Start Justiz Insolvenzverfahren Insolvenzverfahren gegen Call a Pizza Zehlendorf UG eingeleitet

Insolvenzverfahren gegen Call a Pizza Zehlendorf UG eingeleitet

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SimonMichaelHill (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Charlottenburg hat unter dem Aktenzeichen 36c IN 1832/24 ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Call a Pizza Zehlendorf UG (haftungsbeschränkt) eingeleitet. Das Unternehmen, das in der Prinz-Friedrich-Leopold-Straße in Berlin ansässig ist und durch den Geschäftsführer Roland Foj vertreten wird, sieht sich nun erheblichen rechtlichen Maßnahmen ausgesetzt.

Zur Sicherung der Vermögenslage und Verhinderung weiterer nachteiliger Veränderungen hat das Gericht am 23. April 2024 um 09:00 Uhr entschieden, dass alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen das Unternehmen einstweilen untersagt und bereits begonnene Maßnahmen eingestellt werden. Diese Regelung schließt die Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung mit ein, sofern diese nicht unbewegliche Gegenstände betrifft.

Der erfahrene Rechtsanwalt Dr. Philipp Grauer aus Berlin wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter ernannt. Er trägt ab sofort die Verantwortung für die Sicherung und Erhaltung des Unternehmensvermögens. In seiner Funktion sind alle Verfügungen über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens nur noch mit seiner Zustimmung wirksam.

Das Amtsgericht weist darauf hin, dass die Entscheidung öffentlich bekannt gemacht wurde und Informationen hierzu im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem für die Dauer ihrer Wirksamkeit gespeichert werden. Sollte das Insolvenzverfahren eröffnet werden, ist eine Löschung der Daten spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens vorgesehen.

Betroffene und Gläubiger haben die Möglichkeit, gegen die Entscheidung sofortige Beschwerde einzulegen. Die Beschwerde muss innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Charlottenburg eingereicht werden, wobei der Fristbeginn von der Art der Bekanntmachung abhängt. Des Weiteren können Rechtsbehelfe auch elektronisch eingereicht werden, müssen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder auf einem sicheren Übermittlungsweg gesendet werden.

Diese Maßnahmen spiegeln die Ernsthaftigkeit der finanziellen Lage der Call a Pizza Zehlendorf UG wider und zeigen, wie kritisch eine effiziente Handhabung in Insolvenzfällen ist, um die Interessen aller Beteiligten zu wahren.

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