DQ80 CAD 0 5.500
2,7000 % John Deere Canada Funding 2018/​2023 CA47787ZBV37 CAD 0 4.590

Überblick über die Anteilklassen

Stand 31.12.2023
I (a) P (a) CH (a)
Anteilscheinklassenwährung EUR EUR CHF
Ertragsverwendung ausschüttend ausschüttend ausschüttend
Ausgabeaufschlag (v.H.) 3
Verwaltungsvergütung (v.H. p.a.) 0,95 1,45 0,95
Mindestanlage (Anteilscheinklassenwährung) 100.000 50.000

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)

für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023
Anteilklasse I (a) EUR EUR
I. Erträge
1. Dividenden inländischer Aussteller (netto) 47.778,62
2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) 1.819.728,96
3. Zinsen aus inländischen Wertpapieren 224.480,48
4. Zinsen aus ausländischen Wertpapieren (vor Quellensteuer) 749.886,48
5. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland 139.613,62
6. Abzug ausländischer Quellensteuer -271.768,17
7. Sonstige Erträge 1.648,76
davon CSDR Penalties 1.648,76
Summe der Erträge 2.711.368,75
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen -650,53
2. Verwaltungsvergütung -1.309.819,56
3. Verwahrstellenvergütung -85.520,09
4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -14.520,96
5. Sonstige Aufwendungen -35.436,80
davon Depotgebühren -25.329,80
davon Negativzinsen Liquiditätsanlagen -7.675,86
davon Kontoführungsgebühren -32,75
davon Kosten Quellensteuerdienstleistungen -556,06
davon Kosten der Aufsicht -1.821,01
Summe der Aufwendungen -1.445.947,94
III. Ordentlicher Nettoertrag 1.265.420,81
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne 3.727.556,34
2. Realisierte Verluste -6.146.688,02
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften -2.419.131,68
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -1.153.710,87
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne 5.304.899,38
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste 3.333.697,62
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 8.638.597,00
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres 7.484.886,13
für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023
Anteilklasse P (a) EUR EUR
I. Erträge
1. Dividenden inländischer Aussteller (netto) 35.891,67
2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) 1.365.432,87
3. Zinsen aus inländischen Wertpapieren 168.324,54
4. Zinsen aus ausländischen Wertpapieren (vor Quellensteuer) 562.933,80
5. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland 104.895,18
6. Abzug ausländischer Quellensteuer -203.946,79
7. Sonstige Erträge 1.239,08
davon CSDR Penalties 1.239,08
Summe der Erträge 2.034.770,35
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen -488,68
2. Verwaltungsvergütung -1.499.929,09
3. Verwahrstellenvergütung -64.196,51
4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -11.776,03
5. Sonstige Aufwendungen -26.600,96
davon Depotgebühren -19.010,89
davon Negativzinsen Liquiditätsanlagen -5.767,46
davon Kontoführungsgebühren -24,52
davon Kosten Quellensteuerdienstleistungen -417,82
davon Kosten der Aufsicht -1.364,19
Summe der Aufwendungen -1.602.991,27
III. Ordentlicher Nettoertrag 431.779,08
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne 2.794.892,77
2. Realisierte Verluste -4.617.409,32
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften -1.822.516,55
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -1.390.737,47
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne 3.834.604,39
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste 2.409.736,85
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 6.244.341,24
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres 4.853.603,77
für den Zeitraum vom 10.07.2023 bis 31.12.2023
Anteilklasse CH (a) EUR EUR
I. Erträge
1. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) 7,95
2. Zinsen aus inländischen Wertpapieren 1,56
3. Zinsen aus ausländischen Wertpapieren (vor Quellensteuer) 1,99
4. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland 0,09
5. Abzug ausländischer Quellensteuer -1,00
Summe der Erträge 10,59
II. Aufwendungen
1. Verwaltungsvergütung -5,11
2. Verwahrstellenvergütung -0,24
3. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -0,02
4. Sonstige Aufwendungen -0,11
davon Depotgebühren -0,10
davon Kosten der Aufsicht -0,01
Summe der Aufwendungen -5,48
III. Ordentlicher Nettoertrag 5,11
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne 21,81
2. Realisierte Verluste -5,14
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften 16,67
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 21,78
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne 21,75
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste 13,67
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 35,42
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres 57,20

Entwicklung des Sondervermögens

für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023
Anteilklasse I (a) EUR EUR
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres 126.556.252,76
1. Ausschüttung für das Vorjahr -59.434,16
2. Zwischenausschüttungen 0,00
3. Mittelzufluss/​-abfluss (netto) 9.531.111,81
a) Mittelzuflüsse aus Anteilscheinverkäufen 33.127.298,68
b) Mittelabflüsse aus Anteilscheinrücknahmen -23.596.186,87
4. Ertragsausgleich /​ Aufwandsausgleich 92.176,94
5. Ergebnis des Geschäftsjahres 7.484.886,13
davon nicht realisierte Gewinne 5.304.899,38
davon nicht realisierte Verluste 3.333.697,62
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres 143.604.993,48
für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023
Anteilklasse P (a) EUR EUR
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres 87.235.836,04
1. Ausschüttung für das Vorjahr 0,00
2. Zwischenausschüttungen 0,00
3. Mittelzufluss/​-abfluss (netto) 15.100.771,58
a) Mittelzuflüsse aus Anteilscheinverkäufen 25.447.850,23
b) Mittelabflüsse aus Anteilscheinrücknahmen -10.347.078,65
4. Ertragsausgleich /​ Aufwandsausgleich 341.018,67
5. Ergebnis des Geschäftsjahres 4.853.603,77
davon nicht realisierte Gewinne 3.834.604,39
davon nicht realisierte Verluste 2.409.736,85
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres 107.531.230,06
für den Zeitraum vom 10.07.2023 bis 31.12.2023
Anteilklasse CH (a) EUR EUR
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres 0,00
1. Ausschüttung für das Vorjahr 0,00
2. Zwischenausschüttungen 0,00
3. Mittelzufluss/​-abfluss (netto) 1.022,40
a) Mittelzuflüsse aus Anteilscheinverkäufen 1.022,40
b) Mittelabflüsse aus Anteilscheinrücknahmen 0,00
4. Ertragsausgleich /​ Aufwandsausgleich 0,00
5. Ergebnis des Geschäftsjahres 57,20
davon nicht realisierte Gewinne 21,75
davon nicht realisierte Verluste 13,67
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres 1.079,60

Verwendung der Erträge

Berechnung der Ausschüttung
Anteilklasse I (a) insgesamt je Anteil
EUR EUR
I. Für Ausschüttung verfügbar
1. Vortrag aus dem Vorjahr 16.902.817,84 16,2242000
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -1.153.710,87 -1,1073914
3. Zuführung aus dem Sondervermögen 0,00 0,0000000
II. Nicht für Ausschüttung verwendet
1. Der Wiederanlage zugeführt 0,00 0,0000000
2. Vortrag auf neue Rechnung 15.353.212,51 14,7368086
III. Gesamtausschüttung 395.894,45 0,3800000
(auf einen Anteilumlauf von 1.041.827,504 Stück)
Berechnung der Ausschüttung
Anteilklasse P (a) insgesamt je Anteil
EUR EUR
I. Für Ausschüttung verfügbar
1. Vortrag aus dem Vorjahr 10.504.584,73 13,0300417
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -1.390.737,47 -1,7250913
3. Zuführung aus dem Sondervermögen 0,00 0,0000000
II. Nicht für Ausschüttung verwendet
1. Der Wiederanlage zugeführt 0,00 0,0000000
2. Vortrag auf neue Rechnung 8.807.498,11 10,9249504
III. Gesamtausschüttung 306.349,15 0,3800000
(auf einen Anteilumlauf von 806.181,973 Stück)
Berechnung der Ausschüttung
Anteilklasse CH (a) insgesamt je Anteil
EUR EUR
I. Für Ausschüttung verfügbar
1. Vortrag aus dem Vorjahr 0,00 0,0000000
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 21,78 2,1780000
3. Zuführung aus dem Sondervermögen 0,00 0,0000000
II. Nicht für Ausschüttung verwendet
1. Der Wiederanlage zugeführt 0,00 0,0000000
2. Vortrag auf neue Rechnung 21,78 2,1780000
III. Gesamtausschüttung 0,00 0,0000000
(auf einen Anteilumlauf von 10 Stück)

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre

Anteilklasse I (a) Fondsvermögen Anteilwert
Geschäftsjahr EUR EUR
31.12.2023 143.604.993,48 137,84
31.12.2022 126.556.252,76 130,27
31.12.2021 55.488.305,04 134,16
31.12.2020 24.268.244,00 119,79
Anteilklasse P (a) Fondsvermögen Anteilwert
Geschäftsjahr EUR EUR
31.12.2023 107.531.230,06 133,38
31.12.2022 87.235.836,04 126,63
31.12.2021 13.487.371,17 131,07
31.12.2020 6.076.733,03 117,64
Anteilklasse CH (a) Fondsvermögen Anteilwert
Geschäftsjahr EUR EUR
1) Auflagedatum: 10.07.2023
31.12.2023 1.079,60 107,96
10.07.2023 1) 1.000,00 102,56

Anhang gemäß § 7 Nr. 9 KARBV

Angaben nach der Derivatenverordnung

Das durch Derivate erzielte zugrundeliegende Exposure EUR 0,00
Vertragspartner der Derivate-Geschäfte keine

Gesamtbetrag der im Zusammenhang mit Derivaten von Dritten gewährten Sicherheiten

davon:
Bankguthaben EUR 0,00
Schuldverschreibungen EUR 0,00
Aktien EUR 0,00
Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in %) 91,91
Bestand der Derivate am Fondsvermögen (in %) 0,00

Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotenzial wurde für dieses Sondervermögen gemäß der Derivateverordnung nach dem qualifizierten Ansatz anhand eines Vergleichsvermögens ermittelt.

Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko gemäß § 37 Absatz 4 DerivateVO

Kleinster potenzieller Risikobetrag 3,21 %
Größter potenzieller Risikobetrag 4,14 %
Durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag 3,65 %

Risikomodell, das gemäß § 10 DerivateVO verwendet wurde

Multi-Faktor-Modell mit Monte Carlo Simulation

Parameter, die gemäß § 11 DerivateVO verwendet wurden

Konfidenzniveau 99,00 %
Unterstellte Haltedauer 10 Tage
Länge der historischen Zeitreihe 504 Tagesrenditen
Exponentielle Gewichtung, Gewichtungsfaktor
(entsprechend einer effektiven Historie von einem Jahr)
0,993

Zusammensetzung des Vergleichvermögens gemäß § 37 Absatz 5 DerivateVO

MSCI World 100 %

Im Geschäftsjahr erreichter durchschnittlicher Umfang des Leverage

Leverage nach der Brutto-Methode gemäß Artikel 7 der Level II VO Nr. 231/​2013. 97,51 %

Sonstige Angaben

Anteilwert Klasse I (a) EUR 137,84
Anteilwert Klasse P (a) EUR 133,38
Anteilwert Klasse CH (a) CHF 100,29
Umlaufende Anteile Klasse I (a) STK 1.041.827,504
Umlaufende Anteile Klasse P (a) STK 806.181,973
Umlaufende Anteile Klasse CH (a) STK 10

Zusätzliche Angaben nach § 16 Absatz 1 Nummer 2 KARBV – Angaben zum Bewertungsverfahren

Alle Wertpapiere, die zum Handel an einer Börse oder einem anderem organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind, werden mit dem zuletzt verfügbaren Preis bewertet, der aufgrund von fest definierten Kriterien als handelbar eingestuft werden kann und der eine verlässliche Bewertung sicherstellt.

Die verwendeten Preise sind Börsenpreise, Notierungen auf anerkannten Informationssystemen oder Kurse aus emittentenunabhängigen Bewertungssystemen. Anteile an Investmentvermögen werden zum letzt verfügbaren veröffentlichten Rücknahmekurs der jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaft bewertet.

Bankguthaben und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert, Festgelder zum Verkehrswert und Verbindlichkeiten zum Rückzahlungsbetrag bewertet.

Die Bewertung erfolgt grundsätzlich zum letzten gehandelten Preis des Vortages.

Vermögensgegenstände, die nicht zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind oder für die keine handelbaren Kurse festgestellt werden können, werden mit Hilfe von anerkannten Bewertungsmodellen auf Basis beobachtbarer Marktdaten bewertet. Ist keine Bewertung auf Basis von Modellen möglich, erfolgt eine Bewertung durch andere geeignete Verfahren zur Preisfeststellung.

Das bisherige Vorgehen bei der Bewertung der Assets des Sondervermögens findet auch vor dem Hintergrund der Auswirkungen durch Covid-19 Anwendung. Darüber hinausgehende Bewertungsanpassungen in diesem Zusammenhang waren bisher nicht notwendig.

Zum Stichtag 31. Dezember 2023 erfolgte die Bewertung für das Sondervermögen zu 100 % auf Basis von handelbaren Kursen, zu 0 % auf Basis von geeigneten Bewertungsmodellen und zu 0 % auf Basis von sonstigen Bewertungsverfahren.

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote

Die Gesamtkostenquote (Total Expense Ratio [TER]) beträgt:
Anteilklasse I (a) 1,04 %
Anteilklasse P (a) 1,54 %
Anteilklasse CH (a) 1,11 %

Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Geschäftsjahr getragenen Kosten (ohne Transaktionskosten und ohne Performance Fee) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus, sowie die laufenden Kosten (in Form der über WM-Datenservice bzw. Basisinformationsblatt veröffentlichten TER oder Verwaltungskosten) der zum Geschäftsjahresende des Sondervermögens im Bestand befindlichen Zielfonds im Verhältnis zum Nettoinventarwert des Sondervermögens am Geschäftsjahresende.

Der Anteil der erfolgsabhängigen Vergütung am durchschnittlichen Fondsvermögen beträgt:
Anteilklasse I (a) 0 %
Anteilklasse P (a) 0 %
Anteilklasse CH (a) 0 %

Dieser Anteil berücksichtigt die vom Sondervermögen im Geschäftsjahr angefallene Performance-Fee im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens sowie die Performance-Fee der zum Geschäftsjahresende des Sondervermögens im Bestand befindlichen Zielfonds im Verhältnis zum Nettoinventarwert des Sondervermögens am Geschäftsjahresende.

Die Ampega Investment GmbH gewährt sogenannte Vermittlungsprovision an Vermittler aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung.

Im Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 erhielt die Kapitalverwaltungsgesellschaft Ampega Investment GmbH für das Sondervermögen Value Intelligence ESG Fonds AMI keine Rückvergütung der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle oder an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandserstattungen.

Die wesentlichen sonstigen Erträge und sonstigen Aufwendungen sind in der Ertrags- und Aufwandsrechnung dargestellt.

Transaktionskosten (Summe der Nebenkosten des Erwerbs und der Kosten der Veräußerung der Vermögensgegenstände) im Geschäftsjahr gesamt: 66.807,78 EUR.

Bei einigen Geschäftsarten (u.a. Renten- und Devisengeschäfte) sind die Transaktionskosten als Kursbestandteil nicht individuell ermittelbar und daher in obiger Angabe nicht enthalten.

Abwicklung von Transaktionen durch verbundene Unternehmen: Der Anteil der Transaktionen, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Sondervermögens über Broker ausgeführt wurden, die eng verbundene Unternehmen und Personen sind, betrug 0 %. Ihr Umfang belief sich hierbei auf insgesamt 0,00 EUR Transaktionen.

Angaben zur Mitarbeitervergütung

Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr der KVG gezahlten Mitarbeitervergütung (inkl. Risikoträger anderer Gesellschaften des Talanx-Konzerns) TEUR 10.426
davon feste Vergütung TEUR 8.062
davon variable Vergütung TEUR 2.365
Direkt aus dem Fonds gezahlte Vergütungen TEUR n.a.
Zahl der Mitarbeiter der KVG (ohne Risikoträger anderer Gesellschaften des Talanx-Konzerns) 84
Höhe des gezahlten Carried Interest TEUR n.a.
Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr der KVG gezahlten Vergütungen an Risikoträger TEUR 4.160
davon Geschäftsleiter TEUR 1.526
davon andere Führungskräfte TEUR 2.204
davon andere Risikoträger TEUR n.a.
davon Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen TEUR 430
davon Mitarbeiter mit gleicher Einkommensstufe TEUR n.a.

Die Angaben zu den Vergütungen sind dem Jahresabschluss zum 31.12.2022 der KVG entnommen und werden aus den Entgeltabrechnungsdaten des Jahres 2022 ermittelt. Die Vergütung, die Risikoträger im Jahr von den anderen Gesellschaften des Talanx Konzerns erhielten, wurde bei der Ermittlung der Vergütungen einbezogen.

Gem. § 37 KAGB ist die Ampega Investment GmbH (nachfolgend Ampega) verpflichtet, ein den gesetzlichen Anforderungen entsprechendes Vergütungssystem einzurichten. Aufgrund dessen hat die Gesellschaft eine Vergütungsrichtlinie implementiert, die den verbindlichen Rahmen für die Vergütungspolitik und -praxis bildet, die mit einem soliden und wirksamen Risikomanagement vereinbar und diesem förderlich ist.

Die Vergütungspolitik orientiert sich an der Größe der KVG und der von ihr verwalteten Sondervermögen, der internen Organisation und der Art, dem Umfang und der Komplexität der von der Gesellschaft getätigten Geschäfte. Sie steht im Einklang mit der Geschäftsstrategie, den Zielen, Werten und Interessen der Ampega, der von ihr verwalteten Sondervermögen sowie der Anleger solcher Sondervermögen und umfasst auch Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten.

Die Vergütungsrichtlinie enthält im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen insbesondere detaillierte Vorgaben im Hinblick auf die allgemeine Vergütungspolitik sowie Regelungen für fixe und variable Gehälter und Informationen darüber, welche Mitarbeiter, deren Tätigkeit einen wesentlichen Einfluss auf das Gesamtrisikoprofil der KVG und der von ihr verwalteten Investmentvermögen haben (Risk Taker) in diese Vergütungsrichtlinie einbezogen sind.

Zur Grundvergütung können Mitarbeiter und Geschäftsleiter eine leistungsorientierte Vergütung zzgl. weiterer Zuwendungen (insbes. Dienstwagen) erhalten. Das Hauptaugenmerk des variablen Vergütungsbestandteils liegt bei der Ampega auf der Erreichung individuell festgelegter, qualitativer und/​oder quantitativer Ziele. Zur langfristigen Bindung und Schaffung von Leistungsanreizen wird ein wesentlicher Anteil des variablen Vergütungsbestandteils mit einer Verzögerung von vier Jahren ausgezahlt.

Mit Hilfe der Regelungen wird eine solide und umsichtige Vergütungspolitik betrieben, die zu einer angemessenen Ausrichtung der Risiken führt und einen angemessenen und effektiven Anreiz für die Mitarbeiter schafft.

Die Vergütungsrichtlinie wurde von dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung der Ampega Investment GmbH beschlossen und unterliegt der jährlichen Überprüfung. Zudem hat die Ampega einen Vergütungsausschuss im Aufsichtsrat der Gesellschaft eingerichtet, der sich mit den besonderen Anforderungen an das Vergütungssystem auseinandersetzt und sich mit den entsprechenden Fragen befasst.

Das Vergütungssystem setzt keine Anreize Nachhaltigkeitsrisiken einzugehen.

Die jährliche Überprüfung der Vergütungspolitik durch die Gesellschaft hat ergeben, dass Änderungen der Vergütungspolitik nicht erforderlich sind.

Wesentliche Änderungen der festgelegten Vergütungspolitik gem. § 101 KAGB fanden daher im Berichtszeitraum nicht statt.

Angaben zur Transparenz gemäß Verordnung (EU ) 2020/​852 bzw. Angaben nach Art. 11 Offenlegungsverordnung

Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen.

Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Weitergehende Informationen zum Umgang mit ökologischen und sozialen Merkmalen sind im Annex „Anhang gemäß Offenlegungsverordnung“ enthalten, der dem Anhang als Anlage beigefügt ist.

Die Verordnung (EU) 2019/​2088 und die Verordnung (EU) 2020/​852 sowie die diese konkretisierenden Delegierten Rechtsakte der Europäischen Kommission enthalten Formulierungen und Begriffe, die erheblichen Auslegungsunsicherheiten unterliegen und für die noch keine maßgebenden umfassenden Interpretationen veröffentlicht wurden. Da solche Formulierungen und Begriffe unterschiedlich ausgelegt werden können, ist nicht auszuschließen, dass die von uns gewählten Auslegungen durch den Regulator oder Gerichte abweichend beurteilt werden könnten. Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass auch die Quantifizierung nachhaltigkeitsbezogener Angaben, wie z.B. die Angaben zum Umfang nachhaltiger Investments, inhärenten Unsicherheiten unterliegen. Trotz sorgfältigster Auswahl aller von uns verwendeten internen und externen Quellen, kann es zu Abweichungen in der Bewertung der sozialen und ökologischen Merkmale kommen.

Anhang gemäß Offenlegungsverordnung

Name des Produkts Value Intelligence ESG Fonds AMI Unternehmenskennung (LEI-Code) 529900OYPKOG9VUAFN26

 

Eine nachhaltige Investition ist eine Investition in eine Wirtschaftstätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beiträgt, vorausgesetzt, dass diese Investition keine Umweltziele oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigt und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.

 

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, das in der Verordnung (EU) 2020/​852 festgelegt ist und ein Verzeichnis von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten enthält. Diese Verordnung umfasst kein Verzeichnis der sozial nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten. Nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel könnten taxonomiekonform sein oder nicht.

 

Ökologische- und/​oder soziale Merkmale

Wurden mit diesem Finanzprodukt nachhaltige Investitionen angestrebt?
[ ] Ja [X] Nein
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel getätigt: _​% [X] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben und obwohl keine nachhaltigen Investitionen angestrebt wurden, enthielt es 5,27% an nachhaltigen Investitionen
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [ ] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [X] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel getätigt: _​% [X] mit einem sozialen Ziel
[ ] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen getätigt.

 

Inwieweit wurden die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale erfüllt?

Mit Nachhaltigkeitsindikatoren wird gemessen, inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht werden.

 

Dieses Finanzprodukt trägt zu keinem Umweltziel im Sinne von Art. 9 der Taxonomieverordnung bei.
Der Value Intelligence ESG Fonds AMI investierte unter Anwendung eines wertorientierten Investmentprozesses weltweit in Wertpapiere aller Art, zu denen unter anderem Aktien, Anleihen, Geldmarktinstrumente, Zertifikate, Zielfonds und Festgelder zählen.
Die Auswahl der Vermögensgegenstände erfolgte zunächst nach dem sog. Better-than-Average-Ansatz. Nach diesem Prinzip wurden Unternehmen innerhalb einer Branche sowie Staaten direkt miteinander verglichen und auf ihre Nachhaltigkeit überprüft. Es wurden stets die Anlageobjekte bevorzugt, die die Nachhaltigkeitskriterien Environmental, Social und Governance („ESG“) jeweils überdurchschnittlich erfüllen, also besser als der Durchschnitt („better-than-Average“) sind. Dies bedeutet, dass bei der Auswahl der Vermögensgegenstände neben dem finanziellen Erfolg ESG-Kriterien berücksichtigt wurden.
Die Zusammensetzung des Portfolios sowie die ESG-Scores, Ausschlüsse und sonstiger Nachhaltigkeitsfaktoren der zugrundeliegenden Vermögenswerte wurden sowohl bei der Investitionsentscheidung als auch kontinuierlich überprüft.
Die Bewertung der sozialen und ökologischen Merkmale der Investitionen basierte auf Informationen von spezialisierten externen Datenanbietern sowie auf eigenen Analysen, die von internen Analysten durchgeführt wurden.
Wie haben die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten?
Indikator
ISS ESG Performance Score
Beschreibung
Die ESG-Leistung eines Unternehmens wird anhand eines Standardsatzes von mehr als 700 sektorübergreifenden Indikatoren bewertet, die durch 100 sektorspezifische Indikatoren ergänzt werden, um die wesentlichen ESG-Herausforderungen eines Unternehmens zu erfassen. Für jeden Sektor werden vier bis fünf Schlüsselthemen ermittelt. Um sicherzustellen, dass sich die Leistung in Bezug auf diese wichtigsten Themen angemessen in den Ergebnissen des Gesamtratings widerspiegelt, macht ihre Gewichtung mindestens 50 % des Gesamtratings aus. Das Ausmaß der branchenspezifischen E-, S- und G- Risiken und Auswirkungen bestimmt die jeweiligen Leistungsanforderungen: Ein Unternehmen einer Branche mit hohen Risiken muss besser abschneiden als ein Unternehmen in einer Branche mit geringen Risiken, um das gleiche Rating zu erhalten. Jedes ESG-Unternehmensrating wird durch eine Analystenmeinung ergänzt, die eine qualitative Zusammenfassung und Analyse der zentralen Ratingergebnisse in drei Dimensionen liefert: Nachhaltigkeits-Chancen, Nachhaltigkeits-Risiken und Governance. Um eine hohe Qualität der Analysen zu gewährleisten, werden Indikatoren, Ratingstrukturen und Ergebnisse regelmäßig von einem beim externen Datenanbieter angesiedelten Methodology Board überprüft. Darüber hinaus werden die Methodik und die Ergebnisse beim externen Datenanbieter regelmäßig mit einem externen Rating-Ausschuss diskutiert, der sich aus hoch anerkannten ESG-Experten zusammensetzt.
Methodik
Der ESG-Performance-Score ist die numerische Darstellung der alphabetischen Bewertungen (A+ bis D-) auf einer Skala von 0 bis 100. Alle Indikatoren werden einzeln auf der Grundlage klar definierter absoluter Leistungserwartungen bewertet. Auf der Grundlage der einzelnen Bewertungen und Gewichtungen auf Indikatorenebene werden die Ergebnisse aggregiert, um Daten auf Themenebene sowie eine Gesamtbewertung (Performance Score) zu erhalten. 100 ist dabei die beste Bewertung, 0 die schlechteste.
Indikator
Sustainalytics ESG Risk Score
Beschreibung
Das ESG-Risiko-Rating (ESG Risk Rating) bewertet Maßnahmen von Unternehmen sowie branchenspezifische Risiken in den Bereichen Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und verantwortungsvolle Unternehmensführung (Governance). Die Bewertung erfolgt in Bezug auf Faktoren, die als wesentliche
ESG-Themen (Material ESG Issues – MEIs) einer Branche identifiziert werden, wie Umweltperformance, Ressourcenschonung, Einhaltung der Menschenrechte, Management der Lieferkette. Der Bewertungsrahmen umfasst 20 MEIs, die sich aus über 250 Indikatoren zusammensetzen. Pro Branche sind in der Regel drei bis acht dieser Themen relevant.
Methodik
Die Skala läuft von 0 bis 100 Punkten (Scores): 0 ist dabei die beste Bewertung, 100 die schlechteste. Die Unternehmen werden anhand ihrer Scores in fünf Risikokategorien gruppiert, beginnend beim geringsten Risiko „Negligible“ (0 – 10 Punkte) bis zu „Severe“ (über 40 Punkte), der schlechtesten Bewertung. Unternehmen sind damit auch über unterschiedliche Branchen vergleichbar.
Eine Aufteilung der nachhaltigen Investitionen in ökologisch nachhaltige und sozial nachhaltige Investitionen ist uns aktuell nicht möglich.
Nachhaltigkeitsindikatoren zum Geschäftsjahresende
Referenzstichtag 31.12.2023 31.12.2022
ISS ESG Performance Score 35,89 32,18
Sustainalytics ESG Risk Score 13,11 13,48
Welche Ziele verfolgten die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, und wie trägt die nachhaltige Investition zu diesen Zielen bei?
In Ermangelung konkreter regulatorischer Vorgaben zur Berechnung nachhaltiger Investitionen gem. Art. 2 Nr. 17 Offenlegungsverordnung haben wir folgendes Vorgehen zur Ermittlung definiert. Nachhaltige Investitionen gemäß Art. 2 Nr. 17 der Offenlegungsverordnung sind Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten, die zur Erreichung eines Umwelt- oder Sozialziels beitragen. Die Berechnung der nachhaltigen Investitionen gem. Art.2 Nr.17 der Offenlegungsverordnung erfolgt anhand eines individuellen Ansatzes der Gesellschaft und unterliegt daher inhärenten Unsicherheiten. Nachhaltige Investitionen werden als Beitrag zu den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen klassifiziert. Die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (englisch Sustainable Development Goals, „SDGs“) sind politische Zielsetzungen der Vereinten Nationen („UN“), die weltweit der Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung auf sozialer und ökologischer Ebene dienen sollen. Entsprechende Umwelt- oder Sozialziele sind unter anderem die Förderung von erneuerbaren Energien und nachhaltiger Mobilität, der Schutz von Gewässern und Böden sowie der Zugang zu Bildung und Gesundheit. Eine an den SDGs ausgerichtete Strategie investiert in Emittenten, die Lösungen für die Herausforderungen der Welt anbieten und dazu beitragen, die in den UN-SDGs festgelegten ökologischen und sozialen Ziele zu erreichen, sowie in projektgebundene Investitionen (bspw. Green & Social Bonds), deren Erlöse für förderfähige Umwelt- und Sozialprojekte oder eine Kombination aus beidem verwendet werden. Im SDG Solutions Assessment (SDGA) werden die positiven und negativen Nachhaltigkeitsauswirkungen der Produkt- und Dienstleistungsportfolios von Unternehmen gemessen. Es folgt einem thematischen Ansatz, der 15 verschiedene Nachhaltigkeitsziele umfasst und die Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen (UN) als Referenzrahmen nutzt. Für jede thematische Bewertung wird der Anteil des Nettoumsatzes eines Unternehmens, der mit relevanten Produkten und Dienstleistungen erzielt wird, pro Nachhaltigkeitsziel auf einer Skala in einem Wert zwischen -10,0 und 10,0 quantifiziert. Diese Skala unterscheidet insgesamt zwischen 5 Stufen, welche wie folgt unterschieden werden; -10,0 bis -5,1 („Significant obstruction“ („wesentliche Beeinträchtigung“)), -5,0 bis -0,2 („Limited obstruction“ (eingeschränkte Beeinträchtigung“)), -0,1 bis 0,1 („no (net) impact“ („keine (netto-)(Auswirkungen“)), 0,2 bis 5,0 („Limited contribution“ („eingeschränkter Beitrag“)) und 5,1 bis 10,0 („Significant contribution“ („wesentlicher Beitrag“)). In einem Aggregationsmodell zu einem Overall SDG Solutions Score (also einem gesamthaften übergeordneten SDG Scores des Unternehmens) werden nur die am stärksten ausgeprägten Einzelwerte berücksichtigt (d.h. der höchste positive und/​oder der niedrigste negative Wert). Dieses Vorgehen steht im Einklang mit dem allgemeinen Verständnis der UN-Ziele, die keine normative Präferenz für ein Ziel gegenüber einem anderen vorsehen. Ein Unternehmen wird erst dann als nachhaltig bewertet, wenn dessen Overall SDG Solutions Score größer als fünf ist und somit auch ein signifikanter Beitrag zu einem Nachhaltigkeitsziel vorliegt und kein anderes Umwelt- oder Sozialziel wesentlich beeinträchtigt. Per Definition des Overall SDG Solutions Score kann ein derart nachhaltiges Unternehmen mit einem Overall SDG Solutions Score größer als fünf in keinem der untergeordneten 15 Objective Scores eine Significant obstruction („wesentliche Beeinträchtigung“) darstellen, da sonst ein Overall SDG Solutions Score für ein Unternehmen größer als fünf nicht möglich ist. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass keines der in Art. 2 Nr. 17 der Offenlegungsverordnung genannten Umwelt- und Sozialziele bzw. in Art. 9 der Verordnung (EU) 2020/​852 („Taxonomieverordnung“) genannten Umweltziele erheblich beeinträchtigt wird (Do No Significant Harm-Prinzip). Die Bewertung der Investitionen basierte auf Informationen von spezialisierten externen Datenanbietern sowie auf eigenen Analysen. Bewertet wurde der gesamte, aggregierte Einfluss des Produkt- und Dienstleistungsportfolios der Emittenten auf das Erreichen von Umwelt- oder Sozialzielen. Der Beitrag zu folgenden Zielen wird betrachtet: Ökologische Ziele: Nachhaltige Land- und Forstwirtschaft, Wassereinsparung, Beitrag zur nachhaltigen Energienutzung, Förderung von nachhaltigen Gebäuden, Optimierung des Materialeinsatzes, Abschwächung des Klimawandels, Erhaltung der Meeresökosysteme, Erhalt der terrestrischen Ökosysteme Soziale Ziele: Linderung der Armut, Bekämpfung von Hunger und Unterernährung, Sicherstellung der Gesundheit, Bereitstellung von Bildung, Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter, Bereitstellung von Basisdienstleistungen, Sicherung des Friedens.
Inwiefern haben die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, ökologisch oder sozial nachhaltigen Anlagezielen nicht erheblich geschadet?
Im Abschnitt „Wie wurden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?“ wird aufgelistet, welche Ausschlusskriterien definiert wurden, um die Emittenten von vornherein auszuschließen, die den Grundsätzen zur Nachhaltigkeit („ESG“) nur unzureichend Rechnung tragen. Hierdurch wurde sichergestellt, dass keines der in Art. 2 Nr. 17 der Offenlegungsverordnung genannten Umwelt- und Sozialziele bzw. in Art. 9 der Verordnung (EU) 2020/​852 („Taxonomieverordnung“) genannten Umweltziele erheblich beeinträchtigt wird.
Wie wurden die Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?
Im Abschnitt „Wie wurden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?“ wird aufgelistet, welche Ausschlusskriterien definiert wurden, um die Emittenten von vornherein auszuschließen, die den Grundsätzen zur Nachhaltigkeit („ESG“) nur unzureichend Rechnung tragen. Hierdurch wurde sichergestellt, dass keines der in Art. 2 Nr. 17 der Offenlegungsverordnung genannten Umwelt- und Sozialziele bzw. in Art. 9 der Verordnung (EU) 2020/​852 („Taxonomieverordnung“) genannten Umweltziele erheblich beeinträchtigt wird.
Stehen die nachhaltigen Investitionen mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte in Einklang?
Im Rahmen der Auswahl der Vermögensgegenstände wurde geprüft, ob die Gewinnerzielung im Einklang mit der Deklaration der Menschenrechte der Vereinten Nationen stand sowie mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen. Die Gesellschaft ist außerdem Unterzeichner der Principles for Responsible Investment (PRI) und verpflichtet sich damit zum Ausbau nachhaltiger Geldanlagen und zur Einhaltung der sechs, durch die UN aufgestellten Prinzipien für verantwortliches Investieren.

 

Bei den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen handelt es sich um die bedeutendsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in den Bereichen Umwelt, Soziales und Beschäftigung, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

 

… und im Vergleich zu vorangegangenen Zeiträumen?
Im Vergleich zum vorangegangen Zeitraum haben Sie sich die Nachhaltigkeitsindikatoren ISS ESG Performance Score und Sustainalytics ESG Risk Score verbessert. Der ISS ESG Performance Score ist um 3,71 auf 35,89 gestiegen und hat sich damit verbessert. Der Sustainalytics ESG Risk Score ist auf 13,11 gesunken, das im Vergleich zum Vorjahr eine leichte Verbesserung darstellt, da ein Score von 0 die beste Bewertung darstellen würde.

In der EU-Taxonomie ist der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ festgelegt, nach dem taxonomiekonforme Investitionen die Ziele der EU-Taxonomie nicht erheblich beeinträchtigen dürfen, und es sind spezifische Unionskriterien beigefügt.

Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen. Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Alle anderen nachhaltigen Investitionen dürfen ökologische oder soziale Ziele ebenfalls nicht erheblich beeinträchtigen.

 

Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?

Der Fonds berücksichtigte nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren auf der Grundlage der nachfolgenden Principals of Adverse Impact („PAI“) gemäß Offenlegungsverordnung auf unterschiedliche Weise in der Portfolio-Allokation und -selektion.
Grundsätzlich versteht man unter den PAI wesentliche bzw. potenziell wesentliche, nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die sich aus Investitionsentscheidungen ergeben, diese verschlechtern oder in direktem Zusammenhang damit stehen. Konkret beinhalten die PAIs Standardfaktoren aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung und geben Aufschluss darüber, inwieweit sich Investitionsobjekte negativ auf diese Komponenten auswirken können. Die PAIs sind 64, von der EU festgelegte Indikatoren, für welche die Offenlegungsverordnung sowohl narrative als auch quantitative Offenlegungsanforderungen für Finanzmarktteilnehmer vorsieht. Von den insgesamt 64 Indikatoren sind 18 meldepflichtig, diese beziehen sich auf Treibhausgasemissionen, biologische Vielfalt, Wasser, Abfall sowie auf soziale Aspekte hinsichtlich Unternehmen, Staaten sowie Immobilienanlagen. Die Berichterstattung im Falle der restlichen 46 Indikatoren erfolgt auf freiwilliger Basis, wovon 22 Indikatoren zusätzliche Klima- und andere Umweltaspekte abbilden und die restlichen 24 Indikatoren soziale und Arbeitnehmerfaktoren, die Achtung der Menschenrechte sowie Korruptions- und Bestechungsbekämpfung abdecken.
Bei der Investition des Fondsvermögens werden die Treibhausgas-Emissionen, Klimaziele, Maßnahmen und Strategien zur Emissionsminderung der jeweiligen Emittenten, wie in den nachfolgenden Absätzen konkretisiert, zur Grundlage gemacht. Berücksichtigt werden dabei der CO2-Fußabdruck, die Tätigkeit der Unternehmen im Hinblick auf fossile Brennstoffe, der Anteil des Verbrauchs und der Erzeugung von nicht erneuerbaren Energien, die Intensität des Energieverbrauchs je Sektor mit hoher Klimaauswirkung. Als Grundlage für die Berücksichtigung der genannten Merkmale werden hierfür die auf dem Markt verfügbaren Daten verwendet.
Der Fonds berücksichtigte alle unter Nummer 1-16 im Anhang I Tabelle 1 der delegierten Verordnung (EU) 2022/​1288 genannten Principals of Adverse Impact („PAI“) bei Investitionen in Unternehmen und Staaten sowie supranationalen Organisationen.
Die Berücksichtigung der PAIs erfolgte über Ausschlusskriterien und die Einbeziehung von ESG Ratings.
Investitionen in Unternehmen, die einen Umsatzanteil von mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Gas und Atomstrom) generieren, sind ausgeschlossen. Gleiches gilt für Emittenten, die einen Umsatzanteil von mehr als 10% aus der Förderung von Kohle und Erdöl erzielen. In Unternehmen, die mehr als 10% ihrer Umsätze aus dem Anbau, der Exploration und Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer erzielen, wird nicht investiert (PAI 1, 2, 4, 5).
Unternehmen mit einer niedrigen Nachhaltigkeitsbewertung im Bereich Carbon Risk (Unternehmen, die in die letzte Kategorie im Ranking anerkannter Datenanbieter fallen) werden ausgeschlossen (PAI 3, 6).
Unternehmen, die gegen den UN-Global Compact verstoßen oder in den Bereichen Umwelt und Arbeitsnormen auf der UN Global Compact Watchlist aufgeführt werden, gelten als nicht investierbar (PAI 7-13). Diese Prinzipien beziehen neben Menschenrechten, Arbeitsnormen und Maßnahmen zur Korruptionsprävention auch das Vorsorgeprinzip im Umgang mit Umweltproblemen, insbesondere in Bezug auf Biodiversität, Emissionen im Wasser und Abfall (PAI 7, 8, 9) ein. Außerdem beinhalten die UN Global Compact Prinzipien Kriterien gegen Diskriminierung und Maßnahmen zur Förderung von Chancengleichheit & Diversität (PAI 12, 13). Eine Menschenrechtskontroverse oder eine Kontroverse im Bereich der Arbeitsrechte liegt insbesondere dann vor, wenn ein Unternehmen in seinem Wirkungsbereich allgemein anerkannte Normen, Prinzipien und Standards zum Schutz der Menschenrechte nachweislich oder mutmaßlich in erheblichem Maße missachtet (PAI 10, 11). Abgedeckt werden in diesem Zusammenhang auch die Themenbereiche Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Diskriminierung. Als Bewertungsrichtlinien für Kontroversen im Bereich der Umweltprobleme werden u.a. das Prinzip der besten verfügbaren Technik (BVT) sowie internationale Umweltgesetzgebungen herangezogen.
Investitionen in Unternehmen, die im Zusammenhang mit geächteten Waffen (gemäß „Ottawa-Konvention“, „Oslo-Konvention“ und den UN-Konventionen „UN BWC“, „UN CWC“) stehen, werden nicht getätigt (PAI 14).
Bei Investitionen in Staaten werden Länder mit einer niedrigen Nachhaltigkeitsbewertung (Länder, die in die letzte Kategorie im Ranking anerkannter Datenanbieter fallen und damit ein schwerwiegendes Risiko für das langfristige Wohlergehen des Landes haben) ausgeschlossen (PAI 15, 16). Die Länderrisikobewertung deckt 170 Länder ab und basiert auf mehr als 40 Indikatoren, die unter anderem der Weltbank oder den Vereinten Nationen entnommen sind. Unter Berücksichtigung von ESG-Leistungen, ESG-Trends und aktuellen Ereignissen wird das Risiko für den langfristigen Wohlstand und die wirtschaftliche Entwicklung eines Landes gemessen, indem dessen Vermögenswerte – natürliches, menschliches und institutionelles Kapital – und dessen Fähigkeit, seine Vermögenswerte nachhaltig zu verwalten, bewertet werden.
Zusätzlich darf in keine Unternehmen investiert werden, das mit einem schwachen Umwelt Rating (E), einem schwachen sozialem Rating (S) oder schwachem Governance Rating (G) bewertet wird.

 

Welche sind die Hauptinvestitionen dieses Finanzprodukts?

Zu den Hauptinvestitionen zählen die 15 Positionen des Wertpapiervermögens mit dem höchsten Durchschnittswert der Kurswerte über alle Bewertungsstichtage. Die Bewertungsstichtage sind die letzten Bewertungstage eines jeden Monats im Berichtszeitraum einschließlich des Berichtsstichtages. Die Angabe erfolgt in Prozent des durchschnittlichen Fondsvermögens über alle Berichtsstichtage.

 

Die Liste umfasst die folgenden Investitionen, auf die der größte Anteil der im Bezugszeitraum getätigten Investitionen des Finanzprodukts entfiel:
01.01.2023 – 31.12.2023

 

Größte Investitionen Sektor In % der
Vermögenswerte
Land
Fomento Economico Mexicano SAB de CV ADR (US3444191064) Herst. von Getränken; Gewin. natürl. Mineralwässer 3,67% Mexiko
Singapore Telecommunications Ltd. (SG1T75931496) Drahtlose Telekommunikation 3,32% Singapur
Amerco Ser.N. O.N. (US0235865062) Vermietung von Kraftwagen über 3,5t 3,27% USA (Vereinigte Staaten von Amerika)
KT Corporation ADR (US48268K1016) Drahtlose Telekommunikation 3,17% Südkorea
Newmont Corp. (US6516391066) Sonstiger NE-Metallerzbergbau 2,93% USA (Vereinigte Staaten von Amerika)
Wheaton Precious Metals (CA9628791027) Sonstiger NE-Metallerzbergbau 2,63% Kanada
ETFS Physical Gold (JE00B1VS3770) Erbringung von sonstigen Finanzdienstleistungen 2,63% Jersey
Secom Co. Ltd. (JP3421800008) Private Wach- und Sicherheitsdienste 2,62% Japan
Apple MC (CA037833CY47) Herst. von Geräten, Einrichtungen Telekom-Techn. 2,33% USA (Vereinigte Staaten von Amerika)
Agnico-Eagle Mines Ltd. (CA0084741085) Sonstiger NE-Metallerzbergbau 2,26% Kanada
Microsoft MC (US594918AW47) Verlegen von sonstiger Software 2,24% USA (Vereinigte Staaten von Amerika)
Royal Mint Physical Gold ETC Securities (XS2115336336) Treuhand- und sonstige Fonds 2,21% Großbritannien
T Hasegawa Co Ltd. (JP3768500005) Herst. von sonst. chemischen Erzeugnissen a. n. g. 2,15% Japan
Knorr-Bremse AG (DE000KBX1006) Schienenfahrzeugbau 1,89% Deutschland
Deutsche Börse XETRA Gold ETC (DE000A0S9GB0) Effekten- und Warenbörsen 1,83% Deutschland

 

Wie hoch war der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen?

Die Vermögensallokation gibt den jeweiligen Anteil der Investitionen in bestimmte Vermögenswerte an.

 

Wie sah die Vermögensallokation aus?
Die Vermögensgegenstände des Fonds werden in nachstehender Grafik in verschiedene Kategorien unterteilt. Der jeweilige Anteil am Fondsvermögen wird in Prozent dargestellt. Mit „Investitionen“ werden alle für den Fonds erwerbbaren Vermögensgegenstände erfasst.
Die Kategorie „#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale“ umfasst diejenigen Vermögensgegenstände, die im Rahmen der Anlagestrategie zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt werden.
Die Kategorie „#2 Andere Investitionen“ umfasst z. B. Derivate, Bankguthaben oder Finanzinstrumente, für die nicht genügend Daten vorliegen, um sie für die nachhaltige Anlagestrategie des Fonds bewerten zu können.
Die Kategorie „#1A Nachhaltige Investitionen“ umfasst nachhaltige Investitionen gemäß Artikel 2 Ziffer 17 der Offenlegungsverordnung. Dies beinhaltet Investitionen, mit denen „Taxonomiekonforme“ Umweltziele, „Sonstige Umweltziele“ und soziale Ziele („Soziales“) angestrebt werden können. Die Kategorie „#1B Andere ökologische oder soziale Merkmale“ umfasst Investitionen, die zwar auf ökologische und soziale Merkmale ausgerichtet sind, sich aber nicht als nachhaltige Investition qualifizieren.
Eine Aufteilung der nachhaltigen Investitionen in ökologisch nachhaltige und sozial nachhaltige Investitionen ist uns aktuell nicht möglich.

#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt wurden.

#2 Andere Investitionen umfasst die übrigen Investitionen des Finanzprodukts, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Die Kategorie #1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst folgende Unterkategorien:

– Die Unterkategorie #1A Nachhaltige Investitionen umfasst ökologisch und sozial nachhaltige Investitionen.

– Die Unterkategorie #1B Andere ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen, die auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind, aber nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

In welchen Wirtschaftssektoren wurden die Investitionen getätigt?
Es wird für alle Positionen des Wertpapiervermögens der Durchschnitt der Kurswerte über alle Bewertungsstichtage je Wirtschaftssektor gebildet. Die Bewertungsstichtage sind die letzten Bewertungstage eines jeden Monats im Berichtszeitraum einschließlich des Berichtsstichtages. Die Angabe erfolgt in Prozent des durchschnittlichen Fondsvermögens über alle Berichtsstichtage.
Branche Anteil
Allgemeine öffentliche Verwaltung 12,44%
Verlegen von sonstiger Software 10,29%
Sonstiger NE-Metallerzbergbau 9,98%
Drahtlose Telekommunikation 6,49%
Erbringung von sonstigen Finanzdienstleistungen 5,69%
Herst. von Getränken; Gewin. natürl. Mineralwässer 4,22%
Herst. von Geräten, Einrichtungen Telekom-Techn. 3,99%
Private Wach- und Sicherheitsdienste 3,58%
Vermietung von Kraftwagen über 3,5t 3,39%
Treuhand- und sonstige Fonds 3,05%
Großhandel mit pharm., med. und orth. Erzeugnissen 2,72%
Herst. von sonst. chemischen Erzeugnissen a. n. g. 2,15%
Schienenfahrzeugbau 1,89%
Effekten- und Warenbörsen 1,83%
Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen 1,79%
Herst. von Verpack. aus Eisen, Stahl, NE-Metall 1,68%
EH mit Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren 1,57%
Programmierungstätigkeiten 1,34%
F&E im Bereich Biotechnologie 1,30%
Herstellung von sonstigen Waren 1,11%
Großhandel mit sonstigen Maschinen, Ausrüstungen 0,83%
Herst. von Körperpflegemitteln und Duftstoffen 0,82%
Vermittlung von Grundstücken, Gebäuden, Wohnungen 0,77%
Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) 0,63%
Informationsdienstleistungen 0,61%
Gebäudebetreuung; Garten- und Landschaftsbau 0,54%
Herst. von hydraul. und pneumat. Komponenten 0,53%
Befristete Überlassung von Arbeitskräften 0,51%
Einzelhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör 0,37%
Spezialkreditinstitute 0,31%
Herst. von Haushalts-, Hygieneart. aus Zellstoff 0,24%
Herst. von EDV- und peripheren Geräten 0,23%
Leitungsgebundene Telekommunikation 0,20%
Herstellung von Bekleidung 0,17%
Vermietung von sonstigen Gebrauchsgütern 0,11%
Sonstiges Verlagswesen (ohne Software) 0,11%
Bau von Gebäuden 0,10%
Herst. von sonst. organ. Grundstoffen, Chemikalien 0,09%
Herstellung von Ausbauelementen aus Metall 0,09%
Herst. von Filmen, Videofilmen, Fernsehprogrammen 0,03%
Inwiefern waren die nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel mit der EU-Taxonomie konform?
Der Fonds hat keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel nach EU-Taxonomieverordnung getätigt. Der Mindestanteil taxonomiekonformer Investitionen wird daher zum Berichtsstichtag mit 0 Prozent ausgewiesen.

 

Taxonomiekonforme Tätigkeiten, ausgedrückt durch den Anteil der:
– Umsatzerlöse , die die gegenwärtige „Umweltfreundlichkeit“ der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln
– Investitionsausgaben (CapEx), die die umweltfreundlichen, für den Übergang zu einer grünen Wirtschaft relevanten Investitionen der Unternehmen, in die investiert wird, aufzeigen
– Betriebsausgaben (OpEx), die die umweltfreundlichen betrieblichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln

 

Die nachstehenden Grafiken zeigen den Mindestprozentsatz der EU-taxonomiekonformen Investitionen in Grün. Da es keine geeignete Methode zur Bestimmung der Taxonomiekonformität von Staatsanleihen* gibt, zeigt die erste Grafik die Taxonomiekonformität in Bezug auf alle Investitionen des Finanzprodukts einschließlich der Staatsanleihen, während die zweite Grafik die Taxonomiekonformität nur in Bezug auf die Investitionen des Finanzprodukts zeigt, die keine Staatsanleihen umfassen.

 

 

* Für die Zwecke dieser Diagramme umfasst der Begriff „Staatsanleihen“ alle Risikopositionen gegenüber Staaten.

 

Ermöglichende Tätigkeiten wirken unmittelbar ermöglichend darauf hin, dass andere Tätigkeiten einen wesentlichen Beitrag zu den Umweltzielen leisten.

Übergangstätigkeiten sind Tätigkeiten, für die es noch keine CO 2-armen Alternativen gibt und die unter anderem Treibhausgasemissionswerte aufweisen, die den besten Leistungen entsprechen.

 

Wie hoch ist der Anteil der Investitionen, die in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten geflossen sind?
Für diesen Fonds wurden keine Investitionen getätigt, die in Übergangstätigkeiten oder ermöglichende Tätigkeiten geflossen sind. Der Mindestanteil taxonomiekonformer Investitionen wird daher zum Berichtsstichtag mit 0 Prozent ausgewiesen.
Wie hat sich der Anteil der Investitionen, die mit der EU-Taxonomie in Einklang gebracht wurden, im Vergleich zu früheren Bezugszeiträumen entwickelt?
Für diesen Fonds wurden in früheren Bezugszeiträumen keine Investitionen getätigt, die in Übergangstätigkeiten oder ermöglichende Tätigkeiten geflossen sind. Der Mindestanteil taxonomiekonformer Investitionen hat sich nicht geändert.

 

sind nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel, die die Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten gemäß der EU-Taxonomie nicht berücksichtigen.

 

Wie hoch war der Anteil der nicht mit der EU-Taxonomie konformen nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel?
Nachhaltige Investitionen werden als Beitrag zu den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (SDGs) gemessen. Da diese sowohl ökologische als auch soziale Ziele umfassen, ist die Festlegung von spezifischen Mindestanteilen für jeweils ökologische und soziale Investitionen im Einzelnen nicht möglich. Der Gesamtanteil nachhaltiger Investitionen bezogen auf Umwelt- und Sozialziele des Fonds kann der Grafik unterhalb der Frage „Wie sah die Vermögensallokation aus?“ unter #1A entnommen werden.
Wie hoch war der Anteil der sozial nachhaltigen Investitionen?
Nachhaltige Investitionen werden als Beitrag zu den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (SDGs) gemessen. Da diese sowohl ökologische als auch soziale Ziele umfassen, ist die Festlegung von spezifischen Mindestanteilen für jeweils ökologische und soziale Investitionen im Einzelnen nicht möglich. Der Gesamtanteil nachhaltiger Investitionen bezogen auf Umwelt- und Sozialziele des Fonds kann der Grafik unterhalb der Frage „Wie sah die Vermögensallokation aus?“ unter #1A entnommen werden.
Welche Investitionen fielen unter „Andere Investitionen“, welcher Anlagezweck wurden mit ihnen verfolgt und gab es einen ökologischen oder sozialen Mindestschutz?
Unter #2 „Andere Investitionen“ fielen Investitionen, die nicht zu ökologischen oder sozialen Merkmalen beitragen. Hierunter fallen beispielsweise Derivate, Investitionen zu Diversifikationszwecken, Investitionen, für die keine Daten vorliegen, oder Barmittel zur Liquiditätssteuerung. Beim Erwerb dieser Vermögensgegenstände wurde kein ökologischer oder sozialer Mindestschutz berücksichtigt.

 

Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen?

Die Auswahl der Vermögensgegenstände erfolgte zunächst nach dem sog. Better-than-Average-Ansatz. Aus dem Anlageuniversum sollen somit diejenigen Unternehmen und Staaten ausgewählt werden, die überdurchschnittliche Nachhaltigkeitsleistungen erbringen. Nach diesem Prinzip werden die Unternehmen innerhalb einer Branche sowie die Staaten direkt miteinander verglichen und auf ihre Nachhaltigkeit überprüft. Es werden stets die Anlageobjekte bevorzugt, die die Nachhaltigkeitskriterien Environmental, Social und Governance („ESG“) jeweils überdurchschnittlich erfüllen, also besser als der Durchschnitt („better-than-Average“) sind.
Investitionen in Unternehmen, die einen Umsatzanteil von mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Gas und Atomstrom) generieren, sind ausgeschlossen. Gleiches gilt für Emittenten, die einen Umsatzanteil von mehr als 10% aus der Förderung von Kohle und Erdöl erzielen. In Unternehmen, die mehr als 10% ihrer Umsätze aus dem Abbau, der Exploration und Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer erzielen, wird nicht investiert. Unternehmen, die gegen den UN-Global Compact verstoßen, gelten als nicht investierbar. Abgedeckt werden in diesem Zusammenhang auch die Themenbereiche Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Diskriminierung. Als Bewertungsrichtlinien für Kontroversen im Bereich der Umweltprobleme werden u.a. das Prinzip der besten verfügbaren Technik (BVT) sowie internationale Umweltgesetzgebungen herangezogen. Investitionen in Unternehmen, die im Zusammenhang mit geächteten Waffen (gemäß „Ottawa-Konvention“, „Oslo Konvention“ und den UN-Konventionen „UN BWC“, „UN CWC“) stehen, werden nicht getätigt.
Bei Investitionen in Staaten werden Länder mit einer niedrigen Nachhaltigkeitsbewertung (Länder, die in die letzte Kategorie im Ranking anerkannter Datenanbieter fallen und damit ein schwerwiegendes Risiko für das langfristige Wohlergehen des Landes haben) ausgeschlossen. Die Länderrisikobewertung deckt 170 Länder ab und basiert auf mehr als 40 Indikatoren, die unter anderem der Weltbank oder den Vereinten Nationen entnommen sind. Staaten, die gegen globale Normen wie den „Freedom House Index“ verstoßen, werden zudem ausgeschlossen.
Die Anlagestrategie diente als Richtschnur für Investitionsentscheidungen, wobei bestimmte Kriterien wie beispielsweise Investitionsziele oder Risikotoleranz berücksichtigt wurden.

 

Wie hat dieses Finanzprodukt im Vergleich zum bestimmten Referenzwert abgeschnitten?

Für diesen Fonds nicht einschlägig.
Wie unterscheidet sich der Referenzwert von einem breiten Marktindex?
Für diesen Fonds nicht einschlägig.
Wie hat dieses Finanzprodukt in Bezug auf die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten, mit denen die Ausrichtung des Referenzwerts auf die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale bestimmt wird?
Für diesen Fonds nicht einschlägig.
Wie hat dieses Finanzprodukt im Vergleich zum Referenzwert abgeschnitten?
Für diesen Fonds nicht einschlägig.
Wie hat dieses Finanzprodukt im Vergleich zum breiten Marktindex abgeschnitten?
Für diesen Fonds nicht einschlägig.

 

Bei den Referenzwerten handelt es sich um Indizes, mit denen gemessen wird, ob das Finanzprodukt die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht.

 

 

Köln, den 18. April 2024

Ampega Investment GmbH

Die Geschäftsführung

Dr. Thomas Mann

Dr. Dirk Erdmann

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Ampega Investment GmbH, Köln

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresbericht nach § 7 KARBV des Sondervermögens Value Intelligence ESG Fonds AMI – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1.Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2023, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1.Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft. Die Angaben gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) 2019/​2088 sowie gemäß Artikel 5 bis 7 der Verordnung (EU) 2020/​852 in Abschnitt „Anhang gemäß Offenlegungsverordnung“ des Anhangs sind im Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht Bestandteil der Prüfung des Jahresberichts nach §7 KARBV.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht nach § 7 KARBV in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV erstreckt sich nicht auf den Inhalt der Angaben gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) 2019/​2088 sowie gemäß Artikel 5 bis 7 der Verordnung (EU) 2020/​852 in Abschnitt „Anhang gemäß Offenlegungsverordnung“ des Anhangs.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Ampega Investment GmbH (im Folgenden die „Kapitalverwaltungsgesellschaft“) unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Angaben gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) 2019/​2088 sowie gemäß Artikel 5 bis 7 der Verordnung (EU) 2020/​852 in Abschnitt „Anhang gemäß Offenlegungsverordnung“ des Anhangs des Jahresberichts nach § 7 KARBV.

Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile der Publikation „Jahresbericht“ – ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresberichts nach §7 KARBV sowie unseres Vermerks.

Unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV erstreckt sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir in diesem Vermerk weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresbericht nach § 7 KARBV oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht nach § 7 KARBV

Die gesetzlichen Vertreter der Kapitalverwaltungsgesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht nach § 7 KARBV es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresberichts nach § 7 KARBV zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Investmentvermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet unter anderem, dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV die Fortführung des Sondervermögens durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht nach § 7 KARBV als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts nach § 7 KARBV getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Jahresbericht nach § 7 KARBV, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Kapitalverwaltungsgesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der Kapitalverwaltungsgesellschaft bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht nach § 7 KARBV aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft nicht fortgeführt wird.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresberichts nach § 7 KARBV insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht nach § 7 KARBV die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht nach § 7 KARBV es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Frankfurt am Main, den 18. April 2024

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Anita Dietrich
Wirtschaftsprüfer

ppa. Felix Schneider
Wirtschaftsprüfer

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